Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11.02.2011 klargestellt, dass Straffreiheit bei einer steuerlichen Selbstanzeige künftig nur noch dann eintreten soll, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag entrichtet. Diese Forderung erhob der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme zur beabsichtigten Reform der steuerlichen Selbstanzeige.
Die Bundesregierung möchte die entsprechenden Regeln neu fassen, da in jüngster Vergangenheit eine regelrechte Flut dieser Anzeigen festzustellen war. Nach Darstellung der Bundesregierung beruhen diese zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch den Ankauf von Datenträgern aus dem Ausland entstanden ist, die steuerrelevante Daten enthielten. Dabei fiel jedoch auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Ein Missbrauch der Selbstanzeige im Rahmen einer “Hinterziehungsstrategie” scheine daher nahe liegend.
Die Neuregelung soll folglich dazu dienen, für die Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen. Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge der Straffreiheit eintritt. Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart.
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen. Sie dienen dazu, die vom internationalen “Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung” (FATF) in diesem Zusammenhang festgestellten Defizite zu beseitigen.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.
Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht
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Die Bundesregierung wird die zunächst den baden-württembergischen Landesbehörden angebotene CD mit den Daten von Steuersündern kaufen. Die Bundesregierung teilte am Mittwochvormittag im Finanzausschuss mit, dies werde “gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes” geschehen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuerdaten zunächst abgelehnt. Wie die Bundesregierung im Finanzausschuss weiter erläuterte, werde das Land Baden-Württemberg dem Bund die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen.
Die Bundesregierung teilte weiter mit, dass den Behörden eine “Vielzahl von Daten” zum Kauf angeboten worden sei. Diese Angebote seien von Amts wegen zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die angebotenen Daten zur Aufklärung von Steuerhinterziehungstaten geeignet seien, müsse versucht werden, sie zu kaufen. Es gebe aber auch “viele Trittbrettfahrer”, erklärte die Bundesregierung zum Wert der angebotenen Daten.
Dagegen seien auf der von Nordrhein-Westfalen gekauften Steuer-Daten-CD viele steuerlich relevante Fälle. Die möglichen Steuereinnahmen würden die Kosten für den Kauf der CD, an denen sich der Bund mit 1,25 Millionen Euro beteiligt habe, bei weitem übersteigen, berichtete die Bundesregierung. Auf Fragen der SPD-Fraktion und der Linksfraktion bezeichnete die Regierung die Mitwirkung eines betroffenen Landes als wichtig. Die Aufklärung dieser Steuerfälle erfolge jedoch im Auftrag des Bundes, der sogar ein Weisungsrecht habe. Es gebe auch eine gesetzlich festgelegte Verantwortung des Bundes, die Länder bei der Verfolgung und Aufklärung von Steuerstraftaten zu unterstützten. Mehr…
Das Land NRW, in dessen Zuständigkeit der Fall liegt, hat nach rechtlicher Prüfung grünes Licht für den Ankauf einer CD mit Schweizer Kontodaten von 1.500 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern gegeben. Nach Medienberichten soll hierfür ein Betrag von 2,5 Millionen Euro gezahlt werden.
An den Spekulationen, wie viele Steuermehreinnahmen die Auswertung der CD mit den gestohlenen Schweizer Bankdaten bringen wird, will sich das Bundesfinanzministerium nach eigenen Aussagen nicht beteiligen. In den Medien ist von bis zu 400 Mio. Euro die Rede. Die Schweiz protestierte gegen den Ankauf der Daten-CD. Unterdessen gingen erste Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden ein, die vermutlich im Zusammenhang mit der sog. Steuersünder CD stehen. Die Selbstanzeige bietet Steuerstraftätern im Rahmen des Strafrechts die Möglichkeit, auch nach begangener Tat noch straffrei auszugehen. Wichtig für die Straffreiheit im Rahmen einer Selbstanzeige ist, dass diese rechtzeitig abgegeben und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer von der Finanzverwaltung gesetzten Frist gezahlt werden.
Inzwischen sind auch den Ländern Baden-Württemberg und Bayern Datenträger mit den Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher angeboten worden. Ein Erwerb wird derzeit von Finanz- und Rechtsexperten geprüft.
Im Zusammenhang mit dem so genannten Liechtenstein-Fall ist nun ein Urteil bekannt geworden, wonach das Landgericht in Liechtentstein einem deutschen Steuersünder 7,3 Mio. Euro Entschädigung zugesprochen hat. Vor zwei Jahren war ebenfalls eine CD mit Bankdaten, damals aus dem Fürstentum Liechtenstein, vom deutschen Fiskus angekauft worden. In Folge dieser Aktion wurde u.a. der damalige Postchef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verurteil. Aufgrund des nun gefällten Urteils des Liechtensteiner Landgerichts muss die frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT (LGT-Treuhand AG) Schadensersatz i.H.v. 7,3 Mio. Euro an einen enttarnten Steuersünder zahlen. Begründet wird dies damit, dass die AG den Kläger zu spät über den Datenklau informiert habe. Der Kläger argumentierte, dass er wegen der zu späten Information keine Gelegenheit mehr gehabt habe, sich selbst beim deutschen Fiskus anzuzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie zu profitieren. Bei rechtzeitigem Handeln wäre eine Geldstrafe geringer ausgefallen oder sie hätte sogar ganz verhindert werden können. Die Nachfolgegesellschaft der LGT-Treuhand AG soll gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung angekündigt haben. Inzwischen sollen weitere Betroffene vergleichbare Klagen gegen Banken planen.
Quelle: www.steuerlex24.de – dem Homepage-Service für Steuerberater
Deutschland hat sich nach kurzer Bedenkzeit entschieden und hat die Steuersünder-CD für 2,5 Millionen Euro gekauft. Das unmoralische Angebot, die Daten-CD zu kaufen, welche gestohlene Bankddaten von schweizerischen Großbanken enthält, hat in Deutschland große Moral-Diskussionen ausgelöst. Rechtfertigt allein die Tatsache, dass aus einem Einsatz von 2,5 Millionen Euro ein vielfaches (mehr als 100 Millionen Euro) erzielt werden kann, den Kauf dieser CD? Insgesamt war das Lager der Befürworter und Gegner ziemlich ausgeglichen, selbst bei den Politikern gab es keine eindeutige Meinung zum Kauf der CD.
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