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2. Februar 2022 | 8:05 Uhr

Steuerspartipps für Arbeitnehmer

Werbungskosten, welche man steuerlich abziehen kann wirken sich steuermindernd aus. Noch effektiver ist aber ein sozialversicherungsrechtliches Zusammenspiel mit deinem Arbeitgeber. Dadurch kann man als Arbeitnehmer zusätzlich Steuern sparen.

Durch folgende Tipps kann ein höheren Netto-Gehalt erzielt werden:

Kindergartenbeitrag vom Arbeitgeber

Einen Kindergartenzuschuss kann vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Berechtigt dafür sind nicht schulpflichtige Kinder. Eine Begrenzung in der Höhe der Kosten besteht nicht, jedoch dürfen nur die tatsächlich vom Arbeitnehmer geleisteten Aufwendungen steuerfrei geltend gemacht werden. Der Zuschuss ist sowohl für Sachleistungen wie eine betriebseigene Kita als auch für Geldleistungen z.B. Zuschüsse zu den Gebühren einer externen Kita steuerfrei. Auch die Kosten für Tageltern, Ganztagspflegeeinrichtungen, Kinderkrippen oder Schulkindergärten können Eltern mit dem Zuschuss finanzieren. Wichtig ist nur, dass es sich um eine Unterbringungs- und Betreuungseinrichtung handelt, da Unterkunft und Verpflegung vorausgesetzt werden.

Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber

Ein Fahrtkostenzuschuss ist ein zusätzlicher Betrag, den der Arbeitgeber freiwillig für die Fahrtkosten des Arbeitnehmers bezahlt. Zur Berechnung müssen einige Faktoren berücksichtigt werden. Es wird immer die einfache Strecke herangezogen und diese pro Tag und pro Kilometer pauschal mit 0,30 EUR erstattet. Für den Arbeitnehmer ist dieser Zuschuss steuerfrei und muss nicht durch etwaige Tankbelege oder Belege von anderen Verkehrsmitteln begründet werden.

Mitarbeiterkarte von Ihrem Arbeitgeber

Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 EUR im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 EUR im Monat. Zusätzlich können auch weitere Beträge auf diese Karte aufgeladen werden, z.B. 60 EUR zum Geburtstag.

Handy/Telefonflat von Ihrem Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber kann dir ein Smartphone kostenlos zur Verfügung stellen. Der Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer dafür nicht das schon versteuerte Geld aufwenden muss. Zusätzlich kann der Arbeitgeber die komplette Telefonrechnung übernehmen. Dies ist ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.

Tablet, PC, Laptop von Ihrem Arbeitgeber

Was mit dem Handy wie gerade eben erläutert geht, funktioniert genauso mit einem Tablet, PC der Laptop. Diese Geräte kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen ohne dass dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Urlaub bezahlt durch Ihren Arbeitgeber

Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den wohlverdienten Urlaub finanziell etwas versüßen, können sie ihnen eine sog. Erholungsbeihilfe gewähren, also Zuschüsse zu den Urlaubskosten. Dieser Zuschuss ist bis zu einem Betrag von 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für den Ehegatten und 52 EUR pro Kind steuerfrei. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer die Beihilfe tatsächlich für Erholungszwecke nutzt und die Zahlung in einem zeitlichen Zusammenhang zum Urlaub (maximal drei Monate davor oder danach) gezahlt wird.

Wie Sie sehen, bringt ein Miteinander und Füreinander mit dem Arbeitgeber auch steuerliche Vorteile mit sich. Wichtig ist bei allen Punkten, dass diese zusätzlich zum Gehalt vereinbart werden. Die Tipps eignen sich auch gut bei Diskussionen bzw. Verhandlungen bei einer Gehaltserhöhung.

Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr LEMMINGER + LEMMINGER Team