17. November 2010 | 8:28 Uhr
Aufwendungen für Tages- und Wochenzeitungen sind keine Werbungskosten
Der 5. Senat des FG Münster hat in seiner Entscheidung vom 30. September 2010 klargestellt, dass Aufwendungen eines Redakteurs für den Erwerb regionaler und überregionaler Tages- und Wochenzeitungen – trotz etwaiger beruflicher Relevanz – keine Werbungskosten sind (Az. 5 K 3976/08 E).
Zwar seien gemischt beruflich und privat veranlasste Kosten nach der jüngeren Rechtsprechung steuerlich grundsätzlich aufzuteilen. Dies gelte allerdings nicht für Zeitungen mit allgemein bildendem Inhalt, deren Kosten bereits über das steuerliche Existenzminimum abgegolten seien.
Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht
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