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18. März 2020 | 10:55 Uhr

FAQ – häufig gestellte Fragen an uns Steuerberater

Die Corona Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen und täglich gibt es neue Informationen, neue Erlasse, neue Formulare.

Wir wollen mit unserem täglich aktualisierten FAQ-Katalog die wichtigsten Fragen klären und beantworten. Dabei orientieren wir uns an den an uns gestellten Fragen durch unsere Mandanten.

Da unsere Mandanten fast ausschließlich in Baden-Württemberg ansässig sind, konzentrieren wir uns hier auch auf die von der Landesregierung Baden-Württemberg ausgegebenen Informationen und Entscheidungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg.

Der Fragenkatalog ist keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine Beratung durch eine Fachkraft. Wir schließen daher jegliche Haftung aus. Dennoch versuchen wir täglich die aktuellsten Informationen mit einzubauen, so dass Du einen schnellen Überblick bekommst.

Kurzarbeitergeld

  1. Wann kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?
  • Voraussetzung:
  • Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter/-in beschäftigen
  • Der Arbeitnehmer/-in muss der Kurzarbeit zustimmen (Mustervorlage schicken wir Dir gerne zu. Einfach kurze Mail an info@lemminger-steuerberater.de)
  • Die Unternehmen müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden.
  • Erleichterungen
  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall in der Corona-Krise. Bisher lag der Schwellwert für Kurzarbeit bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall in der Corona-Krise. Das normalerweise geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • NEU: Leiharbeitnehmer und -arbeiternehmerinnen können im Sonderfall der Corona-Krise auch Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bezahlt werden, soll die Bundesagentur für Arbeit im Sonderfall der Corona-Krise vollständig erstatten.
  • Erstattungen
  • Bei Kurzarbeitergeld werden 67 Prozent (Beschäftigte mit Kind) bzw. 60 Prozent (Beschäftigte ohne Kind) des pauschalisierten Nettolohns von der Bundesregierung für Arbeit übernommen.
  • Kurzarbeitergeld kann auch für einen Teil des Ausfalls beantragt werden, z.B. arbeitet ein Arbeitnehmer aufgrund der Auftragslage nur noch 60% anstatt 100%, dann kann für die Differenz (40%) Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Kurzarbeitergeld kann auch für Teilbereiche bzw. Abteilungen beantragt werden, z.B. Verkauf geschlossen, Produktion läuft weiterhin.
  • Beantragung
  • Das Kurzarbeitergeld muss direkt vom Unternehmer selbst beantragt werden.
  • Das Antragsformular und das Merkblatt dazu findest Du hier:

Häufig gestellte Fragen unserer Mandanten zum Kurzarbeitergeld

  • Für welche Angestellten kann ich kein Kurzarbeitergeld beantragen bzw. wird kein Kurzarbeitergeld ausbezahlt?
    Praktikanten, Auszubildende, Werkstudenten und 450 € Jobber erhalten kein Kurzarbeitergeld.
  • Wie berechnet sich der 10% Anteil bzw. welche Arbeitnehmer (Köpfe) zählen dazu?
    Bei der Berechnung der 10% wird die Anzahl der Köpfe zugrunde gelegt, hierzu zählen auch die 450 € Jobber und die angestellten Renter, obwohl Sie das Kurzarbeitergeld selbst nicht bekommen können.
    Nicht zu den Köpfen zählen allerdings Praktikanten und Auszubildende!
  • Was passiert mit dem Resturlaub sowie den Überstunden?
    Der Resturlaub eines Arbeitnehmers aus den Vorjahren sowie anteilig aus dem laufenden Jahr muss zuerst genommen werden bevor Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, die Überstunden können laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit bestehen bleiben und sind nicht Voraussetzung zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes.

Weitere Informationen rund um das Thema Kurzarbeitergeld erhälst Du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit .

Hier kannst Du auch den Antrag auf Kurzarbeitergeld online ausfüllen und direkt online einreichen.

Wir werden hier weitere Themen nach und nach einstellen und weitere Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld ergänzen.

Solltest Du ein Thema haben, das für dich und vielleicht auch für andere interessant ist, dann schreibe uns einfach eine Mail.

Bleibt gesund!
Euer Lemminger & Lemminger Team