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8. November 2012 | 7:16 Uhr

Ottokar: Wenn die Belege Trauer tragen (Erben & Schenken)

Richtig gut gekannt hat Ottokar seinen Onkel Severin – einen Spendenbeleg für die Flutkatastrophe in Bangladesch 1991 – nicht. Aber er war immer sehr stolz auf ihn!

Wie wird welches Vermögen vererbt/ verschenkt?

Für die Bewertung des vererbten (oder verschenkten) Vermögens gibt es eine Vielzahl sehr komplizierter Vorschriften. Hier ein kurzer Überblick:

 

 

1. Grundbesitz ist grundsätzlich mit dem „gemeinen Wert“ anzusetzen. Ein Kaufpreis ist aber in diesen Fällen schwer zu ermitteln, denn das Grundstück wird ja gerade nicht verkauft. Hilfsweise wird der Wert je nach Art der Immobilie durch genau beschriebenen Bewertungsverfahren ermittelt:

– Vergleichswertverfahren (Ein- und Zwei-Familienhäuser, Eigentumswohnungen)
– Ertragswertverfahren (Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke)
– Sachwertverfahren (immer dann, wenn die beiden anderen Verfahren nicht funktionieren, weil es weder einen Vergleichspreis (Vergleichswertverfahren) noch eine übliche Miete (Ertragswertverfahren) gibt, nach der man sich richten kann. Hier wird dann nach Baujahr und Bausubstanz entschieden (sehr kompliziert!).

 

2. Betriebsvermögen: Hier kommt das „vereinfachte Ertragswertverfahren“ zum Tragen – lassen Sie sich von dem Namen nicht täuschen! Dazu kommt, dass die Übertragung unter bestimmten – umfangreichen – Voraussetzungen steuerlich begünstigt wird. Das ist allerdings definitiv nicht auf einer Seite zu erklären, also auf jeden Fall eine Sache für ein Extra-Gespräch mit dem Steuerberater!

 

3. Geldvermögen: Hier ist die Bewertung einfach, solange es sich um Bargeld bzw. Geld auf Bankkonten handelt. Erben Sie Wertpapiere wird grundsätzlich der Börsenwert zum Todestag zu Grunde gelegt.

Freibeträge und Steuerklassen
Hier gilt: je näher verwandt, desto höher die Freibeträge und desto niedriger der Steuersatz.

  • Steuerklasse I Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern (Erbschaft)
  • Steuerklasse II Eltern (Schenkung), Geschwister, Neffen/ Nichten, gesch. Ehegatte
  • Steuerklasse III alle anderen

Ottokar ist froh, dass Onkel Severin so konservativ war. Er hat ihm „nur“ Bargeld
hinterlassen.