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Archiv für November, 2010

Aufwendungen für Tages- und Wochenzeitungen sind keine Werbungskosten

von geschrieben am 17. November 2010

Der 5. Senat des FG Münster hat in seiner Entscheidung vom 30. September 2010 klargestellt, dass Aufwendungen eines Redakteurs für den Erwerb regionaler und überregionaler Tages- und Wochenzeitungen – trotz etwaiger beruflicher Relevanz – keine Werbungskosten sind (Az. 5 K 3976/08 E).

Zwar seien gemischt beruflich und privat veranlasste Kosten nach der jüngeren Rechtsprechung steuerlich grundsätzlich aufzuteilen. Dies gelte allerdings nicht für Zeitungen mit allgemein bildendem Inhalt, deren Kosten bereits über das steuerliche Existenzminimum abgegolten seien.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht

Aus der Serie Unternehmergeist “T&O Services”

von geschrieben am 11. November 2010

Man hört es immer wieder: Als Unternehmer sollte man sich spezialisieren. Nischen suchen. Einzigartig sein. Aber was ist, wenn man nun mal mehrere Leidenschaften hat? Und was, wenn diese sich verbinden lassen?

T&O steht für Translations & Office Services. Der Grundstein wurde bereits 2003 gelegt, als Rent@Secretary gegründet wurde. Was einst als Bürodienstleistung begann hat heute den Charakter eines übersetzenden Beratungsbüros mit Schwerpunkt auf Social Media, Personal und Software. Da gibt es den Autor, dessen Buchreihe wir ins Englische übersetzt haben und der sein Werk gerne im US-Markt platzieren will und merkt: „…die ticken anders als meine deutschen Leser.“ Also haben wir ihm geholfen, dass er auch in englischen Social Media Netzwerken Fuß fassen kann. Da ist der Personalberater, der sich lieber auf seine Kernaufgaben konzentriert und doch am Puls der Zeit bleiben will, für den wir (in Abstimmung mit ihm) twittern, auf Facebook eine Präsenz schaffen und dafür sorgen, dass er bei seinen Kunden im Gedächtnis bleibt. Da ist die Ernährungsberaterin, die sich von uns zum Thema Social Media an die Hand hat nehmen lässt und heute selbst erfolgreich twittert. So gibt es viele Beispiele, wie sich Social Media-Projekte einfach ergeben haben. T&O Services selbst betreibt „aktive Akquise“ fast ausschließlich auf diese Weise und der Erfolg gibt uns Recht.

Trotzdem ist und bleibt unser Kerngeschäft die klassische Übersetzung (Deutsch-Englisch). Bei uns gehen Muttersprachler ans Werk und das mit ganzem Herzen. Spezialisiert haben uns auf folgende Gebiete: Marketing, Public Relations, Sales, Fertigungsindustrie, Entsorgungswirtschaft, Human Resources, Recruitment, IT, Software, Telekommunikation, Financials, Quality Management und Business Management.

Aufgrund unseres hervorragenden Netzwerkes haben wir außerdem tolle Kooperationen mit kompetenten Übersetzern der gängigsten Fremdsprachen, sodass wir auch die Übernahme von multilingualen Projekten anbieten können. Vorteil für unsere Kunden sind die Transparenz und die Tatsache, dass sie nur einen Ansprechpartner haben, der das gesamte Übersetzungsprojekt für sie managt und die finanzielle Abwicklung übernimmt.

Als badisches Unternehmen freuen wir uns, dass wir noch in diesem Jahr bekannt geben können, eine Niederlassung in Berlin zu eröffnen. Auf unserer Facebookseite halten wir unser Kunden, Partner und Interessenten auf dem Laufenden: http://www.facebook.com/to.services

Gründung:
Februar 2010 (aus der Rent@Secretary, die 2003 gegründet wurde)

Mitarbeiter: 5

Kontakt:

T&O – Translations & Office Services
Tanya Quintieri
Unterreut 6 – Büro 309
76135 Karlsruhe

www.to-services.com

office@to-services.com

Die E-Bilanz wird verschoben!

von geschrieben am 11. November 2010

Ab 2011 sollte für Unternehmen nach § 52 Absatz 15a EStG die Pflicht bestehen, für die nach dem 31. Dezember 2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 5b Absatz 1 EStG) zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Allerdings hat die Verbandsanhörung im Bundesministerium am 11. Oktober 2010 deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind.

Daher wird die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der E-Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr um ein Jahr verschoben. Das regelt der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes, über den der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden wird.

Derweil können die betroffenen Unternehmen und die Finanzverwaltung die Zeit bis zur erstmaligen Anwendungspflicht dafür nutzen, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu optimieren. Hierfür soll im Rahmen eines Pilotprojektes mit freiwilligen Unternehmen das Verfahren erprobt werden.

Den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht

Aus der Serie Unternehmergeist “Bildwerk 7″

von geschrieben am 5. November 2010

Lust auf neue Frische?

“Bildwerk 7”

Aus der Leidenschaft zur Fotografie und zu außergewöhnlichen Designs entwickelte sich die Idee zu „Bildwerk 7“.  Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches Fotostudio in Achern. „Bildwerk 7“ steht für eine freischaffende Fotografin, die sich sowohl um die Bildgestaltung als auch um die Fotoproduktion kümmert.

Aber was genau ist denn mit Bildgestaltung und Fotoproduktion gemeint?

Fotos sind meistens die Grundlage für die Produktion von Flyern, Plakaten, …etc. Umso wichtiger ist es, dass die Bilder qualitativ sehr hochwertig sind und von jemandem angefertigt werden, der sein Handwerk gelernt hat.

Gemeinsam mit Ihren Kunden möchte die Fotografin Ideen zur gestalterischen und technischen Umsetzung der Aufnahmen finden, die letztendlich zu einer schönen Bildersprache führen. So sollen Produkt, Person oder Unternehmen gut in Szene gesetzt und hochwertig dargestellt werden.

Von der Planung bis zur Bildübergabe kümmert sich „Bildwerk 7“ darum, dass ihre individuellen Wünsche oder Produktionen reibungslos realisiert werden und die Aufnahmen fristgerecht geliefert werden.

Ziel ist es also, professionell produziertes Bildmaterial speziell für Ihren Verwendungszweck herzustellen, zu bearbeiten und bereit zu stellen. Alles aus einer Hand und zu einem vernünftigen Preis.

Zur Fotografin Inés Kieferle

Mein Name ist Inés Kieferle und ich bin ausgebildete Fotografin. Meine große Leidenschaft und Affinität zur Fotografie entdeckte ich schon im frühen Jugendalter. Aber erst mit meiner zweiten Ausbildung habe ich mir diesen Herzenswunsch erfüllt.

Menschen und Gegenstände ins rechte Licht zu rücken, das Facettenreiche und Besondere zu entdecken und die Wünsche meiner Kunden mit Liebe zum Detail umzusetzen – das ist meine Passion.

Durch folgende Quellen lasse ich mich inspirieren:

Menschen – was gibt es Spannenderes, Inspirierendes?

Die Natur – Farben, Formen, Leben…

Musik – jeder Rhythmus, jede Melodie erzählt eine eigene Geschichte und beflügelt meine Phantasie.

Mein eigener Verstand – ein Leben scheint nicht zu reichen, all meine Ideen und Pläne zu verwirklichen.

Die Technik – ich liebe es, die Möglichkeiten der Technik auszuschöpfen um immer bessere Foto-Ergebnisse zu erzielen

Aussage meiner Bilder:

Fotos – die einen schaut man immer wieder und lange an – die anderen müssen ihre Botschaft in einem einzigen Augenblick transportieren.

Die Bestimmung von Fotos ist unendlich vielfältig – Momente festhalten, Träume und Wünsche wecken, Erinnerungen zurückholen, Freude schenken, dokumentieren…

Deshalb entscheidet sehr oft der Zweck, wie ein Subjekt oder ein Objekt dargestellt werden muss: nüchtern und einfach oder emotional und künstlerisch. Ich entwickle eine visuelle Vorstellung eines Bildes und versuche diese bestmöglich zu realisieren.

Lemminger & Lemminger auf Betriebsausflug in Köln

von geschrieben am 4. November 2010

Nachdem der letzte Betriebsausflug in den österreichischen Bergen schon ein paar Jahre zurück liegt, haben wir beschlossen, in diesem Jahr mal wieder einen Betriebsausflug zu machen. Dem ersten Lemminger & Lemminger (der letzte fand noch unter Hauk und Lemminger statt) Betriebsausflug stand somit nichts mehr im Wege. Nachdem bisher alle vorangegangenen Betriebsausflüge von meinem Vater Günter Lemminger organisiert wurden, haben wir dieses Mal die komplette Organisation unserem Mitarbeiter-Team überlassen. Von der Entscheidung wohin es gehen soll, mit welchem Transportmittel, bis zur Unterkunft, vom Programm usw., haben wir uns rausgehalten. Sehr schnell legten die Mitarbeiter sich auf eine Städtereise fest und einigten sich dabei einstimmig auf Berlin. Doch wie sich kurze Zeit später herausstellen sollte, war durch ein kleines Handicap (Flugangst) ein gemeinsamer Hin- und Rückflug unmöglich. Ein Ausweichen auf den Zug wäre auch sehr unpraktisch gewesen. So fiel die Wahl auf die zweite Alternative Köln.

Der Ort stand also fest und als dann auch der Termin (08.10.-10.10.) fest stand konnten unsere Mitarbeiter an die Organisation gehen. Wir, die Chefs, hatten somit am 08.10. um 8:00 Uhr früh, als wir im Bahnhof Achern in den Zug stiegen, noch keine Ahnung, was uns in Köln erwartet. Mit dem ICE ging es dann in knapp 3 Stunden nach Köln und so eine Zugfahrt die ist lustig:

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