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8. Juli 2021 | 10:30 Uhr

Neue Gesetze im Juli 2021

Ab dem 1. Juli 2021 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. In diesem Beitrag möchten wir einen kleinen Ausschnitt aus den steuerlich relevanten Themen vorstellen.

Mindestlohn-Erhöhung

Für Arbeitnehmer treten zum 1. Juli 2021 entscheidende Gesetzesänderungen in Kraft. Der Gesetzgeber nimmt eine Anpassung des Mindestlohns vor und erhöht diesen von aktuell 9,50 Euro auf 9,60 Euro. Bis zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn weiterhin halbjährlich auf 10,45 Euro erhöht.

Homeoffice-Plicht abgeschafft

Die aufgrund von Corona beschlossene Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber wird ab 1. Juli 2021 abgeschafft. Das Angebot ist nun wieder freiwillig und nicht gesetzlich bestimmt. Grundsätzlich müssen sich Beschäftigte aber im Büro weiter testen lassen können, das heißt, der Arbeitgeber ist für das Testangebot verantwortlich.

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bei einer Investition in ein energiesparendes Gebäude, können Energiekosten dauerhaft gesenkt und das Klima geschützt werden. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Ab dem 01. Juli 2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Die Förderung gilt

  • Für alle Wohngebäude, z.B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • Für alle Nichtwohngebäude, z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ziel ist es, durch eine Kombination aus Energieeinspeisung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Individuelle Sanierungsfahrpläne sollen von nun an mit einer höheren Förderung berücksichtigt werden.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es leichter wird die Förderung zu beantragen. Ab sofort muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden, in dem die Förderung für Baubegleitung und der Kredit oder Zuschuss enthalten ist.

Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier:

Rentenanpassung

Üblicherweise ist der 1. Juli für Rentner ein wichtiges Datum, denn dann tritt die jeweilige Rentenerhöhung des Jahres in Kraft. Während diese in den vergangenen Jahren recht üppig ausfiel, ist es im Jahr 2021 anders.

Grund dafür ist die schlechte Lohnentwicklung 2020 infolge der Corona-Pandemie. Eigentlich müssten die Renten sogar sinken, dies ist gesetzlich jedoch nicht möglich. Für Senioren die in den alten Bundesländern wohnen bedeutet das, dass ihre Rentenzahlung mit dem 1. Juli 2021 unverändert bleibt. Lediglich Rentner der neuen Bundesländer bekommen eine Steigerung um 0,72 Prozent, aufgrund der Ost-West-Rentenangleichung.

Abschaffung der Befreiung der Einfuhrumsatzsteuer

Ab dem 01. Juli 2021 werden auf jeden Warenversand aus Nicht-EU-Ländern Einfuhrabgaben erhoben, die vom Händler oder direkt vom Empfänger bei Warenabholung aus der Postfiliale oder bei Zustellung an den Zustellenden bezahlt werden müssen. Die bisherige Freigrenze für Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro entfällt.

Mit der Streichung der Wertgrenze sollen faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer gesichert werden.

Weitere Informationen zu den neuen Zoll Regelungen finden Sie hier:

Einführung der Fernverkaufsregelung

Mit der Einführung der Fernverkaufsregelung zum 1. Juli 2021 soll ein EU-einheitlicher Binnenmarkt im E-Commerce geschaffen werden um damit den anhaltenden Boom im Onlinehandel zu fördern. Ein Teil der angestrebten Vereinheitlichung besteht aus dem Wegfall der länderspezifischen Lieferschwellen. Die individuellen Lieferschwellen entfallen zukünftig und werden durch eine einheitliche und EU-weit geltende Lieferschwelle ersetzt.

Um zukünftig die Abführung ausländischer Umsatzsteuern für Onlinehändler zu erleichtern, hat der Gesetzgeber mit dem One Stop Shop eine neue IT-Plattform geschaffen. Auf dieser Plattform können fällige Umsatzsteuern für im Ausland abgesetzte Waren im Inland gemeldet und beglichen werden. Das sogenannte OSS-Verfahren läuft über eine Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern und wird anschließend von dort aus auf die jeweiligen Steuerbehörden in den Lieferländern verteilt.

Weitere Informationen zu den neuen Zoll Regelungen finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zu einzelnen Punkten, so sprechen Sie uns gerne an!

Ihr LEMMINGER & LEMMINGER Team