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Artikel Tagged ‘Steuerhinterziehung’

Bundesrat fordert 5-Prozent-Zuschlag für Steuersünder

von geschrieben am 12. Februar 2011

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11.02.2011 klargestellt, dass Straffreiheit bei einer steuerlichen Selbstanzeige künftig nur noch dann eintreten soll, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag entrichtet. Diese Forderung erhob der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme zur beabsichtigten Reform der steuerlichen Selbstanzeige.

Die Bundesregierung möchte die entsprechenden Regeln neu fassen, da in jüngster Vergangenheit eine regelrechte Flut dieser Anzeigen festzustellen war. Nach Darstellung der Bundesregierung beruhen diese zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch den Ankauf von Datenträgern aus dem Ausland entstanden ist, die steuerrelevante Daten enthielten. Dabei fiel jedoch auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Ein Missbrauch der Selbstanzeige im Rahmen einer “Hinterziehungsstrategie” scheine daher nahe liegend.

Die Neuregelung soll folglich dazu dienen, für die Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen. Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge der Straffreiheit eintritt. Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen. Sie dienen dazu, die vom internationalen “Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung” (FATF) in diesem Zusammenhang festgestellten Defizite zu beseitigen.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht

Was halten Sie von diesem Vorschlag? Sehen Sie das genau so oder haben Sie eine ganz andere Ansicht? Wir freuen uns über jeden Kommentar.

“Strafbefreiende Selbstanzeige” soll erhalten bleiben

von geschrieben am 25. April 2010

Die Bundesregierung hält an der Möglichkeit der “strafbefreienden Selbstanzeige” bei Steuerhinterziehung fest. Dies sei der “verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit”, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1352) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1130). Aus fiskalpolitischer Sicht sei die im Paragrafen 371 der Abgabenordnung geregelte Selbstanzeige ein Instrument zur “Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen”.

Daneben komme in dem Paragrafen 371 auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine “tätige Reue”, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werde, dem Täter zu Gute kommen solle. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in 24 OECD-Staaten Regelungen, die bei freiwilliger Nacherklärung Vergünstigungen gewähren.

“Ziel der Bundesregierung ist, dieses Instrument zu erhalten, aber dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren”, heißt es in der Antwort. Änderungen bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, “da diese Erkenntnisquelle für weitere Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden soll”.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht

Bund kauft Steuerdaten-CD aus Baden-Württemberg

von geschrieben am 3. März 2010

Die Bundesregierung wird die zunächst den baden-württembergischen Landesbehörden angebotene CD mit den Daten von Steuersündern kaufen. Die Bundesregierung teilte am Mittwochvormittag im Finanzausschuss mit, dies werde “gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes” geschehen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuerdaten zunächst abgelehnt. Wie die Bundesregierung im Finanzausschuss weiter erläuterte, werde das Land Baden-Württemberg dem Bund die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen.

Die Bundesregierung teilte weiter mit, dass den Behörden eine “Vielzahl von Daten” zum Kauf angeboten worden sei. Diese Angebote seien von Amts wegen zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die angebotenen Daten zur Aufklärung von Steuerhinterziehungstaten geeignet seien, müsse versucht werden, sie zu kaufen. Es gebe aber auch “viele Trittbrettfahrer”, erklärte die Bundesregierung zum Wert der angebotenen Daten.

Dagegen seien auf der von Nordrhein-Westfalen gekauften Steuer-Daten-CD viele steuerlich relevante Fälle. Die möglichen Steuereinnahmen würden die Kosten für den Kauf der CD, an denen sich der Bund mit 1,25 Millionen Euro beteiligt habe, bei weitem übersteigen, berichtete die Bundesregierung. Auf Fragen der SPD-Fraktion und der Linksfraktion bezeichnete die Regierung die Mitwirkung eines betroffenen Landes als wichtig. Die Aufklärung dieser Steuerfälle erfolge jedoch im Auftrag des Bundes, der sogar ein Weisungsrecht habe. Es gebe auch eine gesetzlich festgelegte Verantwortung des Bundes, die Länder bei der Verfolgung und Aufklärung von Steuerstraftaten zu unterstützten. Mehr…

Deutschland kauft die Steuer-CD

von geschrieben am 2. Februar 2010

Deutschland hat sich nach kurzer Bedenkzeit entschieden und hat die Steuersünder-CD für 2,5 Millionen Euro gekauft. Das unmoralische Angebot, die Daten-CD zu kaufen, welche gestohlene Bankddaten von schweizerischen Großbanken enthält, hat in Deutschland große Moral-Diskussionen ausgelöst. Rechtfertigt allein die Tatsache, dass aus einem Einsatz von 2,5 Millionen Euro ein vielfaches (mehr als 100 Millionen Euro) erzielt werden kann, den Kauf dieser CD? Insgesamt war das Lager der Befürworter und Gegner ziemlich ausgeglichen, selbst bei den Politikern gab es keine eindeutige Meinung zum Kauf der CD.

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