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13. Oktober 2012 | 8:05 Uhr

Ottokar: Babyboom (Elterngeld)

Lukas wird mal Lokomotivführer. Ottokar plant jetzt schon die Zukunft seines Sprösslings. Er hat schon ein Sparkonto für seine Ausbildung angelegt. Und damit sie gerade die ersten Jahre intensiv mit Lukas nutzen können, nehmen sie beide die Elternzeit in Anspruch.

Unterstützung für Eltern

Ab der Geburt eines Kindes können Eltern bis zu 14 Monate lang das Elterngeld erhalten, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Für zusätzliche
zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn auch der Partner vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch macht und den Eltern für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Höhe des Elterngelds

Maßgebend für die Höhe ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro und berechnet sich nach einem Prozentsatz des vorherigen Einkommens. Gern rechnen wir Ihnen aus, wie hoch es in Ihrem konkreten Fall ist.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt.
Wie beantragt man Elterngeld?

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann einmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmal in Härtefällen geändert werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Ottokar hat von seinem Chef auch schon die Zusage, das er einen Zuschuss für den
Kindergarten erhält. Den können Arbeitgeber nämlich ihren Mitarbeitern lohnsteuerund
sozialversicherungsfrei gewähren. Bei so viel Unterstützung ist die erste Eisenbahn
für Lukas schon in Reichweite.