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17. Oktober 2013 | 8:12 Uhr

SEPA – Der Countdown läuft…

In einem früheren Beitrag haben wir Sie über SEPA informiert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Nun verbleibt nur noch ein Vierteljahr bis zum Umstellungszeitpunkt. Daher hier noch einmal die wichtigsten Erledigungspunkte im Überblick:

Das betrifft alle:

–       Geben Sie auf Ihren Rechnungen und Formularen zusätzlich IBAN und BIC an.

–       Fragen Sie Ihre Geschäftspartner und Kunden nach deren Bankverbindungen auf der Basis von IBAN und BIC.

–       Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrs-Software und Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit.

–       Kontaktieren Sie Ihre Bank bzw. Ihren Softwareanbieter zu den Umstellungsmöglichkeiten und anstehenden Änderungen.

–       Ergänzen Sie in den Stammdaten/Buchhaltung die Angaben zu IBAN und BIC (auch für den nationalen Zahlungsverkehr).

–       Prüfen Sie, ob Sie mittel- bis langfristig weiterhin Konten im Ausland unterhalten wollen/müssen.

Wenn Sie mit Lastschriften arbeiten:

–       Beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikations-Nummer bei der Deutschen Bundesbank,www.bundesbank.de

–       Nehmen Sie mit Ihrer Bank Kontakt auf wegen Abschluss einer neuenInkassovereinbarung

–       Überprüfen Sie die Abläufe für Lastschrifteinzüge und beachten Sie die Änderungen bei den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren.

–       Prüfen Sie, ob Ihr Rechnungsprogramm auf das Datum des Lastschrifteneinzugs hinweisen kann.

–       Kontrollieren Sie, ob die Ihnen vorliegenden Einzugsermächtigungen gültig sind. Dies ist der Fall, wenn diese schriftlich und unterschrieben sind.

–       Liegt eine gültige Einzugsermächtigung vor, senden Sie eine schriftliche Information mit Gläubiger-ID, Mandatsreferenz (z.B. Kundennummer, Mitgliedsnummer) und Umstellungstermin an den Zahlungspflichtigen.

–       Liegt keine gültige Einzugsermächtigung vor, muss diese nach dem neuen SEPA-Verfahren eingeholt werden.

Daran sollten Händler denken:

–       Die Zahlungsverkehrsterminals müssen chipfähig sein bzw. EMV-Chip-Verarbeitung für Debit- und Kreditkarten unterstützen. Hier kann der Terminalanbieter helfen.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1980