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5. März 2010 | 10:59 Uhr

Solarenergie bleibt rentabel

Der Ausbau der Photovoltaik ist eine Erfolgsgeschichte. Allein in den vergangenen zwei Jahren hat sich die Solarstromleistung verdoppelt. Nicht zuletzt, weil die Preise für die Anlagen deutlich gesunken sind. Jetzt werden die Vergütungssätze an die Preis- und Kostenentwicklungen angepasst.

Ohne Korrekturen am Erneuerbare-Energien-Gesetz käme es zu einer so genannten Überförderung. Schließlich finanzieren die Verbraucher diese Gewinne durch die Umlage auf die Stromrechnung.

Die Kosten für Solaranlagen sind allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken. Wahrscheinlich sinken die Preise 2010 um weitere zehn bis 15 Prozent. Deshalb korrigierte das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Auch mit den vorgesehenen Änderungen kann die solare Energiegewinnung in Deutschland weiter ausgebaut werden. Auch künftig wird die Einspeisevergütung die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage wieder einspielen.

Die Auswirkungen auf den Verbraucherstrompreis fallen mit der Reduzierung aber deutlich geringer aus. Ohne die Korrektur hätten voraussichtlich 5,3 Milliarden Euro im Jahr durch die Umlage finanziert werden müssen. Die Kosten können nun auf voraussichtlich 3,4 Milliarden Euro begrenzt werden.

Was ändert sich?

Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.

Bei Freiflächen beträgt die Absenkung 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen ab dem 1. Juli 2010 entfällt. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen

Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.

Den Anreiz für den Eigenverbrauch erhöhen: Die Vergütung steigt hier von vier auf acht Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 800 Kilowatt. Eigenverbrauch bedeutet, dass man den gewonnenen Strom nicht einspeist, sondern selbst verbraucht. Er wird über einen Zähler registriert und bezuschusst.

Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Wird diese Grenze überschritten, wird stärker gekürzt: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012. Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus.

Mit dieser Flexibilisierung kann man dem Marktgeschehen besser Rechnung tragen: Wenn viele Anlagen gebaut werden, liegt das an den gesunkenen Preisen. Dann kann auch die Förderung vermindert werden. Betroffen von den Änderungen sind neue Anlagen. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.

Der Bundestag muss der Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes noch zustimmen.

Wie funktioniert das EEG?

Bislang ist der aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom in Deutschland im Durchschnitt noch teurer als Strom aus fossilen oder nuklearen Quellen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien von den Erzeugern abzunehmen. Die Anlagebetreiber erhalten dafür mindestens zwanzig Jahre lang eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Die Vergütung orientiert sich an den jeweiligen Erzeugerkosten der einzelnen Sparten. Die garantierte Mindestvergütung sinkt kontinuierlich für hinzukommende Anlagen. Diese Degression trägt den stetig sinkenden Erzeugungskosten Rechnung.

Was kostet die Förderung der erneuerbaren Energien?

Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr kostete die Umlage des EEG monatlich 3,30 bis 3,50 Euro (bezogen auf 2009). Allerdings wird der Anteil an der Stromrechnung, der auf die EEG-Umlage zurückzuführen ist, im Jahr 2010 stark ansteigen: auf circa 5,95 Euro pro Monat.

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Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht