21. März 2022 | 10:57 Uhr
Steuerentlastungsgesetz 2022
Anfang März wurde vom Bundesministerium der Finanzen ein Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 veröffentlicht. Dieses Gesetz enthält mehrere Maßnahmen im steuerlichen Bereich und soll damit Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 umsetzen. Ziel dabei ist die steuerliche Entlastung der Bevölkerung, denn angesichts von Preiserhöhungen besonders im Energiebereich besteht Handlungsbedarf.
Die Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden. Zur Entlastung werden dabei folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 EUR auf 1.200 EUR rückwirkend zum 1. Januar 2022,
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 EUR um 636 EUR auf 10.347 € rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
- Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.
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