Die Geschichte des kleinen GWG -a never ending story-
Vielleicht haben Sie auch schonmal von Ihm gehört? Der kleine Bruder vom großen Wirtschaftsgut, besser bekannt als geringwertiges Wirtschaftsgut oder eher gebräuchlich die Abkürzung GWG … das kleine GWG ein Musterbeispiel deutscher Steuerpolitik. Aber von vorne die kleine Lebensgeschichte des GWG.
Bis einschliesslich 2007 war das GWG ein Liebling von Unternehmern und auch von Steuerberatern. Das kleine GWG definierte sich dadurch, dass die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nicht höher als 410,00 Euro netto betragen durften und das Wirtschafstgut beweglich und abnutzbar und selbstständig zur Nutzung fähig war (so konnte ein normaler Drucker nie ein GWG sein, da dieser nur zusammen mit einem PC betrieben werden kann). Hat das Wirtschaftsgut also diese Definition erfüllt, war es ein GWG. Dieses hatte dann den Charme, dass es als Sofortaufwand abgeschrieben werden durfte. Das GWG führte somit in den meisten Fällen ein kurzes aber sehr zufriedenes Dasein. Dieses kurze Leben war der Bundesregierung aber ein Dorn im Auge und so kam es, wie es kommen musste … das Leben des kleinen GWG sollte sich grundlegend wandeln …
… die unfreiwillige Leidensgeschichte des kleinen und unscheinbaren GWG beginnt mit dem Jahr 2008. Wie die Abbildung verdeutlicht, hat das GWG eine Schwester bekommen. Mit dem netten Namen Sammelposten oder GWG POOL.
Die erste Änderung war die Einführung einer neuen Grenze von 150,00 Euro netto. Alle abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgüter sind als Betriebsausgabe absetzbar, solange Sie sich unter dieser Grenze bewegen. Sollten die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten allerdings 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro betragen, war das Wirtschaftsgut in den Fängen der bösen Schwester Sammelpool. Einmal dort gefangen, musste das Wirtschaftsgut über 5 Jahre linear abgeschrieben werden. Weder ein Verkauf noch Zerstörung konnten daran etwas ändern … ja nichtmal durch Selbstzerstörung konnte das Wirtschaftsgut aus den Fängen der Schwester entrinnen.
Und als wäre diese Schwester nicht schon übel genug für unser kleines GWG, hat das GWG auch noch einen großen Onkel mit dem furchteinflössenden Namen “Investitionsabzugsbetrag” erhalten. Um darauf im einzelnen einzugehen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen … nur soviel soll gesagt sein. Mit diesem Onkel war es möglich, dass durch vorausschauende Planung – unter anderem durch Steuerberater – ein Wirtschaftsgut den Fängen der bösen Schwester entgehen konnte. Anderseits war es allerdings auch möglich, dass ein Wirtschaftsgut, welches ursprünglich über der Grenze von 1.000,00 Euro lag, plötzlich 5 Jahre lang im GWG POOL verweilen musste.
Nach diesen 2 schweren Jahren, war die Hoffnung groß, dass die Leidensgeschichte des kleinen GWG ein Ende hätte und die Bundesregierung Ihren Fehler einsieht und alles wieder rückgängig machen würde … aber erstens kam es anders und zweitens als man denkt. Lesen Sie, was mit dem kleinen unschuldigen GWG ab dem Jahr 2010 passiert.
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