Steueränderungen im Jahr 2011
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.12.2010
Was ändert sich im Steuerrecht?
Steuerzahler werden entlastet: Arbeitszimmer wieder absetzbar, doppelte Haushaltsführung ausgeweitet, elektronisches Lohnsteuer-Verfahren kommt.
Jahressteuergesetz 2010
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 tritt zum 1. Januar 2011 eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die viele Menschen direkt betreffen:
Kosten für häusliches Arbeitszimmer
Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hat, kann wieder bis zu 1.250 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt auch, wenn dieses Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung ist. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2007.
Von der Neuregelung profitieren zum Beispiel Lehrer, denen in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
2007 waren die Möglichkeiten, diese Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, erheblich eingeschränkt worden.
Weitere Informationen beim Bundesfinanzministerium
Ab 2012 elektronisches Lohnsteuer-Verfahren
Die elektronische Lohnsteuerkarte soll die Lohnsteuerkarte aus Papier bis 2012 ablösen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011.
Ab 2011 ist allein das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für Auskünfte zu gespeicherten Steuerdaten sowie für Änderungen. Die Gemeinden stellen somit künftig keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie bleiben – wie bisher – für die Meldedaten zuständig. Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, beantragt sie bei seinem zuständigen Finanzamt.
Facebook
Qype
Twitter
Xing
Youtube
Letzte Kommentare