NAVIGATION
WEB
29. Juli 2014 | 7:27 Uhr

Steuerliche Behandlung von Bussgeldern

StB Andreas Gulde

Gulde Mielke Partner, Geislingen | Lauffen a.N.  – www.gulde-mielke.de

Wer kennt ihn nicht, den unscheinbaren, Brief vom Landratsamt, bieder verpackt in grauem Umweltpapier, dafür mit explosivem Inhalt: Der Bußgeldbescheid, oft garniert mit einem von Arglosigkeit geprägten Selbstportrait, das mit den entgleisten Gesichtszügen
nach Lesen des Bescheids so gar keine Ähnlichkeit mehr aufweist.
Stellt sich natürlich die Frage, ob die Geldbuße als Trostpflaster wenigstens von der Steuer absetzbar ist. Leider ist dem aber nicht so, selbst auf einer Geschäftsfahrt oder auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstandene Bußgelder sind
grundsätzlich nicht absetzbar. Aber es gibt Ausnahmen.


Zeigt sich nämlich der Arbeitgeber solidarisch mit seinem Arbeitnehmer und reicht ihm nicht nur die nötigen Herztropfen, sondern erstattet ihm auch das mit dem Geschäftsfahrzeug “eingefahrene” Bußgeld, kann der Arbeitgeber den Betrag als Betriebsausgabe
absetzen. Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung unterliegt aber die Erstattung beim Arbeitnehmer wiederum der Lohnsteuer und wird in Zukunft vermutlich auch sozialversicherungspflichtig sein. Und dies auch dann, wenn der Mitarbeiter auf Anweisung des Arbeitgebers z.B. zwecks Einhaltung von Lieferterminen zu schnell gefahren ist. Die Herztropfen bleiben beim Arbeitnehmer dagegen steuerfrei.
Im Ergebnis bleibt dem Mitarbeiter somit nicht nur die Zornesröte für einige Tage ins Gesicht gemeißelt, sondern es bleibt ihm auch ein erheblicher Teil des Bußgelds trotz Erstattung durch den Arbeitgeber hängen.
Übrigens: Geldbußen, die gegen den Arbeitgeber selbst verhängt werden, wie z.B. wegen zu schnellem Fahren, oder aber auch auch wegen abgefahrener Reifen am vom Mitarbeiter gefahrenen Geschäftsfahrzeug, sind weiterhin nicht abzugsfähig.
Bußgeld, Steuer und Herztropfen können somit nur vermieden werden, wenn anständig gefahren wird. Eine gelassene Fahrweise ist diesbezüglich wohl das beste Steuersparmodell.

Aber manchmal fällt Steuersparen halt furchtbar schwer …

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=2083