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7. Mai 2012 | 9:10 Uhr

Ottokar: Chanson der Liebe (Ehegattensplitting)

Da schwebt man im siebten Himmel – und dann schon wieder Steuern? Ottokar tut sich nach der großen Feier und der anschließenden Hochzeitsnacht schwer mit den steuerlichen Auswirkungen seiner jungen Ehe.

Ehegattensplitting

Zusammen oder getrennt?
Im Normalfall werden Ehegatten zusammen veranlagt. Das heißt, beide geben gemeinsam eine Steuererklärung ab. Ihre Einkünfte werden zunächst für jeden getrennt ermittelt (also z.B. je ein eigenes Formular für die Lohneinkünfte). Dann wird aber alles summiert.

Der Vorteil der Zusammenveranlagung: Zusammen zahlen die Ehegatten erheblich weniger Steuern als wenn jeder sein Einkommen allein versteuern würde – das nennt man den Splitting-Vorteil.

Dafür müssen aber (zumindest zu Beginn des Jahres) folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Heirat
• beide Ehegatten sind „unbeschränkt“ steuerpflichtig (Wohnsitz im Inland)
• die Ehegatten leben nicht dauernd getrennt

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor kommt es zur „getrennten Veranlagung“ ohne den Splitting-Vorteil.

Wenn einer der Ehegatten der Zusammenveranlagung nicht zustimmt (keine Unterschrift auf der gemeinsamen Steuererklärung), wird ebenfalls jeder für sich veranlagt.
Tatsächlich kann die getrennte Veranlagung aber auch mal günstiger sein als die Zusammenveranlagung – wir prüfen das für Sie!

Welche Steuerklasse?
Die monatlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die in der jährlichen Steuererklärung zu berechnende und fest zu setzende Einkommensteuer.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Der höher Verdienende wählt Klasse 3, der niedriger verdienende Klasse 5. Ist der Einkommensunterschied sehr hoch kann es bei dieser Kombination in der jährlichen Steuererklärung zu Nachzahlungen kommen.
  2. Beide Ehegatten wählen Steuerklasse 4. Bei dieser Kombination wird die monatliche Lohnsteuer so berechnet, als wären die beiden Ehegatten gar nicht verheiratet (kein Splittingvorteil). In der Steuererklärung gibt es dann über den dann berücksichtigten Splitting-Vorteil Geld zurück.
  3. Das Faktorverfahren (beide Ehegatten Klasse 4). Für diejenigen, die weder Geld nachzahlen noch das ganze Jahr auf eine Erstattung warten wollen, wird über das Faktorverfahren die gemeinsame Steuer schon während des Jahres genauer berechnet. Nachzahlungen bzw. Erstattungen lassen sich nicht ganz vermeiden, aber sie fallen wesentlich niedriger aus. Achtung: Der Antrag auf dieses Verfahren kann nur gemeinsam beim Finanzamt gestellt werden.