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20. Juli 2014 | 7:26 Uhr

Damit nichts passiert, wenn etwas passiert! Unternehmervollmacht schützt vor Fremdbestimmung

von WP / StB Achim Albert, www.rausch-steuerberater.de

Jeder von uns kann durch Krankheit oder Unfall plötzlich seine Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit verlieren. Für Unternehmer und Selbstständige kann dies existenzbedrohend sein, wenn nicht geklärt ist, wer sich dann ums Geschäft kümmert.
Sind Selbstständige nicht mehr geschäftsfähig, bestimmt ohne Vollmachten ein von Amts wegen bestellter Betreuer über die Geschicke der eigenen Firma. Oft mit verheerenden Folgen. Berufsbetreuer haben häufig weder die Eignung noch die Zeit, um sich um den Fortgang des Unternehmens zu kümmern. Besonders schlimm ist, wenn aufgrund fehlender Vollmachten der Ehepartner oder die Kinder nicht mitbestimmen können.


Die Gefahren zeigt folgender Beispielfall:
Peter K., Inhaber einer gut gehenden Schreinerei, fällt im Januar nach einem schweren Schlaganfall ins Wachkoma. Die Verantwortung
für die Geschicke des 20-Mann-Betriebs lag nach diesem Ereignis in den Händen eines gerichtlich bestellten, fremden Betreuers.
Nach einem halben Jahr war der Betrieb insolvent. Durch eine Vorsorgevollmacht mit Gewerberegelung hätte das vermieden werden
können. So aber konnten weder Familienangehörige noch der qualifizierte Schreinermeister des Betriebs eingreifen.
Ehepartner hat nicht automatisch das Betreuungsrecht
Die Befugnisse eines gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuers gehen weit über den Betrieb hinaus. Selbst Ehepartner dürfen in vielen
Fällen ihre Partner nicht betreuen. Im Betreuungsfall (Unfall, Krankheit, Alter) treffen Gerichte und Berufsbetreuer Entscheidungen
über Gesundheit, Aufenthalt und Vermögen. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es ein automatisches Vertretungsrecht des Ehepartners gibt. Selbst wenn der Partner von Amtswegen eingesetzt wird, kann das in eine Betreuungsfalle führen.

Mit Vollmachten selbstbestimmt bleiben
Mit einer rechtskonformen Vollmacht und Patientenverfügung bleiben Unternehmer und Selbständige im Betreuungsfall selbstbestimmt.
Eine eingearbeitete Unternehmervollmacht sichert das eigene Geschäft ab. Am besten übernehmen Rechtsanwälte und
Notare die Aufgabe der Vollmachterstellung. Das Thema ist für jeden einzelnen sehr wichtig. Niemand befasst sich gerne mit den schlimmen Seiten des Lebens. Wenn ein Schicksalsschlag eintritt, muss für Sie als Unternehmer vorab alles soweit möglich in Ihrem Sinne geregelt sein.

Damit nichts passiert, wenn etwas passiert.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=2078