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Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer “Mehr netto vom brutto”

von geschrieben am 21. März 2010

Extras für Ihre Mitarbeiter
Arbeitgebern fällt es zunehmend schwerer ihre Mitarbeiter, mit der traditionellen und bekanntlich stark abgabenbelasteten Entlohnungsform ausreichend zu motivieren. Engagierte und zufriedene Mitarbeiter stellen jedoch die Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens dar. Lohn und Gehaltserhöhungen erfreuen sich allerdings einer immer geringeren Wertschätzung

Schließlich fällt ein Großteil der Lohnerhöhungen der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer. Eine höherer Anreiz geht dagegen von steuer- und sozialversicherungsfreien bzw. weniger stark belasteten Vergütungsbestandteilen (z.B. Sachbezüge, Nutzungsmöglichkeiten) aus

Mehr netto vom brutto z.B. bei:
Überlassung eines Computers, Kindergartenzuschüsse, Überlassung von Telekommunikationsgeräten, Warengutscheine (insbesondere Benzingutscheine), gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers, um nur einige zu nennen.

Die Finanzverwaltung knüpft an abgabenfreie oder begünstigt besteuerte Arbeitgeberleistungen eine Vielzahl von Voraussetzungen. Es liegt auf der Hand, dass diese Voraussetzungen bei den regelmäßig stattfindenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen von den Prüfern sehr genau unter die Lupe genommen werden. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld unbedingt mit uns, wir werden Ihnen dann alle notwendigen Detailinformationen zu den jeweiligen Gehaltsextras geben.