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	<title>Lemminger &#38; Lemminger Steuerberater &#187; Einkommensteuer</title>
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		<title>Super Steuerberater &#8230;. die gebastelte Steuererklärung</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Aug 2011 13:01:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Johannes Lemminger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommen-/Lohnsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Von unserem Berufsbild wird zwar öfters sehr viel Kreativität gefordert, aber dieser Kollege &#8220;Super Steuerberater&#8221; hat das mit der Kreativität wohl etwas falsch verstanden. Obwohl natürlich eine selbstgebastelte Steuererklärung durchaus seinen Reiz hat und zum Lachen ist es allemal, oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von unserem Berufsbild wird zwar öfters sehr viel Kreativität gefordert, aber dieser Kollege &#8220;Super Steuerberater&#8221; hat das mit der Kreativität wohl etwas falsch verstanden. Obwohl natürlich eine selbstgebastelte Steuererklärung durchaus seinen Reiz hat und zum Lachen ist es allemal, oder?</p>
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		<title>Steuern in Deutschland: Erfindergeist pur</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 11:15:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Johannes Lemminger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[sonstige Steuern]]></category>
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		<description><![CDATA[Sie glauben gar nicht, wie und wo Sie in Deutschland überall Steuern bezahlen. Neben der Einkommensteuer und der Mehrwertsteuer gibt es noch zahlreiche weitere Steuern die unser tägliches Leben erheblich verteuern. Deutschland gilt als Land der Erfinder und dies spiegelt sich auch im Einfallsreichtum der zahlreichen Steuerarten wieder.  Oder wussten Sie, dass Sie mit jedem Glas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie glauben gar nicht, wie und wo Sie in Deutschland überall Steuern bezahlen. Neben der <strong>Einkommensteuer</strong> und der <strong>Mehrwertsteuer </strong>gibt es noch zahlreiche weitere Steuern die unser tägliches Leben erheblich verteuern. Deutschland gilt als Land der Erfinder und dies spiegelt sich auch im Einfallsreichtum der zahlreichen Steuerarten wieder. </p>
<p>Oder wussten Sie, dass Sie mit jedem Glas Sekt eine <strong>Sektsteuer</strong> bezahlen? Diese sogenannte Luxussteuer bringt dem deutschen Staat immerhin <strong>450</strong> <strong>Millionen Euro</strong> im Jahr.</p>
<p>Bereits im Mittelalter hat man eine <strong>Biersteuer </strong>eingeführt und diese hat bis heute Bestand. Bezahlt werden muss diese Steuer von Brauereien und Importeuren. Natürlich sind Sie als Endverbraucher mit dieser Steuer bei jedem Bier belastet. Das jährliche Steueraufkommen liegt hier etwa bei <strong>800</strong> <strong>Millionen Euro</strong>.</p>
<p>Oder kennen Sie die <strong>Sexsteuer</strong>? <span id="more-149"></span></p>
<p>Ja, diese Steuer gibt es wirklich. Eingeführt im Jahr 2004 in der Domstadt Köln. Dabei werden pro Prostituierte und pro Monat ca. 150 Euro fällig. Im Jahr 2006 hat die Stadt Köln damit ca. <strong>828.000 Euro</strong> eingenommen. Einfallsreichtum macht sich eben bezahlt. Wesentlich mehr Einnahmen erzielt der Staat mit der <strong>Branntweinsteuer</strong>. Hier liegt das gesamte Aufkommen bei ca. <strong>2 Mrd. Euro</strong> pro Jahr. Die Steuer auf Hochprozentiges variiert dabei mit dem Alkoholgehalt. So werden bei einer Flasche Likör ca. 2,oo Euro fällig, bei einer Flasche Korn sind es sogar 3,00 Euro. Ja dann Prost &#8230;</p>
<p>Wesentlich bekannter dürften die <strong>Glücksspielsteuer</strong> und die <strong>Wett- und Lotteriesteuer</strong> sein. Die <strong>Glücksspieltseuer </strong>zählt zu den <strong>Vergnügungssteuern</strong> und wird insbesondere beim Spielen an Spielautomaten fällig. Bei der <strong>Wett- und Lotteriesteuer</strong> kassiert der Staat 20% von jedem Lottoeinsatz, bei Sport- und Pferdewetten sind es 16%. Der Fiskus gewinnt also am Ende immer. Besonders wenn der Jackpot in Rekordhöhe schnellt und jeder zweite Bundesbürger Lotto spielt.</p>
<p>Weitere Einnahmequellen des Staates aber wesentlich unbekannter, sind die <strong>Tanzsteuer</strong>, <strong>Kinosteuer, Kaffeesteuer</strong> oder<strong> Alkopopsteuer</strong>.</p>
<p>Öffentliche Tanzveranstaltungen unterliegen seit jeher einer Steuer und diese <strong>Tanzsteuer</strong> gehört wie die <strong>Kinosteuer</strong> (gibt es bereits seit dem Mittelalter) und die <strong>Glücksspielsteuer</strong> zu der <strong>Vergnügungssteuer</strong>, die dem Staat jährlich etwa <strong>500 Millionen</strong> <strong>Euro</strong> Einnahmen beschert. Auch vor dem Genussmittel Kaffee macht die Steuer keinen Halt. Im Jahr 1949 eingeführt, erzielt die <strong>Kaffeesteuer</strong> eine staatliche Einnahme von ca. <strong>1 Mrd. Euro</strong> jährlich. Bezahlt wird diese Steuer von den Importeuren und Röstern. Die <strong>Alkopopsteuer</strong> ist eine junge Steuer, die im Jahr 2004 eingeführt wurde und das Ziel hat, durch Verteuerung der entsprechenden Getränke zu einem geringeren Konsum der fraglichen Flüssigkeiten bei Jugendlichen zu führen. Mit einem Gesamtvolumen von ca. <strong>10 Millionen Euro</strong> pro Jahr hält sich das steuerliche Aufkommen in Grenzen.</p>
<p>Insgesamt zahlen Sie in Deutschland auf viele Güter oder Leistungen Steuern, ohne es zu wissen. Wissen Sie z.B., wieviel Steuern Sie an der Zapfsäule bezahlen? Die Steuer kann dort mehr als 60% der Gesamtsumme betragen. Glauben Sie nicht? Rechnen Sie hier selbst nach: <a href="http://www.steuerformen.de/mineraloelsteuer.htm">http://www.steuerformen.de/mineraloelsteuer.htm</a> und als Raucher tragen Sie über die <strong>Tabaksteuer</strong> immerhin zu Steuereinnahmen von mehr als <strong>14 Mrd. Euro</strong> bei.</p>
<p>Bei der Erzielung von steuerlichen Mehreinnahmen und bei der Einführung von Steuerarten beweist der deutsche Staat einen Einfallsreichtum, welchen man sich auch gerne auf anderen Gebieten des Staates wünschen würde.</p>
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		<title>Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 15:35:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Johannes Lemminger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommen-/Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbesteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Land- und Forstwirten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsjahr]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen gleich lautenden Erlass der obersten Länderfinanzbehörden vom 04.01.2010 zu den Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2009 bekannt gegeben. Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie zu gesonderten und einheitlichen Feststellungen für das Kalenderjahr 2009 sind grundsätzlich bis zum 31.05.2010 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Land- und Forstwirten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen gleich lautenden Erlass der obersten Länderfinanzbehörden vom 04.01.2010 zu den Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2009 bekannt gegeben.</p>
<p>Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie zu gesonderten und einheitlichen Feststellungen für das Kalenderjahr 2009 sind grundsätzlich bis zum <strong>31.05.2010</strong> bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Land- und Forstwirten verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ablauf des dritten Monats nach Ende des Wirtschaftsjahres 2009/2010. Damit endet für Landwirte mit einem Wirtschaftsjahr vom 01.07.2009 &#8211; 30.06.2010 die Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2009 am <strong>30.09.2010</strong> .</p>
<p>Bei Anfertigung der Steuererklärungen durch Angehörige der <strong>steuerberatenden Berufe</strong> verlängert sich die Abgabefrist bis zum <strong>31.12.2010</strong> . Bei Land- und Forstwirten gilt in diesem Fall eine Frist bis zum <strong>31.03.2011</strong> .</p>
<p>Bei begründeten <strong>Einzelanträgen</strong> können die Abgabefristen bis zum <strong>28.02.2011</strong> bzw. bei Land- und Forstwirten bis zum <strong>31.05.2011</strong> verlängert werden.</p>
<p>Bei der Einkommensteuer muss eine Steuererklärung innerhalb der genannten Fristen nur dann abgegeben werden, wenn eine <strong>Pflichtveranlagung</strong> nach § 46 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegt. Liegen bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerabzug die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, so wird eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt. In diesen Fällen gelten die o.g. Abgabefristen nicht, vielmehr bestimmt sich der Zeitraum für die Abgabe der Steuererklärung hier nach der normalen Festsetzungsverjährung von grundsätzlich vier Jahren.</p>
<p>Der gleich lautende Erlass ist für einen Übergangszeitraum auf der Seite des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_314/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgabenordnung/008__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> veröffentlicht.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.steuerlex24.de/" target="_blank">www.steuerlex24.de</a> – dem Homepage-Service für Steuerberater</p>
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