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Archiv für Februar, 2012

Achtung “Abzocke” bei Unternehmer

von geschrieben am 25. Februar 2012

Die Betrüger werden immer dreister und machen vor nichts und niemanden halt. Waurm auch? Schliesslich funktionieren zahlreiche Maschen und es lassen sich Millionen damit verdienen. Neben Privatpersonen sind auch immer öfters Unternehmer betroffen. Dabei machen es sich viele darauf spezialisierte Verbrecherbanden zu nutze, dass der heutige Unternehmer immer gläserner wird. Besonders bei Gewerbeanmeldungen und – abmeldungen flattern gleich mehrere (scheinbare) Rechnungen ein. Dabei wird viel zu oft der ausgewiesene Betrag anstandslos überwiesen.

Wie gerissen diese Betrüger dabei vorgehen zeigen die hier veröffentlichten Original-Rechnungen eines unserer Mandanten. All diese (scheinbare) Rechnungen haben ihre Ursache in der Beendigung einer GmbH. Ähnlich geht es Ihnen aber auch bei der Anmeldung eines Unternehmens oder auch wenn Sie schon länger Unternehmer sind, flattern immer wieder dubiose Dokumente ein.

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Kurioses aus dem Steuerrecht “steuerliche Folgen von einem Eisenteil”

von geschrieben am 9. Februar 2012

Lesen Sie in dieser Rubrik kurioses aus dem Steuerrecht. Mit freundlicher Unterstützung der NWB-Zeitschrift. (http://www.nwb.de/)
Heute mit dem interessanten Thema wie hoch der Eisenanteil eines Baggers ist. Wenn nötig bitte schätzen ;o) … wenn Sie eine Idee haben, wofür diese Information nützlich sein sollte, dann dürfen Sie uns dies gerne mitteilen.

PS: Die erwähnt Flasche Champagner erhalten Sie übrigens von der NWB , wenn Sie ähnliche kuriose Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht haben und dies dann von der NWB veröffentlicht wird.

 

Ottokar: Scheidung auf italienisch

von geschrieben am 8. Februar 2012

Luigi und Sophia haben sich beim Rechtsanwalt Rat geholt. Zum Glück konnte er gut vermitteln und hat trotz aller Eifersucht und Trennungsschmerz die beiden zur Vernunft gebracht.
So regeln sie den Unterhalt und das Sorgerecht einvernehmlich. Und lassen sich von Artax beraten, was es steuerlich zu beachten gibt.

Die Details der steuerrechtlichen Auswirkungen der Scheidung sind so umfangreich, dass sie in diesem BLOG unmöglich Platz haben. Deshalb sind hier die häufigsten Fragen zusammen gestellt, die im Einzelfall zu diskutieren und auf ihre Konsequenzen zu prüfen sind.

1. Wann wird die Steuerklasse bei Arbeitnehmern geändert?
Eine bestimmte Steuerklasse besitzen Sie immer für ein volles Kalenderjahr. Zwar können Sie mitten im Jahr die Steuerklasse wechseln, die gilt dann aber immer rückwirkend seit dem 1. Januar des betreffenden Jahres. Nach einer Trennung müssen Sie die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern. Die neue Steuerklasse
haben Sie also immer ab dem 1. Januar, der auf die Trennung folgt.
Nach dem Scheidungsjahr erhalten die Ehegatten wieder die Steuerklassen für Singles, nämlich Steuerklasse 1 oder, im Fall der Kinderbetreuung, die Steuerklasse 2.

2. Ist im Scheidungsjahr noch Zusammenveranlagung möglich?
Grundsätzlich ja, aber die steuerlich vorteilhafte Zusammenveranlagung ist im Scheidungsjahr nur möglich, wenn die Ehegatten mindestens einen Tag in diesem Jahr zusammen gelebt haben. Aufgrund der Trennungszeit vor der Scheidung ist das zwar unwahrscheinlich, kann aber durch einen Versöhnungsversuch (selbst wenn er fehlgeschlagen ist) begründet werden.
Beide (Ex-)Ehegatten müssen allerdings der Zusammenveranlagung zustimmen.

3. Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?
Scheidungskosten und damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten sind zum Teil als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
Abhängig von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens tragen Sie dabei einen Prozentteil der Kosten selbst.

4. Wie wirken sich die Unterhaltszahlungen auf die Steuerlast aus?
Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens werden die Steuern vom Einkommen abgezogen. Grundsätzlich wird vom tatsächlichen Nettoverdienst ausgegangen, d.h. dass Sie grundsätzlich (nur) die tatsächlich gezahlten Steuern vom Einkommen abziehen können.
Davon gibt es natürlich auch Ausnahmen, die individuell geklärt werden.

5. Kann ich Unterhaltszahlungen von der Steuerlast abziehen?
Die Unterhaltszahlungen für den Ehegatten mindern die Steuerschuld.
Die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht, da es zum Ausgleich den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld gibt.

6. Wie werden Steuernachzahlungen bzw. Erstattungen aufgeteilt?
Um das auszurechnen, sind unterschiedlichste Faktoren zu berücksichtigen, Vergleichsberechnungen durchzuführen und eine Quote zu ermitteln. Am besten Sie kommen zu uns, damit wir das für Sie individuell berechnen.

„Also wir lassen uns ganz bestimmt niemals scheiden“ seufzt Bon Marie angesichts
dieser Regelungen. „Vor allem weil wir dazu ja erst ein Mal heiraten müssen“ lacht
Ottokar und gibt seiner Liebsten einen dicken Schmatz.

Mandantenzeitschrift LOTSE Steuerausblick 2012

von geschrieben am 6. Februar 2012

Es vergeht kein Jahr ohne steuerliche Änderungen. Um in diesem Steuerdschungel ein wenig den Überblick zu behalten, gibt es unseren Lotsen auch als Steuerausblick 2012. Mit diesem Ausblick haben Sie den Durchblick.

Lesen Sie über Neuerungen bei Arbeitnehmer und Steuerzahlern, Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Kapitalgesellschaften. Über haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten bis hin zur neuen E-Bilanz.

In diesem Gemeinschaftswerk unseres Expertennetzwerkes delfi-net bieten wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen im Steuerrecht 2012. Alle Daten und Fakten übersichtlich und vor allem verständlich für Sie aufbereitet. Auch bestens als Nachschlagewerk geeignet und als nützlicher Begleiter für das ganze Jahr 2012.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Themen bzw. Artikel dann sprechen Sie uns einfach an und wir erläutern Ihnen gerne die Auswirkungen bzw. die rechtlichen Folgen in Ihrem Einzelfall.

Jetzt aber viel Spass beim Online-Lesen:

Ottokar: The Bank Job

von geschrieben am 6. Februar 2012

Bon Marie und Ottokar wird ganz schwindlig: Annuität, Cash-Flow, Break-Even-Point,
Rentabilität, Kick Back. Wie Bälle gehen diese Begriffe zwischen Artax und Simon Scheinchen hin und her. Sie sind sehr gespannt, wer das „Match“ gewinnt.

Hier die fünf wichtigsten Basisregeln für Ihren Umgang mit der Bank:

1. Darf die Bank das? Ja!
§ 18 Kreditwesengesetz regelt die Pflicht für Ihre Bank, sich umfassend und zeitnah über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden zu informieren. Abhängig von der Situation und der Größe Ihres Unternehmens sowie Ihres Kreditvolumens braucht die Bank detaillierte Unterlagen. (Bei der Zusammenstellung sind wir als Steuerberater natürlich behilflich).
Seien sie großzügig, die Banken lieben Papier!
Wichtig: Erst Ihre Unterschrift mit Ort und Datum machen die Unterlagen rechtsverbindlich!

2. Sprechen Sie „Bankisch“!
Jede Branche hat ihre eigene Sprache. Bereiten Sie Ihre Unterlagen bankgerecht auf, indem Sie die richtigen Begriffe verwenden (Kreditlinie und Überziehungskredit werden häufig verwechselt). Entscheidend ist auch die Präsentation der Informationen! Professionalität (z.B. ein Inhaltsverzeichnis, Schaubilder, Farbe) strahlt hier auf Ihr Unternehmen ab.
Steuerberater kennen den „Jargon“ und die Sichtweise Ihrer Bank.

3. Erst geben, dann reden!
Geben Sie Ihrem Bankberater die Chance, sich die Unterlagen vor dem Gespräch anzusehen. Das schafft die gleiche Informationsgrundlage auf beiden Seiten und hilft, das Gespräch von beiden Seiten optimal vorzubereiten.

4. Zwei Banken sind besser als eine
Nicht nur für große Unternehmen gilt: Machen Sie sich den Wettbewerb zwischen den Banken zu Nutze! Ihre Motivation liegt dabei nicht nur auf Preisvergleichen. Sie verteilen das Kreditrisiko auf mehrere Banken, haben zusätzliche Empfehler wenn es um Aufträge geht, und sind weniger anfällig für Mitarbeiterwechsel und / oder Änderung der Geschäftspolitik Ihrer Bank.

5. Alternativen offen halten
Ein Wechsel der Bank ist zwar grundsätzlich möglich, aber aufwändig und in einer Krise sicher nicht zu empfehlen. Auch die „neue“ Bank unterliegt dem Kreditwesengesetz und wird das Risiko für sich neu einschätzen.
Es gibt aber auch alternative Finanzierungsformen, die Sie im Auge behalten sollten (z. B. Leasing, Factoring, private Anbieter oder gar mezzanine Finanzierungen).