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13. Oktober 2021 | 9:31 Uhr

Lohnsteuerklasse online wechseln

Alle Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse entfallen sind oder wenn eine geringere Anzahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist. Beim Eintreten von Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse können Änderungen ebenfalls beantragt werden.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können grundsätzlich mehrmals im Jahr beim Finanzamt eine geänderte Lohnsteuerklassenkombination beantragen (IV/IV auf III/V oder umgekehrt).

Elektronische Übermittlung ab 01.10.2021

Bisher mussten diese Anträge in Papierform und per Post an das Finanzamt gesendet werden. Ab dem 01.10.2021 ist es jedoch bundesweit möglich, diese elektronisch zu übermitteln. Dadurch kann nun viel Zeit eingespart werden.

Die Übermittlung erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“. Dort sind folgende Formulare digital verfügbar:

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)

Um einen Antrag online einzureichen, ist lediglich eine Elster-Registrierung notwendig. Unter folgendem Link gelangen Sie zu der Formular Auswahl.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr LEMMINGER + LEMMINGER Team