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27. Dezember 2021 | 18:46 Uhr

Steuernews 2022

Wie jedes Jahr, gibt es auch im neuen Jahr 2022 zahlreiche steuerliche Änderungen. Im Folgenden finden Sie ein paar Hinweise zu entsprechenden Neuerungen.

Abschreibung

Im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 im Vergleich zur derzeit geltenden AfA und maximal 25 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. Diese Regelung gilt für Anschaffungen im Jahr 2022 nicht mehr.

Corona-Prämie

Der Begünstigungszeitraum der Corona-Prämie wurde nochmals verlängert. Aktuell kann bis zum 31.03.2022 noch 1.500 € Prämie bezahlt werden, soweit diese noch nicht voll ausgeschöpft wurde.

Elektrofahrzeuge

Für extern aufladbare Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die auch Kohlendioxidemission haben und deren Bruttolistenpreis nicht unterhalb 40.000 EUR lieg gilt hinsichtlich der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für private Nutzung Folgendes:
Bei Anschaffung zwischen 1.1.2019 bis 31.12.2021 hälftige Bemessungsgrundlage, wenn die Kohlendioxidemission maximal 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 40 Kilometer beträgt.

  • Zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2024: mindestens 60 Kilometer.
  • Zwischen 1.1.2025 bis 31.12.2030: mindestens 80 Kilometer.

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten oder diesen vergleichbaren Kosten (beispielsweise die Miete oder Leasingraten) für betroffene Fahrzeuge ebenfalls nur zur Hälfte anzusetzen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer erhöht sich auch im Jahr 2022. Für Ledige von 9.744 € auf 9.984 € und für Verheiratete von 19.488 € auf 19.968 €. Durch die Abmilderung der „kalten Progression“ beginnt der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 % damit im Veranlagungszeitraum 2022 ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 €.

Grundsteuerreform

Das Bundesfinanzgericht hatte im Jahr 2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung beschlossen, welche ab dem Jahr 2025 greift. Ab 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für Ihre Grundstücke abgeben. Betroffen davon sind circa 36 Mio. Einheiten.

Höherer Sachbezug

Bisher durfte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer pro Monat 44 € steuerfrei und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Diese monatliche Freigrenze für Sachbezüge erhöht sich ab dem 01.01.2022 auf 50 € pro Monat. Tipp: Der Sachbezug ist auch bei einem 450 € Job möglich.

Homeoffice-Pauschale

Ende 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 € pro Tag für maximal 120 Tage im Jahr für in der häuslichen Wohnung ausgeübten Tätigkeiten eingeführt. Normalerweise gilt diese Regelung bis zum 31.12.2021. Die Ampelkoalition plant jedoch eine zusätzliche Verlängerung um ein Jahr.

Investitionsabzugsbetrag

Im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden die Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag verlängert. Hierbei wurde die Frist von drei Jahre auf vier Jahre angehoben. Falls diese Investitionsfrist im Jahr 2021 ausläuft, kann die Investition auch noch im Jahr 2022 erfolgen.

Mindestlohn

Die Anhebung des Mindestlohns geht weiter. Ab dem 01.01.2022 erhöht sich dieser von derzeit 9,60 € auf 9,82 € und ab dem 01.07.2022 dann auf 10,45 €.

Aufgrund der aktuell immer noch anhaltenden Corona-Situation kann es jederzeit zu zusätzlichen steuerlichen Änderungen kommen. Wir halten Sie darüber bestmöglich auf dem laufenden. Bei Fragen zu einzelnen Punkten dürfen Sie sich auch gerne bei uns melden!

Ihr LEMMINGER & LEMMINGER Team