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8. Juli 2012 | 10:28 Uhr

Ottokar: Ghost Busters auf der Jagd nach den Immateriellen

Ottokar dachte immer, in der Bilanz lässt sich alles genau berechnen.
Aber schon der Name „immateriell“ ist für Ottokar schwer zu erklären.

Wirtschaftsgüter ohne „Körper“?
Die meisten Wirtschaftsgüter, die in der Bilanz stehen, kann man anfassen wie das Auto oder das Gebäude. Es gibt aber auch wertvolle Bestandteile eines Unternehmens, die man nicht mit Händen greifen kann. Dazu gehören z. B. Patente oder andere Rechte. Auch selbst geschaffene Werte wie etwa die Software von Jo H@nnes gehören dazu.

Bei erworbenen (also gekauften) immateriellen Gegenstände ergibt sich bei der Bewertung kein Problem, der Kaufpreis ist auch der Wert in der Bilanz.
Von diesem Kaufpreis wird dann entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer die Abschreibung berechnet.

Hat der Unternehmer wie etwa Jo H@nnes die Gegenstände aber selbst geschaffen sind sich Handelsrecht und Steuerrecht nicht einig.
In der Handelsbilanz können diese Gegenstände aktiviert werden (Wahlrecht). Sie sind (wie die Halbfertigen) mit den angefallenen Herstellungskosten zu bewerten:

Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten (im Wesentlichen Personalkosten)

Materialeinzelkosten sind bei der Programmierung der Software von Jo H@nnes eher nicht angefallen, aber die Personalkosten waren natürlich sehr hoch.
In der Steuerbilanz jedoch dürfen solche selbst geschaffenen Gegenstände nicht aktiviert werden.
In diesem Fall können also zwei unterschiedliche Bilanzen für die Bank und das Finanzamt sinnvoll sein.

Der Firmenwert eines Unternehmens
Auch hier handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Hat der Unternehmer den Firmenwert gekauft, ist die Bewertung klar. Die zu erwartende Nutzungsdauer des Firmenwertes hat das Finanzamt jedoch auf 15 Jahre fest gelegt. Eine Ausnahme gilt für Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, etc.). Da das Geschäft eines Freiberuflers in besonders hohem Maße von seiner Person abhängt, geht man davon aus, dass sich der Firmenwert schneller „abnutzt“. 3 – 8 Jahre erkennt das Finanzamt in diesen Fällen an.
Der selbst geschaffene Firmenwert ist ausschließlich in der Handelsbilanz ansetzbar. Es besteht aber ein Wahlrecht dies zu tun.

Ottokar und Bon Marie sind froh, dass sie sich jetzt ihrem Hausbau widmen können.
Das ist doch mal was Konkretes!