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12. Mai 2023 | 15:00 Uhr

Der Minijob – Ein echtes Gehaltswunder!

Viel Mehr als 520 Euro!

In diesem Beitrag über den sogenannten Minijob (seit dem 01.10.2020 maximal 520€) wollen wir dir zeigen, dass ein Minijob viel mehr als nur 520€ im Monat ist. Der Minijob ist bzw. kann ein echtes Gehaltswunder sein. In diesem Beitrag können wir nicht auf alles eingehen, aber in meiner Podcastfolge #64 – Der Minijob-Ein echtes Gehaltswunder! besprechen wir den Minijob in aller Ausführlichkeit. Also unbedingt ergänzend zu diesem Beitrag in meinen Podcast reinhören.

Grundsätzliches

Der Minijob ist bei dir als Empfänger steuerfrei und sozialversicherungsfrei (aber nur dann, wenn du auf die Rentenversicherungspflicht verzichtest, ansonsten werden Rentenbeiträge abgezogen). Das heißt, von den 520€ kommen bei dir als Empfänger auch 520€ an. Bist du Arbeitgeber, dann kommen als zusätzliche Sozialabgaben an die Knappschaft von ca. 30% dazu. Ein Minijob kostet dich in diesem Fall dann 520€ + 156€ = 676€.

Aber warum kann der Minijob viel mehr als nur 520€ sein?

Sämtliche Lohnbausteine, die grundsätzlich sozialversicherungsfrei möglich sind, kannst du bei einem Minijob zusätzlich erhalten, ohne dass dies Auswirkung auf die Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit deines Minijobs hat. Und das Beste, alles was du darüber hinaus bekommst, ist ja ebenfalls für dich steuerfrei und sozialversicherungsfrei.

Was da so alles geht:

  • Kindergartenzuschuss (im Gegensatz zum Privatbereich auch in unbegrenzter Höhe, wenn diese Kosten vorhanden sind.),
  • Coronahilfe (Coronahilfe war bis 31.03.2022 in Höhe von maximal 1.500€ möglich, bei Pflegeberufen sogar bis 31.12.2022 wesentlich mehr),
  • Inflationsprämie (bis zum 31.12.2024 maximal 3.000€),
  • Betriebliche Altersversorgung,
  • 60€ persönlicher Anlass als Sachbezug z.B. über eine Mitarbeiterkarte (wir empfehlen maximal drei persönliche Anlässe. Dies kann der Geburtstag von dir selbst sein, von den Kindern, von deinem Ehegatte usw. Ostern, Weihnachten gehören nicht dazu.),
  • 50€ monatlicher Sachbezug über die Mitarbeiterkarte,
  • E-Bike (sogar ein E-Bike für den Ehegatte ist möglich),
  • Vermietung von Werbeflächen,
  • Erstattung der Fahrten zum Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber,
  • Erstattung der Dienstfahrten durch den Arbeitgeber,
  • Erholungsbeihilfe,
  • Telefonkosten für Handy, Smartphone, Telefon usw.
  • Mitarbeiterrabatt von 1.080€ im Jahr,
  • Verpflegungsmehraufwand,
  • Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit,
  • Gesundheitsförderung,
  • Digitaler Essenszuschuss in Höhe von 1.242€ pro Jahr

Diese Aufzählung ist noch lange nicht vollständig. Wir haben nur die gängigsten Bausteine erwähnt, die unabhängig von deiner Branche funktionieren können. Viele weitere sind sehr speziell und dann nur für einzelne Branchen interessant.

Wie du vielleicht selbst bemerkt hast, kann hier eine stattliche Summe zusammenkommen, die die monatlichen 520€ bei weitem übersteigt. Wichtig ist, dass es sich immer um ein rechtmäßiges Arbeitsverhältnis halten muss. Bei einem fremden Dritten hast du hier in der Regel keine Probleme. Bei Eltern, Großeltern, Ehegatte, Kinder usw. alle innerhalb deiner Familie wird immer genauer hingeschaut und da heißt es für dich um so mehr, richtig und lückenhaft zu dokumentieren. Ein Scheinarbeitsverhältnis ist und wird nicht akzeptiert und zusätzlich sollte es auch dem Fremdvergleich standhalten. Das gleiche gilt auch, wenn du Gesellschafter-Geschäftsführer bist.

Ein großes Risiko der erwähnten Bausteine ist, dass jeder Baustein rechtlich richtig umgesetzt werden muss. Sollte hier ein Fehler passieren, dann kann dies zur Folge haben, dass der komplette Minijob pflichtig wird. Das wird dann für dich als Arbeitgeber teuer. Du haftest sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialabgaben deines Arbeitnehmers.

Der Minijob innerhalb der Familie kann, richtig eingesetzt, noch mehr Wirkung entfalten. So kannst du in der Firma deiner Frau als Minijobber angestellt sein und gleichzeitig deine Frau bei deiner Firma. Dieses Spiel lässt sich je nach deiner Familienkonstellation und Firmenkomplex noch wesentlich optimieren. Für mehr Infos in diesem Fall, haben wir ebenfalls eine Aktive Beratung „Steuern sparen innerhalb der Familie!“ und die Podcastfolge #98 mit dem gleichen Titel.

Wichtig: Diese Aktive Beratung soll keine individuelle Beratung ersetzen, sondern ganz im Gegenteil. Sie soll dich sensibilisieren für dieses Thema, um dann gemeinsam zu einer tollen Lösung zu kommen. Sozusagen WIN-WIN-WIN (Du als Arbeitgeber, du als Arbeitnehmer und wir).

Fazit: Wie der Titel schon sagt, der Minijob kann viel mehr als du denkst und kann unter Umständen ein richtiges Gehaltswunder sein.

Bei Fragen rund um dieses Thema darfst du uns gerne ansprechen!

Dein LEMMINGER + LEMMINGER Team