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23. Juni 2015 | 9:23 Uhr

Die 7 Gebote für GmbH-Geschäftsführer

von StB WB Achim Albert, Rausch + Kollegen Hösbach, www.rausch-steuerberater.de

Die GmbH ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland. Nicht zuletzt wegen der Haftungsbeschränkung. Viele Unternehmen sichern sich über eine GmbH oder einer GmbH Co KG gegen die steigenden Risiken der heutigen Geschäftswelt ab.

Und ? Funktioniert es immer? Nein!

Der Gesetzgeber verlangt die „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“.

Das hört sich ein Wenig nach „Buddenbrooks“ an? Was heißt das konkret im Alltag für Sie?Hier die „7 Gebote“ , deren Beachtung Sie vor den wichtigsten Haftungsfallen schützt.

Gebot 1: Trennung von betrieblich und privat

Private Ausgaben oder Ausgaben für eine andere Firma sind tabu. Diese Ausgaben werden schnell als sog. „verdeckte Gewinnausschüttung“ bei Ihnen persönlich versteuert.

Gebot 2: Keine Handlung vor Eintragung

Für Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung ins Handelsregister entstehen, haften Sie immer persönlich.

Gebot 3: Nachweis der Einlage

Zahlen Sie Ihre Einlage, die Sie als Gesellschafter leisten müssen, in bar, heben Sie den Kontoauszug mit der Einzahlung gut auf. Er sollte auch nach 10 Jahren noch nicht vernichtet werden.

Bei sog. Sachgründung sind besondere  Formvorschriften zu beachten.

Gebot 4: Dokumentation der Verträge

Jeder Vertrag, den Sie mit Ihrer eigenen GmbH machen, muss schriftlich dokumentiert werden.

Dazu gehört nicht nur der Geschäftsführervertrag, sondern auch alle Miet- und Kaufverträge. All das muss dem Drittvergleich Stand halten, d. h. genau so gestaltet werden wie unter Fremden.

Das gilt auch bzgl. „nahe stehender Personen“ (Ehefrau, Verwandte).

Gebot 5: Dokumentation schützt

 

Jeder Gesellschafterbeschluss ( z. B. Gewinnausschüttung) muss schriftlich dokumentiert und unterschrieben werden.

Gebot 6: aktuelle „Buchführung“

Jeden kleinen Hinweis auf eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit sehr ernst nehmen und bei kleinsten Zweifeln rechtlichen Rat über Insolvenzantragspflicht einholen!

Gebot 7: Der Steuerberater ist Dein Freund

Immer mit dem Steuerberater des Vertrauens eng zusammenarbeiten.

Mit diesen Tipps sind Sie auf dem besten Wege, Ihr Privatvermögen wirklich zu schützen.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=2217



Kommentare

  1. Andre sagt:

    Gute Zusammenfassung über wichtige Fakten einer GmbH.

Kommentare sind geschlossen.