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Artikel Tagged ‘Arbeitnehmer’

Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer “Mehr netto vom brutto”

von Johannes geschrieben am 21. März 2010

Extras für Ihre Mitarbeiter
Arbeitgebern fällt es zunehmend schwerer ihre Mitarbeiter, mit der traditionellen und bekanntlich stark abgabenbelasteten Entlohnungsform ausreichend zu motivieren. Engagierte und zufriedene Mitarbeiter stellen jedoch die Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens dar. Lohn und Gehaltserhöhungen erfreuen sich allerdings einer immer geringeren Wertschätzung

Schließlich fällt ein Großteil der Lohnerhöhungen der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer. Eine höherer Anreiz geht dagegen von steuer- und sozialversicherungsfreien bzw. weniger stark belasteten Vergütungsbestandteilen (z.B. Sachbezüge, Nutzungsmöglichkeiten) aus

Mehr netto vom brutto z.B. bei:
Überlassung eines Computers, Kindergartenzuschüsse, Überlassung von Telekommunikationsgeräten, Warengutscheine (insbesondere Benzingutscheine), gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers, um nur einige zu nennen.

Die Finanzverwaltung knüpft an abgabenfreie oder begünstigt besteuerte Arbeitgeberleistungen eine Vielzahl von Voraussetzungen. Es liegt auf der Hand, dass diese Voraussetzungen bei den regelmäßig stattfindenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen von den Prüfern sehr genau unter die Lupe genommen werden. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld unbedingt mit uns, wir werden Ihnen dann alle notwendigen Detailinformationen zu den jeweiligen Gehaltsextras geben.

Zeitpunkt der Besteuerung einer Abfindung

von Johannes Lemminger geschrieben am 25. Januar 2010

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zufluss einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie vor dem Eintritt der Fälligkeit der Abfindung den Fälligkeitszeitpunkt weiter hinausschieben (BFH, Urteil vom 11.11.09 – IX R 1/09).

Im vorliegenden Fall wurde der Zeitpunkt der Fälligkeit einer (Teil-)Abfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers zunächst in einer Betriebsvereinbarung auf einen Tag im November des Streitjahres 2000 bestimmt. Die Vertragsparteien verschoben jedoch vor dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt den Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001. Das geschah aufgrund einer günstigeren steuerlichen Gestaltung im Interesse des Arbeitnehmers. Die Abfindung wurde entsprechend auch erst im Folgejahr (2001) ausgezahlt. Der BFH bestätigt in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens und der damit verbundenen Steuergestaltung. Da die Besteuerung vom Zufluss der Abfindung abhängt, war die Abfindung auch erst im Jahr 2001 zu versteuern, so die Richter.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 20.01.2010.

Das Urteil ist auf der Homepage des Bundesfinanzhofes veröffentlicht.

Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater

Wissen ist Macht: Die Datenkrake ELENA

von Johannes Lemminger geschrieben am 24. Januar 2010

ELENA – klingt charmant, ist es aber nicht. ELENA wird eine gigantische die größte, jemals in Deutschland angelegte Datensammlung. Seit dem 01.01. diesen Jahres werden sensible Daten von über 40 Mio. Arbeitnehmern gespeichert – darunter auch das monatliche Gehalt, Fehlzeiten, Kündigungen und Abmahnungen. All das muss der Arbeitgeber jeden Monat an den Staat weiterleiten, der die Daten für mindestens zwei Jahre auf Vorrat speichert und für den Fall sammelt, dass ein Arbeitnehmer staatliche Leistungen beantragt. Die meisten der gesammelten Daten werden nie gebraucht. Datenschützer warnen vor einer neuen Dimension der staatlichen Vorratsdatenspeicherung, die zu Missbrauch geradezu einlade.