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BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige

von Johannes Lemminger geschrieben am 1. September 2010

Mit Urteilen vom 05.05.2010 VI R 5/09 und VI R 29/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert.

Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar, wenn die unterhaltene Person gegenüber dem Steuerpflichtigen gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind die Personen, denen gegenüber der Steuerpflichtige nach dem Zivilrecht unterhaltsverpflichtet ist. Dies sind u. a. Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern). Allerdings setzt die Unterhaltsberechtigung insoweit zivilrechtlich die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person voraus (§ 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH konnte im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise die Bedürftigkeit der unterstützten Person dem Grunde nach unterstellt werden (sog. abstrakte Betrachtungsweise).

Diese Rechtsprechung hat der BFH im Urteil VI R 29/09 aufgegeben und entschieden, dass die Bedürftigkeit der unterhaltenen Person jeweils konkret zu bestimmen ist und nicht unterstellt werden kann. Bei der danach erforderlichen konkreten Betrachtungsweise sei auch zu berücksichtigen, dass für volljährige Kinder eine generelle Erwerbsobliegenheit bestehe. Mögliche Einkünfte aus einer unterlassenen Erwerbstätigkeit könnten deshalb der Bedürftigkeit entgegen stehen, falls eine Erwerbstätigkeit zumutbar sei. Im Streitfall ging es um den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an in der Türkei lebende erwachsene Kinder des Steuerpflichtigen.

Ebenfalls mit Urteil vom 05.05.2010 VI R 5/09 hat der BFH entschieden, dass bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen sei. Anders als der Verwandtenunterhalt werde der Ehegattenunterhalt zivilrechtlich auch jenseits der Bedürftigkeit geschuldet. Der haushaltsführende Ehegatte sei nicht verpflichtet, zunächst seine Arbeitskraft zu verwerten. In diesem Fall unterstützte der Steuerpflichtige seine nicht berufstätige Ehefrau, die mit den in Ausbildung befindlichen Kindern in Bosnien-Herzegowina lebte.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht

Steuerzahlergedenktag bzw. Tag des Steuerzahlers

von Johannes Lemminger geschrieben am 4. Juli 2010

Heute am 04.Juli 2010 ist der Steuerzahlgedenktag 2010. Sie fragen sich jetzt bestimmt, was ist das denn? Ein Feiertag? Nein … könnte es aber durchaus sein. Wenn Sie den Begriff bei Wikipedia eingeben finden Sie folgende Erläuterungen:

Der Steuerzahlergedenktag (Tag des Steuerzahlers) ist ein vom deutschen Bund der Steuerzahler ausgerufener, symbolischer Gedenktag. Es ist der Tag, bis zu dem nach Angaben des Bunds der Steuerzahler der durchschnittliche Steuerzahler nur für die Steuern und Abgaben gearbeitet hat. International wird der Begriff des Tax Freedom Day verwendet.

Der Gedenktag soll die Höhe der Abgabenlast bewusst machen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler hat jeder Steuerzahler bis zu diesem Tag theoretisch nur für Steuern und Sozialabgaben gearbeitet; erst der Teil des Jahreseinkommens nach dem Gedenktag bleibt für den Steuerzahler selbst.

Für 2007 beträgt die „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ 53,01 Prozent. Der genaue Zeitpunkt des Steuerzahlergedenktags 2007 wurde daher auf den 13. Juli berechnet. Für 2008 beträgt die „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ 51,73 Prozent. Der genaue Zeitpunkt des Steuerzahlergedenktags 2008 wurde daher auf den 8. Juli berechnet. Im Jahr 2009 war es der 14. Juli 2009.

Aktuell liegt dieser Tag für Österreich Mitte Juni und in der Schweiz Mitte April. In Deutschland wandert der Tag des Steuerzahlers vom Mai bis in den Juli.

In diesem Jahr wurde er in Deutschland für den 04. Juli 2010 berechnet und ist somit 10 Tage früher als im letzten Jahr. Das ist ein Erfolg für die Steuerzahler“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke. „Wir haben die Politik aufgefordert, endlich steuerliche Entlastungen durchzuführen. Dieser Aufforderung ist sie in den vergangenen Monaten gefolgt, deshalb ist die Belastung der Bürger auch tatsächlich gesunken“, macht Däke deutlich. Aufgrund folgender Faktoren arbeiten die Deutschen in diesem Jahr einige Tage weniger für den Staat als noch im vergangenen Jahr:

Die verbesserte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung trug zur Entlastung ebenso bei wie die erste volle Jahreswirkung der Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags um 0,6 Prozentpunkte (zum 1.7.2009). Zudem wirkten sich die Korrekturen beim Lohn- und Einkommensteuertarif mit der Anhebung des Grundfreibetrages von 7.835 auf 8.004 Euro sowie die Verschiebung der Tarifeckwerte um jeweils 330 Euro zum 1.1.2010 positiv aus. Auch die parallele Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags zum 1.1.2010 trug zur Entlastung der Steuer- und Beitragszahler bei.

Quellen: Wikipedia und Bund der Steuerzahler

Einladung zum Illenau-Lauf 2010!

von Johannes Lemminger geschrieben am 13. Juni 2010

Das Training für den Illenau-Lauf 2010 hat begonnen. Schliesslich habe ich nach dem letzten Platz 2009 etwas gut zu machen :o … doch ansonsten gilt das olympische Motto. Dabei sein ist alles … und die Platzierung spielt nur eine Nebenrolle.

Neben meinem letzten Platz auf der 14km-Strecke haben wir mit dem Lemminger & Lemminger-Team auch noch den Titel der größten (25 Teilnehmer von L&L) Mannschaft zu verteidigen. Für alle die den Bericht vom Illenau-Lauf 2009 noch nicht gelesen haben, können Sie das gerne hier nachholen. http://www.lemminger-steuerberater.de/blog/?s=illenau

Wenn Sie jetzt der Ehrgeiz gepackt hat, dann melden Sie sich jetzt schon bei uns an und gehen gemeinsam mit dem L&L-Team am 16. Oktober 2010 an den Start. Es wird, wie im letzten Jahr unterschiedliche Strecken geben. Neben unterschiedlichen Laufstrecken gibt es auch Walking-Strecken. Es ist also für jeden Sportbegeisterten etwas dabei.

Auf http://www.lbv-achern.de können Sie nochmal die genauen Ergebnisse und die unterschiedlichen Strecken einsehen. Die Strecken für das Jahr 2010 sind bis jetzt noch nicht veröffentlicht.

Die genaue Organisation und Ablauf werden unter anderem auch hier im Blog veröffentlicht. Vielleicht gibt es in diesem Jahr auch am Abend nach dem Illenau-Lauf eine kleine Party bei Lemminger & Lemminger mit kleinen Häppchen zur Stärkung und mit aktuellen Bildern, Live-Video mit Interviews usw.

Ideen sind herzlich willkommen … ansonsten laufen die Vorbereitungen schon auf Hochtouren. Natürlich erhalten unsere Mandanten noch eine richtige Einladung, aber es sind natürlich auch Nichtmandanten, Freunde usw. eingeladen, sich dem L&L-Team anzuschliessen.

Und vielleicht gelingt es uns nach dem erfolgreichen dritten Platz von meinem Freund und Trauzeuge Christian Waller, diesesmal den ersten Platz zu belegen. Bei der letztjährigen Vorbereitung hat er zumindest eine gute Figur gemacht und ein dritter Platz ist ja auch nicht von Pappe. Insgesamt war er knapp 50 Minuten vor mir im Ziel und somit fast doppelt so schnell … dies wird diesesmal alles anders werden.

Wenn ich Ihre Lust also geweckt habe und Sie mit uns den Lauf angehen wollen, dann freue ich mich bereits jetzt schon auf Ihre Anmedlung und vielleicht gelingt es uns mehr als 30 Teilnehmer für den Illenau-Lauf zu stellen. In diesem sportlichen Sinne freue ich mich über Ihren Kommentar und natürlich über Ihre Anmeldung.

Die Geschichte des kleinen GWG -a never ending story-

von Johannes Lemminger geschrieben am 30. Mai 2010

Vielleicht haben Sie auch schonmal von Ihm gehört? Der kleine Bruder vom großen Wirtschaftsgut, besser bekannt als geringwertiges Wirtschaftsgut oder eher gebräuchlich die Abkürzung GWG … das kleine GWG ein Musterbeispiel deutscher Steuerpolitik. Aber von vorne die kleine Lebensgeschichte des GWG.

Bis einschliesslich 2007 war das GWG ein Liebling von Unternehmern und auch von Steuerberatern. Das kleine GWG definierte sich dadurch, dass die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nicht höher als 410,00 Euro netto betragen durften und das Wirtschafstgut beweglich und abnutzbar und selbstständig zur Nutzung fähig war (so konnte ein normaler Drucker nie ein GWG sein, da dieser nur zusammen mit einem PC betrieben werden kann). Hat das Wirtschaftsgut also diese Definition erfüllt, war es ein GWG. Dieses hatte dann den Charme, dass es als Sofortaufwand abgeschrieben werden durfte. Das GWG führte somit in den meisten Fällen ein kurzes aber sehr zufriedenes Dasein. Dieses kurze Leben war der Bundesregierung aber ein Dorn im Auge und so kam es, wie es kommen musste … das Leben des kleinen GWG sollte sich grundlegend wandeln …

… die unfreiwillige Leidensgeschichte des kleinen und unscheinbaren GWG beginnt mit dem Jahr 2008. Wie die Abbildung verdeutlicht, hat das GWG eine Schwester bekommen. Mit dem netten Namen Sammelposten oder GWG POOL.

Die erste Änderung war die Einführung einer neuen Grenze von 150,00 Euro netto. Alle abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgüter sind als Betriebsausgabe absetzbar, solange Sie sich unter dieser Grenze bewegen. Sollten die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten allerdings 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro betragen, war das Wirtschaftsgut in den Fängen der bösen Schwester Sammelpool.  Einmal dort gefangen, musste das Wirtschaftsgut über 5 Jahre linear abgeschrieben werden. Weder ein Verkauf noch Zerstörung konnten daran etwas ändern … ja nichtmal durch Selbstzerstörung konnte das Wirtschaftsgut aus den Fängen der Schwester entrinnen.

Und als wäre diese Schwester nicht schon übel genug für unser kleines GWG, hat das GWG auch noch einen großen Onkel mit dem furchteinflössenden Namen “Investitionsabzugsbetrag” erhalten. Um darauf im einzelnen einzugehen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen … nur soviel soll gesagt sein. Mit diesem Onkel war es möglich, dass durch vorausschauende Planung – unter anderem durch Steuerberater – ein Wirtschaftsgut den Fängen der bösen Schwester entgehen konnte. Anderseits war es allerdings auch möglich, dass ein Wirtschaftsgut, welches ursprünglich über der Grenze von 1.000,00 Euro lag, plötzlich 5 Jahre lang im GWG POOL verweilen musste.

Nach diesen 2 schweren Jahren, war die Hoffnung groß, dass die Leidensgeschichte des kleinen GWG ein Ende hätte und die Bundesregierung Ihren Fehler einsieht und alles wieder rückgängig machen würde … aber erstens kam es anders und zweitens als man denkt. Lesen Sie, was mit dem kleinen unschuldigen GWG ab dem Jahr 2010 passiert.

Mehr…

Wollen Sie ein Glückskind sein?

von Johannes Lemminger geschrieben am 15. Mai 2010

Wer wäre nicht gerne ein Glückskind? Doch was ist überhaupt ein Glückskind bzw. Glück?

Bei Wikipedia wird der Begriff Glück wie folgt erklärt: Den positiven Zufall oder (un)verdienten positiven Umstand, im Sinne von Glück haben. Weiter wird auch das Phänomen des Glücks bei Wikipedia erläutert: 

Als Erfüllung menschlichen Wünschens und Strebens ist Glück ein sehr vielschichtiger Begriff, der Empfindungen vom momentanen Glücksgefühl bis zu anhaltender Glückseligkeit einschließt, aber auch als ein äußeres Geschehen begegnen kann, z. B. als glücklicher Zufall oder als eine zu Lebensglück verhelfende Schicksalswende.

Das Streben nach Glück hat als originäres individuelles Freiheitsrecht (Pursuit of Happiness) Eingang gefunden in das Gründungsdokument der ersten neuzeitlichen Demokratie, in die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten. Die Förderung individuellen menschlichen Glücksstrebens ist heute Gegenstand spezifischer Forschung und Beratung unter neurobiologischen, medizinischen, soziologischen, philosophischen und psychotherapeutischen Gesichtspunkten.

Wollen auch Sie ein Glückskind sein?
Dann klicken Sie auf das Bild:


Das Wort „Glück“ kommt vom mittelniederdeutschen „gelucke“ (ab 12. Jahrhundert) bzw. dem mittelhochdeutschen „gelücke“. Es bedeutete „Art, wie etwas endet“, „Art, wie etwas gut ausgeht“. Glück war demnach der günstige Ausgang eines Ereignisses. Voraussetzung für den „Beglückten“ waren weder ein bestimmtes Talent noch auch nur eigenes Zutun. Dagegen behauptet der Volksmund eine mindestens anteilige Verantwortung des Einzelnen für die Erlangung von Lebensglück in dem Ausspruch: „Jeder ist seines Glückes Schmied“. Die Fähigkeit zum Glücklichsein hängt in diesem Sinne außer von äußeren Umständen auch von individuellen Einstellungen und von der Selbstbejahung in einer gegebenen Situation ab.

… so sieht die Definition von Glück bei Wikipedia aus.

Doch letztendlich definiert jeder für sich Glück anders und je nach Lebenssituation kann das Glück bzw. das Glücksempfinden ganz unterschiedlich aussehen. Für mich ist Glück nicht Zufall, sondern eher eine Lebenseinstellung … oder wie definiert Ihr Euer eigenes Glück. Freue mich über reichlich Kommentare zum Thema GLÜCK.

Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 besser abzugsfähig?

von Johannes Lemminger geschrieben am 11. Mai 2010

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können alle Steuerpflichtige ab dem Jahr 2010 von der besseren Abzugsfähigkeit von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen profitieren. Doch wie meistens im deutschen Steuerrecht üblich – klingt es auf den ersten Blick einfach – ist es aber letztendlich nicht.

Das Problem stellen die Beitragsrückerstattungen insbesondere von Privatversicherten dar. Aber von vorne …

Verbesserte Abzugsmöglichkeiten:

1. Gesetzlich versichert
Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer können die Beiträge der Krankenversicherung und Pflegeversicherung jetzt grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Besteht über die Krankenversicherung allerdings Anspruch auf Krankengeld, erfolgt eine pauschale Kürzung der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge um 4 Prozent.

2. Privat versichert
Die private Krankenversicherung ist ebenfalls abziehbar, allerdings mit einer bedeutenden Einschränkung. Abziehbar sind nur die Beiträge, deren Leistung in Art, Umfang und Höhe einer gesetzlichen Versicherung entspricht. Getreu dem Motto, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht …

Diese Aufteilung wird von den Versicherungen mitgeteilt. Die gezahlten Beiträge werden nach einem komplizierten Punktesystem in begünstigte und nicht begünstigte Versicherungsleistungen aufgeteilt. Bei dieser Aufteilung kann man ungefähr von einer Abzugsfähigkeit von 80% ausgehen. Dies gilt nicht nur für den Versicherten selbst, sondern auch für seinen Partner und die Kinder.

Problematik der Rückerstattungen:
Mit der Neuregelung kommt es dazu, dass Beitragserstattungen aufgerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass es bei der Frage der Einreichung von Arztrechnungen nicht nur davon abhängt, wie groß die Beitragsrückgewähr ist, sondern in welcher Höhe der Sonderausgabenabzug verringert wird und somit die Steuerersparnis geringer ausfällt.

Die Rückerstattungen mindern im Jahr des Zuflusses die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge. Waren die Beiträge z.B. zu 80% begünstigt, müssen bei der Rückerstattung auch nur 80% angerechnet werden. Nach der alten Regelung war die Entscheidung, ob Arztrechnungen bei der Krankenversicherung eingereicht werden ein Kinderspiel. War die Rückerstattung höher, als die eigenen Kosten, hat man auf die Einreichung verzichtet. Waren die Rechnungen höher, hat man dagegen eingereicht. Ab dem Jahr 2010 müssen Sie in diese Berechnung nun noch den Steuereffekt einkalkulieren. Denn die Kosten für Ihre Arztrechnungen sind steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Nur selten aus der Not geboren und daher oft erfolgreich

von Johannes Lemminger geschrieben am 8. Mai 2010

DIW, Pressemitteilung vom 05.05.2010

Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus sind viel erfolgreicher als bisher angenommen. Eine neue Studie des DIW Berlin und des IZA Bonn zeigt jetzt, dass vor allem die Motive zur Gründung für den unternehmerischen Erfolg entscheidend sind: Reine Notgründungen sind weniger erfolgreich als andere. Die meisten Gründer aus Arbeitslosigkeit aber treibt mehr als die Not. Das macht sich auch am Arbeitsmarkt bemerkbar: Neue Selbständige geben in vielen Fällen auch anderen Menschen wieder Arbeit.

(Das Softwarepaket für Gründer: Erste Antworten auf viele Fragen rund um die Gründung erhalten Sie auf der kostenlosen CD des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) “Softwarepaket für Gründer und junge Unternehmen. Ein Klick auf das Bild und Sie können den Inhalt der CD im Detail lesen. Gerne können Sie auch eine CD in unserer Kanzlei mitnehmen.)

In der Wirtschaftspolitik wird Existenzgründungen aus Arbeitslosigkeit oft kritisch begegnet – zu Unrecht, wie eine neue Studie des DIW Berlin und des IZA Bonn zeigt. “Es ging uns darum, die Debatte zu versachlichen, die gerade in diesem Bereich oft von Vorurteilen dominiert wird”, sagt Alexander Kritikos. Auf Basis einer telefonischen Befragung von vorher arbeitslosen Existenzgründern wurde in dieser Studie der Zusammenhang zwischen unternehmerischem Erfolg und den Gründen für den Schritt in die Selbständigkeit untersucht. “Nur 12 Prozent der Arbeitslosen machen reine Notgründungen”, erklärt Alexander Kritikos. “Bei den meisten sehen wir eine Mischung aus zwei Motiven. “Natürlich wollten die meisten auch ihre Arbeitslosigkeit beenden – dazu käme aber oft die Entdeckung einer Marktlücke oder der Wunsch, sein eigener Chef sein zu wollen. Die Studie zeigt deutlich, dass derartig gemischt motivierte Selbstständige erfolgreicher sind als reine Notgründer.

Gründungsförderung stärker auf Bedürfnisse zuschneiden

Für den DIW-Experten Kritikos sind die Schlussfolgerungen aus diesem Zusammenhang klar: „Die finanzielle Förderung der Existenzgründung muss auf jeden Fall bestehen bleiben, auch wenn ihre Ausgestaltung an mancher Stelle verbessert werden kann.” Zusätzlich solle man aber überlegen, die beratende Förderung besser auf unterschiedliche Gründungsmotive einzustellen: “Bisher konzentrieren sich viele Angebote vor allem auf das wirtschaftliche Überleben”, sagt er. “In Zukunft sollte man aber die unterschiedlichen Motive der Gründer besser berücksichtigen und Wege aufzeigen, wie eine den Marktbedürfnissen entsprechende Unternehmensgröße erfolgreich aufgebaut werden kann.”

Gründer aus Arbeitslosigkeit schaffen nicht nur ihren eigenen Arbeitsplatz

Mit Einführung der Hartz-Gesetze war die Zahl der Gründungen aus Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen. Mehr als 350.000 Personen wurden 2004, auf dem Höhepunkt der Entwicklung, mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründerzuschüssen gefördert, vorher waren es meist unter 100.000 Personen. Nach der letzten Reform der Gründungsförderung im Jahr 2006 ist die Zahl wieder auf 150.000 geförderte Gründungen gesunken, Alexander Kritikos ist sich dennoch sicher: “Die ‘neuen Selbstständigen’ sind mittlerweile ein eigener Wirtschaftsfaktor.” Denn, so Marco Caliendo vom IZA: “Gut zwei Drittel von ihnen sind auch fünf Jahre nach der Gründung noch im Geschäft, nur zehn Prozent sind wieder arbeitslos.” Außerdem schaffen, so die beiden Autoren, zuvor arbeitslose Existenzgründer nicht nur ihren eigenen Arbeitsplatz, sondern geben in bis zu 40 Prozent der Fälle auch anderen Menschen wieder Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DIW.

Aus der Serie Unternehmergeist AK-Wellnessandcoaching Andrea Kistenich

von Johannes Lemminger geschrieben am 6. Mai 2010

„Entspannen & Wohlfühlen“ bei Andrea Kistenich ist die Adresse in Lauf und Umgebung, um die Seele mal wieder richtig baumeln zu lassen und aufzutanken.

 
Ich lebe und liebe Wellness und alles was damit zu tun hat seit vielen Jahren. Gerne gebe ich mein Wissen, das ich mir im Laufe der Jahre angeeignet habe an andere Menschen auf unterschiedliche Art und Weise weiter. In diesem Jahr habe ich meinen bisherigen Weg mit dem Abschluss Wellnesstrainer an der Awela Akademie für Lebensqualität und Gesundheitsförderung gekrönt.

Wellness wird in der heutigen Zeit ein immer wichtigerer Bestandteil unseres Lebens. Es beinhaltet eine bewusste, genussvolle Ernährung, regelmäßige angepasste Bewegung sowie aktive und passive Entspannung. Ganzheitliche Wellnessberatung zielt darauf ab, Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Ich bin Ihr Wegbegleiter zu mehr innerer Balance und Lebensfreude. Sie haben bei mir die Möglichkeit, mit einem vielfältigen Programm Ihre Lebensqualität zu verbessern.

Von der Tiefenentspannungsmassage über Erlebnismassagen mit Düften und Klängen aus aller Welt bis hin zur Kopf- und Gesichtsmassage mit warmen Edelsteinen findet jeder was das Herz begehrt. 

In regelmäßigen Abständen biete ich sowohl Kurse für Autogenes Training oder Progressive Muskelrelaxation an, wie auch Workshops zu den Themen Stressbewältigung und Wellness-Lebensgestaltung.

In Unternehmen und mit ihren Mitarbeiter arbeite ich mit einem speziellen, sehr flexiblen Programm, das sich individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse der Unternehmen abstimmen und integrieren lässt.

Meine Beratungstätigkeit als Wellnesstrainerin umfasst nicht nur die Suche nach dem für sie „richtigen“ Weg zu mehr innerer Balance, sondern auch die Frage nach der richtigen Entspannungstechnik, oder eine Ernährungsberatung.

Im Bereich Körperwahrnehmung und sanfte Bewegungsformen arbeite ich mit Elementen aus dem Qi Gong, Yoga, Pilates, Rückenschule, Atemgymnastik, Freihanteltraining, Nordic Walking und Aqua Wellness.

Für Kinder biete ich spezielle Kurse in Autogenes Training und Kindermassagen an.

 
Lassen Sie sich auf meiner Internetseite www.ak-wellnessandcoaching.de inspirieren und vereinbaren Sie einen Termin. Ich freue mich darauf Sie kennen zu lernen.

Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

von Johannes Lemminger geschrieben am 5. Mai 2010

Ein interessantes Urteil zum Gründungszuschuss: BSG vom 05.05.2010 (Urteil B 11 AL 11/09 R) ist der nahtlose Anschluss der Gründungszuschusses an das Arbeitslosengeld kein Ablehnungsgrund:

Der Kläger begehrt einen Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit als Anbieter von Baudienstleistungen ab 12. Oktober 2006.

Der Kläger meldete sich nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Dachdecker für den 1. Oktober 2006 arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld, das ihm die Beklagte antragsgemäß für diesen Tag bewilligte. Zeitgleich beantragte der Kläger die Gewährung eines Gründungszuschusses ab 2. Oktober 2006. Erst später reichte er bei der Beklagten unter anderem die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle sowie eine Gewerbeanmeldung zum 12. Oktober 2006 ein. Die Beklagte lehnte die Gewährung eines Gründungszuschusses ab. Klage und Berufung des Klägers blieben ohne Erfolg.

Die Revision des Klägers war hingegen erfolgreich. Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat am Mittwoch, dem 5. Mai 2010 entschieden, dass ein Gründungszuschuss auch in Betracht kommt, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an die anschließende Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit heranreicht. Ausreichend ist nach Sinn und Zweck und unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem vorangehenden Arbeitslosengeldanspruch, der gewahrt ist, solange ein Zeitraum von ca einem Monat nicht überschritten ist.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht