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27. April 2021 | 8:18 Uhr

Abgabefristen Steuererklärung 2019 und 2020

In diesem Jahr sind die Abgabefristen für die Steuererklärung wirklich nicht so einfach. Daher haben wir euch im folgenden eine kurze Übersicht über die Abgabe der Steuererklärung 2019 und der Steuererklärung 2020 zusammengestellt:

Steuererklärung 2019

1. Wenn Du Deine Steuererklärung selbst erstellst, dann ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 bereits zum 31.07.2020 abgelaufen.

2. Wenn Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, dann greift aufgrund von Corona für die Steuererklärung NICHT die bereits abgelaufene Frist zum 28.02.2021, sondern die um 6-Monate verlängerte Frist bis zum 31.08.2021!

Steuererklärung 2020

1. Wenn Du Deine Steuererklärung 2020 selbst erstellen willst, dann ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung der 31.07.2021 (aufgrund des Wochenendes der 02.08.2021).

2. Wenn Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, dann hast du Zeit bis zum 28.02.2022.

Für die Steuererkärung 2020 gelten somit die ganz normalen Abgabefristen, einer coronabedingte Verlängerung ist hier noch nicht erfolgt!

Hinweis: Die vorgenannten Fristen gelten nur für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind (z.B. Steuerklassenkombination III/V oder bei Arbeitnehmern mit Nebeneinkünften von mehr als 410 €). Reichen Steuerzahler ihre Erklärung freiwillig ein (z.B. ledige Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitsverhältnis und ohne Nebeneinkünfte), haben sie für die Abgabe der Steuererklärung 2019 noch bis zum 31.12.2023 und für die Abgabe der Steuererklärung 2019 noch bis zum 31.12.2024 Zeit. Hier gilt also die vierjährige Festsetzungsfrist.

Sonderfall Kurzarbeitergeld

Vorsicht ist geboten, wenn Du in einem Jahr Kurzarbeitergeld bezogen hast! Denn, wer im Jahr mehr als 410 € Kurzarbeitergeld erhält, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn bisher vielleicht noch nie eine Steuererklärung abgegeben werden musste. Außerdem ist zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, es aber unter Umständen trotzdem die Steuerschuld erhöht und so zu Steuernachzahlungen führen kann!

Solltest Du Fragen zu Deiner Steuererklärung, Kurzarbeitergeld und sonstige steuerlichen Sachverhalte haben, so kontaktiere uns gerne per Telefon unter 07841/6233-0 oder auch per Mail an info@lemminger-steuerberater.de.



Kommentare

  1. Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

    1. Johannes Lemminger sagt:

      Lieber Christopher,
      vielen Dank für deine tolle Rückmeldung.
      Liebe Grüße
      Dein L&L Team

Kommentare sind geschlossen.