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1. Januar 2010 | 12:16 Uhr

Steuersenkungen 2010

Konkrete Änderungen im Jahr 2010

Zum Jahreswechsel sinkt die Steuerlast für alle Beschäftigten. Es können sich alle Arbeitenden auf mehr Netto vom Brutto freuen. Insgesamt treten zum 01. Januar 2010 Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen im Umfang von 24 Mrd. Euro in Kraft. Zum Stichtag 01. Januar 2010 treten gleich mehrere Gesetze in Kraft. Neben dem Bürgerentlastungsgesetz ist hier insbesondere auch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu nennen.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet 14 Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts.

Die wichtigsten Maßnahmen dieses Gesetzes im Überblick:

– Anhebung der Kinderfreibeträge von 6.024 auf 7.008 Euro

– Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind

– Unternehmen können Verluste steuerlich besser geltend machen

– Geschwister zahlen weniger Erbschaftsteuer (Senkung der Steuersätze in Steuerklasse II)

– Bedingungen bei der Unternehmensnachfolge wurden nachgebessert

– Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7%

Weitere Verbesserungen und Einzelheiten zu diesem Gesetz finden Sie auf folgender Seite:

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Hier können Sie sich den aktuellen Entwurf des Gesetzes ansehen:

Weitere Entlastungen 2010:

Auch tritt zum 01.01.2010 die zweite Steuersenkungsstufe des Konjunkturpaketes II in Kraft. Der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 8.004 Euro. Die Progressionsstufen, die mit steigendem Einkommen zu höheren Steuersätzen führen, verschieben sich jeweils um 330 Euro.

Aus der rot-grünen Zeit stammt noch der jährlich wachsende steuerfreie Anteil für Altersversorgungsaufwendungen. Dieser steigt von 68% im Jahr 2009 auf 70% im Jahr 2010.

Bürgerentlastungsgesetz:

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können besser als bisher abgesetzt werden. Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, profitieren Sie von einer besseren Abzugsfähigkeit. Weitere Einzelheiten können Sie auf der folgenden Seite nachlesen:

Bessere Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen

Hier können Sie sich das aktuelle Gesetz ansehen:

TIPP: Aktuelle Berechnungspeispiele zur verbesserten Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen:

Beispiele zur Berechnung der verbesserten Abzugsfähigkeit