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4. Juli 2010 | 15:05 Uhr

Steuerzahlergedenktag bzw. Tag des Steuerzahlers

Heute am 04.Juli 2010 ist der Steuerzahlgedenktag 2010. Sie fragen sich jetzt bestimmt, was ist das denn? Ein Feiertag? Nein … könnte es aber durchaus sein. Wenn Sie den Begriff bei Wikipedia eingeben finden Sie folgende Erläuterungen:

Der Steuerzahlergedenktag (Tag des Steuerzahlers) ist ein vom deutschen Bund der Steuerzahler ausgerufener, symbolischer Gedenktag. Es ist der Tag, bis zu dem nach Angaben des Bunds der Steuerzahler der durchschnittliche Steuerzahler nur für die Steuern und Abgaben gearbeitet hat. International wird der Begriff des Tax Freedom Day verwendet.

Der Gedenktag soll die Höhe der Abgabenlast bewusst machen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler hat jeder Steuerzahler bis zu diesem Tag theoretisch nur für Steuern und Sozialabgaben gearbeitet; erst der Teil des Jahreseinkommens nach dem Gedenktag bleibt für den Steuerzahler selbst.

Für 2007 beträgt die „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ 53,01 Prozent. Der genaue Zeitpunkt des Steuerzahlergedenktags 2007 wurde daher auf den 13. Juli berechnet. Für 2008 beträgt die „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ 51,73 Prozent. Der genaue Zeitpunkt des Steuerzahlergedenktags 2008 wurde daher auf den 8. Juli berechnet. Im Jahr 2009 war es der 14. Juli 2009.

Aktuell liegt dieser Tag für Österreich Mitte Juni und in der Schweiz Mitte April. In Deutschland wandert der Tag des Steuerzahlers vom Mai bis in den Juli.

In diesem Jahr wurde er in Deutschland für den 04. Juli 2010 berechnet und ist somit 10 Tage früher als im letzten Jahr. Das ist ein Erfolg für die Steuerzahler“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke. „Wir haben die Politik aufgefordert, endlich steuerliche Entlastungen durchzuführen. Dieser Aufforderung ist sie in den vergangenen Monaten gefolgt, deshalb ist die Belastung der Bürger auch tatsächlich gesunken“, macht Däke deutlich. Aufgrund folgender Faktoren arbeiten die Deutschen in diesem Jahr einige Tage weniger für den Staat als noch im vergangenen Jahr:

Die verbesserte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung trug zur Entlastung ebenso bei wie die erste volle Jahreswirkung der Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags um 0,6 Prozentpunkte (zum 1.7.2009). Zudem wirkten sich die Korrekturen beim Lohn- und Einkommensteuertarif mit der Anhebung des Grundfreibetrages von 7.835 auf 8.004 Euro sowie die Verschiebung der Tarifeckwerte um jeweils 330 Euro zum 1.1.2010 positiv aus. Auch die parallele Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags zum 1.1.2010 trug zur Entlastung der Steuer- und Beitragszahler bei.

Quellen: Wikipedia und Bund der Steuerzahler