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Archiv für die Kategorie ‘Beleg OTTOKAR’

Ottokar: Gut gebrüllt Löwe – aber nicht gut genug!

von geschrieben am 1. Mai 2013

Natürlich hat Artax diese Nummer lange studiert und geprobt. So bleibt er bei der Betriebsprüfung ganz ruhig und legt sogar seinen Kopf ins Löwenmaul!

Der Steuerberater weiß, worauf die Betriebsprüfer ihr Augenmerk legen und bespricht deshalb mit seinen Mandanten, worauf zu achten ist.

Die elektronische Betriebsprüfung ist dabei inzwischen gängige Praxis. Die steuerrelevanten Daten müssen so archiviert werden, dass sie bei einer Betriebsprüfung jederzeit elektronisch verfügbar gemacht werden können. Und das hat weitreichende Konsequenzen für das Prüfungsverfahren.

Die Prüfer-Software ermöglicht es dem Prüfer einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und mit Hilfe von statistischen Abgleichen und Wahrscheinlichkeitsrechnungen den Wahrheitsgehalt der Daten abzuschätzen.

Die digitale Recherche in den Unternehmensdaten bringt nicht nur Falschbuchungen oder fehlerhaftes Steuerverhalten an den Tag. Auch die gespeicherten Angaben zu Lieferanten und Arbeitnehmern können einfach gelistet und als Basis für Kontrollmitteilungen verwendet werden. So ist es mit einem Klick möglich, alle ausgeschiedenen Mitarbeiter oder Mehrfachangestellte zu ermitteln. Beliebt ist auch die Suche nach Anlagenverkäufen an Arbeitnehmer, etwa aus dem Fuhrpark oder dem EDV-Bereich. Diese Angaben decken oft Nebenjobs auf.

In wenigen Sekunden können auch fortlaufende Rechnungsnummern überprüft werden. Für Vorgänge, die manchmal gar nicht oder nur mit großem Zeitaufwand möglich waren, genügt jetzt ein Tastendruck.

Das gilt insbesondere bei der Kassenprüfung. Da die Kasse geldmäßig und nicht rechnerisch geführt werden muss, ist der Zählbericht der Nachweis für die tägliche fortlaufende Kassenführung. Jeder Schreib- oder Rechenfehler im Kassenbericht und jeder Minusbestand weisen darauf hin, dass die Kasse nur rechnerisch geführt wurde.

Gastronomen aufgepasst!

Auch Internet-Recherchen gehören zum Repertoire der Prüfer. Passt der Wetterbericht zum Biergarten-Umsatz? Haben Feiertage und Ferien auch zu saisonalen Schwankungen geführt? Bieten Sie im Internet auch Catering an und verzeichnen dazu keine Einnahmen? Konnte man den Prüfer Mensch noch hinters Licht führen oder hoffen, dass die Stichproben ergebnislos bleiben, wird man bei den statistischen Verfahren auf Granit beissen. Der sogenannte Chi-Quadrat-Test beispielsweise enttarnt frisierte Zahlen und Lücken in der Buchhaltung, weil er aufgrund von Häufungen erfundene Lieblingszahlen erkennt, die in der Wirklichkeit nicht auftauchen.

Im Visier der Steuerfahnder – Worauf müssen Sie achten?

  • Vermeiden Sie Auffälligkeiten, z.B. knappe Privateinnahmen, unklare Privateinlagen,schwer erklärbare Gewinnschwankungen
  • Stellen Sie eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung sicher – gern stellen wir Ihnen ein elektronisches Kassenbuch zur Verfügung
  • Überprüfen Sie, ob sich Aussagen auf der Website über das Leistungsangebot auch in der Buchführung wieder finden
  • Beobachten Sie Ihre monatlichen Rohgewinn-Aufschläge

Ottokar: Auge in Auge mit Kali

von geschrieben am 1. Mai 2013

In der Post vom Finanzamt ist oft nichts Gutes. Ablehnende Bescheide mit Nachzahlungen machen uns das Leben schwer. Gut, dass Artax von Britt gelernt hat! Er hat immer den richtigen Rechtsbehelf zur Hand.

Rechtsschutz beim Steuerberater

Ein Steuerbescheid ist kein Heiligtum, auch wenn das Finanzamt mit entsprechend Papieraufwand und unübersichtlicher „Rechtsbehelfsbelehrung“ in Kleindruck gern diesen Eindruck erweckt.

Welches Mittel jeweils gegen einen bestimmten „Verwaltungsakt“ (nein, das hat nichts mit nackten Beamten zu tun!!) des Finanzamtes aus dem Köcher gezogen werden kann, und wie man mit entsprechender Formulierung und Verweise auf Gesetze, Richtlinien und Urteile Ihrem Recht Geltung verschaffen kann, weiß Ihr Steuerberater!

Egal ob Einkommensteuerbescheid oder Betriebsprüfungsanordnung, häufig arbeitet das Finanzamt „schlampig“ zu Ihren Ungunsten.

Tatsächlich sind etwa ein Drittel der in Deutschland erteilten Steuerbescheide falsch!

Das Schlimme: Die Fehler sind für den Laien oft auf den ersten Blick gar nicht zu
sehen, denn es geht nicht nur um die richtige Berechnung der Steuern. Manche Bescheide sind „vorläufig“ oder „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“. Manche Bescheide haben für die Gegenwart keine direkte Auswirkung, werden aber im nächsten Jahr wichtig! (z. B. der „Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs“).

In der Regel hilft ein Einspruch zur rechten Zeit Wunder. Da liegt aber genau das Problem: Die Frist zur Einreichung von Einspruch bzw. Klage beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides! Danach ist Feierabend – nur noch in ganz seltenen Sonderfällen kommt man dann noch an sein Geld!

Also ganz wichtig: Ihr Steuerberater braucht den Bescheid vom Finanzamt umgehend! Denn auch er braucht Zeit für die eingehende Prüfung.

Eine Lösung kann sein, dass Sie Ihrem Steuerberater eine Empfangsvollmacht erteilen, dann geht auch in Ihrem Urlaub nichts mehr „unter“.

Ottokar: Oh mein Artax

von geschrieben am 1. Mai 2013

Nicht nur Bon Marie und Ottokar halten den Atem an! Das gesamte Publikum ist gespannt, wie Artax dem Fiskus ein Schnippchen schlägt. Hier ein paar seiner Hochseil-Tricks.

Änderungen über Änderungen!

Jedes Jahr das Gleiche: Die Steuergesetze werden geändert. Niemand weiß genau wie und niemand weiß genau wann.

Das macht das Steuer Sparen nicht gerade einfacher. Ihr Steuerberater betreibt deshalb laufend Fortbildung, um den Überblick zu behalten.

Aus der Vielzahl der Möglichkeiten werden dann ganz individuell die passenden aktuellen Steuertipps ausgewählt.

Aber es gibt Themen, die immer im Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit stehen sollten, damit Sie schon im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit Ihrem Steuerberater führen können. Oft basieren mögliche Steuervorteile auf einer bestimmten Gestaltung!

1. Ausbildung und Beruf

Ihre Kinder kommen in einen neuen Ausbildungsabschnitt? Sie selbst drücken noch mal die Schul- oder Uni-Bank? Da lässt sich was absetzen.

2. Kinder, Familie, Ehe

Es gibt Änderungen in Ihrem Familienumfeld? Von der Ankunft eines neuen Erdenbürgers über die Patchworkfamilie bis zur Zahlung von Unterhalt gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten.

3. Selbständigkeit

Vieles ergibt sich ja aus der monatlichen Buchführung, aber alles kann Ihr Steuerberater daran auch nicht sehen – oder jedenfalls nicht früh genug! Informieren Sie uns aktiv über:

  • Anschaffungen von Maschinen und anderen größeren Investitionen
  • Änderungen beim selbst genutzten PKW
  • Änderung bei Finanzierungen (Darlehen, Zinsen, etc.)
  • Änderungen der Auftragslage oder der Forderungen
  • Gerichtsverfahren, aus denen Belastungen resultieren können
  • Geplante Geschäfte/ Investitionen im Ausland

4. Vermieten, eigen genutzte Häuser/ Wohnungen

Gerade hier braucht Ihr Steuerberater „Input“!

  • Mietausfälle
  • Größere Reparaturen, Anbau, Neubau
  • Handwerkerleistungen (hier ist viel zu beachten, fragen Sie nach!)
  • Finanzierungsänderungen
  • Kauf- bzw. Verkaufsabsichten
  • Nutzungsänderungen (früher eigengenutzt, jetzt vermietet oder umgekehrt)

5. Verschenken, Erben

Die Entscheidung über Verschenken oder Vererben von Unternehmen, Immobilien und sonstigem Vermögen ist langfristig bindend und nicht nur steuerlich relevant.

Soweit die wichtigsten Beispiele. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater einfach mal danach, was genau er von Ihnen wissen will. Und für Ihre eigenen Fragen schaffen Sie sich einfach ein kleines Büchlein an, dann können Sie beim nächsten Termin alles klären.

Ottokar: Hex! Hex! Für Ute Reflex

von geschrieben am 27. März 2013

Bei Ute ist Schnelligkeit eine Hexerei. Nicht jeder von uns besitzt so ein Talent, aber Ute hat uns einige Ihrer Geheimnisse verraten. Sie hat nämlich ein ausgeklügeltes Ablagesystem, das sie Artax mit dem Pendulum gezeigt hat.

Ein vorgefertigtes Ablagesystem bietet doppelten Nutzen:

Sie wissen sofort, wohin Sie den Beleg packen müssen statt ihn von einem Staple zum nächsten zu legen. Sie ersparen sich damit ganz viel Arbeit, wenn Sie konkret einen Beleg suchen.

Folgende Register sind sinnvoll. Wenn Sie von Ihrem Steuerberater einen Pendelordner bekommen, kennen Sie das wahrscheinlich schon:

 

  • Auswertungen
    Hier finden Sie als Mandant gleich ganz vorne die Auswertungen, die der Steuerberater erstellt hat. Die Betriebswirtschaftliche Auswertung, die Ihnen zeigt, wo Ihr Unternehmen im Moment steht. Die offene Posten-Liste, die Ihnen zeigt, um welche Forderungen Sie sich dringend kümmern müssen. Die Liquiditätsrechnung, die Summen- und Saldenliste, etc.
    Schauen Sie sich die Auswertungen gut an. Kommen Sie damit zurecht? Hätten Sie lieber graphische Auswertungen statt Zahlenkolonnen? Oder eine Plan-BWA, die Ihnen die Entwicklung der nächsten Monate und die Abweichungen vom Plan zeigt?

 

  • Rückfragen
    Manche Belege lassen für uns Fragen offen oder müssen aus steuerrechtlicher Sicht geändert werden. Da wir Sie nicht wegen jedes Belegs stören wollen, finden Sie in diesem Register unsere Rückfragen zur Buchführung gesammelt. Sie können sie dann in Ruhe abarbeiten. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen um für Sie die optimale steuerliche Wirkung zu erzielen.

 

  • Kasse
    Hier sind sowohl der Kassenbericht als auch die dazu gehörigen Belege (Rechnungen und Quittungen) zu finden.

 

  • Bank
    Hier gehören die Kontoauszüge Ihrer Bank(en) hinein.

 

  • Rechnungsausgang
    Die Rechnungen, die Sie an Ihre Kunden schreiben, sind hier zu finden. Nur wenn Sie hier alle Rechnungen einstellen, können wir für Sie auch überwachen, ob Ihre Kunden die Rechnungen korrekt bezahlen.

 

  • Warenrechnungen
    Wenn Sie ein Handelsgeschäft betreiben findet Ihr Steuerberater hier Ihr Wareneingangsbuch und die Warenrechnungen. Auch hier ist Vollständigkeit oberstes Gebot, insbesondere wenn es um die Vorsteuer geht. Die bekommen Sie vom Finanzamt nämlich erst dann zurück, wenn sie in der Buchführung berücksichtigt sind. Übrigens: Auch die Vorsteuer aus noch nicht bezahlten Warenrechnungen gibt es vom Finanzamt zurück!! Verschenken Sie also kein Geld!

 

  • Kostenrechnungen
    Vom der Telefonrechnung über die Anschaffung eines neuen Autos bis zur Wartungsgebühr für den Feuerlöscher und dem Trinkgeld für die Müllabfuhr. Hier gehören alle Belege hinein, die nicht unter den Warenbereich fallen.

Ottokar: Felix stemmt Steuern

von geschrieben am 22. Januar 2013

Felix ist ein guter Freund von Artax. Sie arbeiten eng zusammen damit die Mandanten von Artax wirklich alle Möglichkeiten nutzen können.

Das deutsche Steuerrecht kennt eine Vielzahl von Gesetzen

Vom Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, dem Gewerbesteuer- und Umsatzsteuergesetz hat vermutlich schon jeder gehört. In der Kanzlei gehören diese zum täglichen Brot. Aber auch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz oder das Umwandlungssteuergesetz bietet reichlich Beratungsstoff, den Steuerberater ständig im Blick haben, um ihren Mandanten Steuern zu sparen.

Übrigens, es ist ein Märchen oder zu neudeutsch eine „Urban Legend“, dass 2/3 der Steuerliteratur aus Deutschland stammen.

Der inzwischen emeritierte Finanzforscher Albert Rädler hat die Behauptung mit einem einfachen Maßband als Mythos entlarvt. Rädler stieg in die Bibliothek des Amsterdamer International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD), eine der umfassendsten Sammlungen von Steuerliteratur weltweit. Dort maß er aus, wie viele der insgesamt 2000 Regalmeter auf Bücher und Zeitschriften entfallen, die sich mit dem deutschen Steuerrecht beschäftigen.

Das Ergebnis: Nur etwa 200 Meter, also zehn Prozent. Eine Auswertung der elektronischen Bestände ergab einen Anteil von knapp 15 Prozent. Ein weiterer Vergleich zeigt ein ähnliches Ergebnis: Laut einer Studie der Weltbank und der Beratungsfirma PwC, die den Umfang der Unternehmensteuergesetze in verschiedenen Ländern verglichen hat, passen in Deutschland die Bestimmungen und Paragrafen auf 1700 Seiten – die Vereinigten Staaten dagegen brauchen 5100 Seiten, Japan gar 7200. Deutsche Unternehmen benötigen laut einer weiteren Studie deutlich weniger Zeit als ihre Konkurrenten in Nachbarländern, um zu ermitteln, wie viel Steuern sie zahlen müssen.

Insgesamt gibt es in Deutschland 27 Steuergesetze, wobei der hohe Anteil der Genusssteuern mit 26 % entweder zeigt, dass das Finanzamt weiß, wo es besonders viel zu holen gibt oder dort vielleicht ja selbst gern mal ein Gläschen genossen wird. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass vier Gesetze speziell für alkoholische Getränke erlassen sind, nämlich das Alkopopsteuergesetz, das Biersteuergesetz, das Branntweinmonopolgesetz und das Schaumweinsteuergesetz.

Wahr ist allerdings, dass die Geschwindigkeit und der Umfang der Änderungen dabei laufend zunehmen, und 40% der Steueränderungen im Dezember erlassen werden. Die Kanzleimitarbeiter besuchen deshalb regelmäßig Fortbildungen, um sich hier auf dem aktuellen Stand zu halten und alle Steuersparmöglichkeiten für die Mandanten im
Griff zu haben.

Ottokar: Und jährlich grüßt der Weihnachtsmann (Geschenke)

von geschrieben am 12. Dezember 2012

„Hoffentlich freuen sich all unsere Freunde über die Geschenke, die wir für sie ausgesucht haben“ überlegt Ottokar beim Einpacken. „Ah oui mon cheri“ beruhigt ihn Bon Marie. „Jederm bekommt individuell ein Präsent und beim Preis haben wir aufgepasst, dass alles seine Ordnung hat.“

Wenn Sie als Unternehmer Geschäftsfreunde beschenken wollen, gibt es eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, damit das Geschenk dem anderen nicht nur Freude macht, sondern auch den steuerlichen Vorschriften gerecht wird.

Beachten Sie folgende 5 Punkte:

  1. Die 35 € – Freigrenze: Sie möchten das Geschenk auch als Betriebsausgabe bei sich absetzen? Dann darf der Betrag pro Geschenkempfänger pro Jahr € 35,- nicht übersteigen. Nur ein Cent mehr, und das Geschenk ist nicht abzugsfähig und wird dem Gewinn hinzugerechnet. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern bezieht sich diese Regelung auf den Nettobetrag, bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, z.B. Ärzten gilt der Bruttobetrag.
  2. Gesonderte Aufzeichnungen erforderlich: Damit Ihnen der Betriebsprüfer keinen Strich durch die Rechnung macht, müssen Sie die Geschenke zeitnah und gesondert aufzeichnen, d.h. einzelne Verbuchung auf einem gesonderten Konto. Der Name des Beschenkten und der Wert des Geschenks müssen eindeutig daraus hervorgehen.
  3. Steuerpflichtige Betriebseinnahme beim Beschenkten: Ihre gute Tat wertet das Finanzamt als steuerpflichtige Einnahme beim Empfänger, wenn das Geschenk in einem betrieblichen Zusammenhang steht.
  4. Mit Pauschalsteuer können Sie die Versteuerung beim Beschenkten übernehmen:Sie können Geschenke an Geschäftsfreunde bis zum Wert von € 10.000,- jährlich pro Empfänger mit 30% (+ Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) pauschal versteuern. Dann ist für den Beschenkten alles abgegolten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, gilt das allerdings für sämtliche Geschenke in diesem Jahr, also auch solche unter € 35,-. Über die Pauschalversteuerung müssen Sie den Beschenkten formlos informieren.
  5. Streuwerbeartikel unter € 10,- sind nicht betroffen: Wenn Ihnen all diese Regelungen die Lust am Schenken verdorben haben, dann beschränken Sie sich auf Werbeartikel unter € 10,-. Die können Sie nach Herzenslust verteilen ohne steuerliche Konsequenzen.

Und was ist mit unserer Weihnachtsspende an den Verein „Belegverschollen“, der ganz
eigennützig alle Ordner durchsucht, wenn ein Beleg unauffindbar ist? fällt Ottokar
plötzlich ein.
„Na ganz einfach – das setzen wir bei der Einkommensteuer-Erklärung 2012 ab. Du
hast doch die Spendenquittung“, schmunzelt Bon Marie „Sonst hilft uns bestimmt der
Verein sie zu finden.“