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23. August 2021 | 9:00 Uhr

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen seit 2014 verfassungswidrig

Am 18.08.2021 gab das Bundesverfassungsgericht mit der Pressemittteilung Nr. 77/2021 bekannt, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Dies gilt, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5% zugrunde gelegt wird.

Grundsätzlich beginnt der Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Dadurch besteht eine Ungleichbehandlung von Steuerschuldnern, deren Steuer erst nach der Karenzzeit von 15 Monaten festgesetzt wird und den Steuerschuldnern, deren Steuer bereits innerhalb der Karenzzeit endgültig festgesetzt wurde.

Bis zum Jahr 2018 ist das bisherige Recht noch anwendbar. Für Verzinsungen die in das Jahr 2019 oder spätere Jahre fallen, sind die Vorschriften nicht mehr rechtskräftig. Bisher wurden noch keine Aussagen zur verfassungsgemäßen Neuregelung bekannt gegeben, jedoch verpflichtet sich der Gesetzgeber, diese bis zum 31. Juli 2022 zu treffen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie und unter folgendem Link.

Dein LEMMINGER + LEMMUNGER Team



Kommentare

  1. Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

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