NAVIGATION
WEB
21. Dezember 2013 | 8:19 Uhr

Sechs wenig bekannte Fallen beim Fahrtenbuch

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, schauen Sie es stets kritisch mit den Augen eines Prüfers an. Denn wenn das Finanzamt auf  „Ungereimtheiten“ stößt, kann Folgendes passieren: Das gesamte Fahrtenbuch kann kurzerhand verworfen werden. Die meist günstigste Abrechnung nach tatsächlich gefahrenen Kilometern wird verworfen. Stattdessen wird die 1-%-Methode zur Versteuerung des privaten Nutzungsanteils angewandt.

Im schlimmsten Fall kann auch Folgendes passieren: Das Finanzamt schätzt den betrieblichen Anteil auf unter 10 %. Das würde noch größere Nachzahlungen zur Folge haben.

Hier sind sechs wenig bekannte Prüfpunkte, die immer wieder dafür sorgen, dass ein Fahrtenbuch nicht anerkannt wird:

  • Die Tage zwischen 2 Fahrten zur Tankstelle liegen sehr dicht beieinander. Die laut Fahrtenbuch dazwischen liegenden Kilometer entsprechen nicht dem, was mit einer Tankfüllung möglich ist.
  • In den Buchhaltungsunterlagen finden sich Parkbelege oder Tankquittungen mit einem Datum, an dem das Auto laut Fahrtenbuch gar nicht bewegt wurde oder laut Fahrtenbuch in einer anderen Stadt unterwegs war.
  • Bewirtungsquittungen, Seminarrechnungen oder andere Belege aus der Buchführung passen nicht zu den Eintragungen im Fahrtenbuch
  • Bei Werkstattbesuchen oder TÜV-Untersuchungen werden die Kilometer-Stände auf der Rechnung festgehalten. Diese Angaben stimmen nicht mit dem Fahrtenbuch überein. Tipp:Hier nehmen es die Mitarbeiter in den Werkstätten manchmal nicht so genau – überprüfen Sie daher nach jedem Werkstattbesuch, ob die korrekten Stände vermerkt sind.
  • Im Fahrtenbuch ist eine Fahrt zum Ort X als Privatfahrt angegeben, doch die angegebenen Kilometer entsprechen nicht der tatsächlichen Entfernung. Tipp: Bei Privatfahrten müssen Sie den Ort und den Grund nicht angeben. Lediglich die gefahrenen Kilometer. Verzichten Sie auf unnötige Angaben, denn überall können Fehlerquellen lauern!
  • Für eine betriebliche Fahrt zum Ort Y sind im Fahrtenbuch mehr Kilometer verzeichnet, als sich mit einer Routenplanung am Schreibtisch des Finanzamtsbeamten nachvollziehen lassen. Dokumentieren und begründen Sie eventuelle Umwege, die Sie gefahren sind, zeitnah sofort im Fahrtenbuch.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=2040