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18. September 2010 | 14:47 Uhr

Und Einsprüche lohnen sich doch!

Gesetze werden immer schneller beschlossen und noch schneller verabschiedet. Immer öfters muss bei den politischen Schnellschüssen nachgebessert werden. Entweder ist das Gesetz nicht eindeutig formuliert oder die Verfassungsmäßigkeit wird sofort angezweifelt. Die Konsequenz daraus ist, dass viele Einkommensteuerbescheide offen gehalten werden müssen, um in der Zukunft auf positive Änderungen für den Steuerpflichtigen reagieren zu können. Laut Schätzungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) ist inzwischen jeder dritte Bescheid der Finanzämter nicht korrekt. Die Bürger und Mitarbeiter des Finanzamtes sind wegen den häufigen Gesetzesänderungen überfordert und verlieren den Überblick.

Wie schreibt sich ein Einspruch: Die Rechtsgrundlagen für einen Einspruch finden sich in der AO (Abgabenordnung). Dieser kann beim Finanzamt nur schriftlich eingereicht werden, eine mündliche (z.B. telefonisch) Mitteilung ist somit nicht ausreichend. Ein Einspruch kann formlos eingereicht werden. Allerdings ist die Formulierung von großer Bedeutung und sollte das Einspruchsbegehren deutlich aufzeigen.

Die Erfolgsquote des Einspruchs spricht für sich: Laut Statistik gehen 2/3 der Einsprüche zu Ihren Gunsten aus. Ein Blick in die amtliche Statistik zeigt, dass im Jahr 2009 von insgesamt 6.105.841 erledigten Verfahren 4.155.969 für den Steuerpflichtigen abgeholfen wurden. Quelle: Bundesfinanzministerium

Gerne übernehmen wir für Sie die Formulierung eines Einspruches, natürlich auch dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst gefertigt haben.