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	<title>Lemminger &#38; Lemminger Steuerberater &#187; Bürgerentlastungsgesetz</title>
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	<description>&#34;Durch Bewegung in Bewegung&#34;</description>
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		<title>Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 besser abzugsfähig?</title>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 11:05:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Johannes Lemminger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommen-/Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abzugsmöglichkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungsbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungsbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können alle Steuerpflichtige ab dem Jahr 2010 von der besseren Abzugsfähigkeit von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen profitieren. Doch wie meistens im deutschen Steuerrecht üblich &#8211; klingt es auf den ersten Blick einfach &#8211; ist es aber letztendlich nicht. Das Problem stellen die Beitragsrückerstattungen insbesondere von Privatversicherten dar. Aber von vorne &#8230; Verbesserte Abzugsmöglichkeiten: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können alle Steuerpflichtige ab dem Jahr 2010 von der besseren Abzugsfähigkeit von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen profitieren. Doch wie meistens im deutschen Steuerrecht üblich &#8211; klingt es auf den ersten Blick einfach &#8211; ist es aber letztendlich nicht.</p>
<p>Das Problem stellen die Beitragsrückerstattungen insbesondere von Privatversicherten dar. Aber von vorne &#8230;</p>
<p><a href="http://www.lemminger-steuerberater.de/blog/wp-content/uploads/2010/05/krankenkassen_gross.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-669" title="krankenkassen_gross" src="http://www.lemminger-steuerberater.de/blog/wp-content/uploads/2010/05/krankenkassen_gross-300x229.jpg" alt="" width="300" height="229" /></a></p>
<p><strong>Verbesserte Abzugsmöglichkeiten:</strong></p>
<p><strong>1. Gesetzlich versichert</strong><br />
Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer können die Beiträge der Krankenversicherung und Pflegeversicherung jetzt grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Besteht über die Krankenversicherung allerdings Anspruch auf Krankengeld, erfolgt eine pauschale Kürzung der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge um 4 Prozent.</p>
<p><strong>2. Privat versichert</strong><br />
Die private Krankenversicherung ist ebenfalls abziehbar, allerdings mit einer bedeutenden Einschränkung. Abziehbar sind nur die Beiträge, deren Leistung in Art, Umfang und Höhe einer gesetzlichen Versicherung entspricht. Getreu dem Motto, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht &#8230;</p>
<p>Diese Aufteilung wird von den Versicherungen mitgeteilt. Die gezahlten Beiträge werden nach einem komplizierten Punktesystem in begünstigte und nicht begünstigte Versicherungsleistungen aufgeteilt. Bei dieser Aufteilung kann man ungefähr von einer Abzugsfähigkeit von 80% ausgehen. Dies gilt nicht nur für den Versicherten selbst, sondern auch für seinen Partner und die Kinder.</p>
<p><strong>Problematik der Rückerstattungen:<br />
</strong>Mit der Neuregelung kommt es dazu, dass Beitragserstattungen aufgerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass es bei der Frage der Einreichung von Arztrechnungen nicht nur davon abhängt, wie groß die Beitragsrückgewähr ist, sondern in welcher Höhe der Sonderausgabenabzug verringert wird und somit die Steuerersparnis geringer ausfällt.</p>
<p>Die Rückerstattungen mindern im Jahr des Zuflusses die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge. Waren die Beiträge z.B. zu 80% begünstigt, müssen bei der Rückerstattung auch nur 80% angerechnet werden. Nach der alten Regelung war die Entscheidung, ob Arztrechnungen bei der Krankenversicherung eingereicht werden ein Kinderspiel. War die Rückerstattung höher, als die eigenen Kosten, hat man auf die Einreichung verzichtet. Waren die Rechnungen höher, hat man dagegen eingereicht. Ab dem Jahr 2010 müssen Sie in diese Berechnung nun noch den Steuereffekt einkalkulieren. Denn die Kosten für Ihre Arztrechnungen sind steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.</p>
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		</item>
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		<title>Steuersenkungen 2010</title>
		<link>http://www.lemminger-steuerberater.de/blog/einkommen-lohnsteuer/steuersenkungen-2010.html</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 12:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Johannes Lemminger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommen-/Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergelderhöhungen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerentlastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensnachfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Wachstumsbeschleunigungsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Weniger Last für alle. Gleich mehrere Gesetze bzw. Gesetzesänderungen treten mit dem Jahreswechsel in Kraft. Nicht nur das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, sondern auch das Bürgerentlastungsgesetz sorgen für eine Entlastung von bis zu 24 Mrd. Euro.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Konkrete Änderungen im Jahr 2010</span></strong></p>
<p>Zum Jahreswechsel sinkt die Steuerlast für alle Beschäftigten. Es können sich alle Arbeitenden auf <strong>mehr Netto vom Brutto</strong> freuen. Insgesamt treten zum 01. Januar 2010 Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen im Umfang von <strong>24 Mrd. Euro</strong> in Kraft. Zum Stichtag 01. Januar 2010 treten gleich mehrere Gesetze in Kraft. Neben dem Bürgerentlastungsgesetz ist hier insbesondere auch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu nennen.</p>
<p>Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet 14 Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts.</p>
<p><span id="more-20"></span></p>
<p><strong>Die wichtigsten Maßnahmen dieses Gesetzes im Überblick:</strong></p>
<p>- Anhebung der Kinderfreibeträge von 6.024 auf 7.008 Euro</p>
<p>- Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind</p>
<p>- Unternehmen können Verluste steuerlich besser geltend machen</p>
<p>- Geschwister zahlen weniger Erbschaftsteuer (Senkung der Steuersätze in Steuerklasse II)</p>
<p>- Bedingungen bei der Unternehmensnachfolge wurden nachgebessert</p>
<p>- Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7%</p>
<p>&#8230;</p>
<p>Weitere Verbesserungen und Einzelheiten zu diesem Gesetz finden Sie auf folgender Seite:</p>
<p><a href="http://www.haufe.de/SID41.VPPSUUs5-lY/steuern/topIssueDetails?view=themeName&amp;objectIds=1257489139.66" target="_blank">Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz</a></p>
<p>Hier können Sie sich den aktuellen Entwurf des Gesetzes ansehen:</p>
<p><a name="Download"></a></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Weitere Entlastungen 2010:</span></strong></p>
<p>Auch tritt zum 01.01.2010 die zweite Steuersenkungsstufe des Konjunkturpaketes II in Kraft. Der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 8.004 Euro. Die Progressionsstufen, die mit steigendem Einkommen zu höheren Steuersätzen führen, verschieben sich jeweils um 330 Euro.</p>
<p>Aus der rot-grünen Zeit stammt noch der jährlich wachsende steuerfreie Anteil für Altersversorgungsaufwendungen. Dieser steigt von 68% im Jahr 2009 auf 70% im Jahr 2010.</p>
<p><strong>Bürgerentlastungsgesetz:</strong></p>
<p>Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können besser als bisher abgesetzt werden. Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, profitieren Sie von einer besseren Abzugsfähigkeit. Weitere Einzelheiten können Sie auf der folgenden Seite nachlesen:</p>
<p><a href="http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1235057203.89&amp;d_start:int=5&amp;topic=Gesetzgebung&amp;topicView=Gesetzgebung&amp;" target="_blank">Bessere Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen</a></p>
<p>Hier können Sie sich das aktuelle Gesetz ansehen:</p>
<p><a name="Download"></a></p>
<p><strong>TIPP:</strong> Aktuelle Berechnungspeispiele zur verbesserten Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen:</p>
<p><a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55092/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Steuererkl_C3_A4rung/Buergerentlastungsgesetz__B1__Artikel.html" target="_blank">Beispiele zur Berechnung der verbesserten Abzugsfähigkeit</a></p>
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