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26. Dezember 2023 | 10:00 Uhr

5 Steuertipps zum Jahresende für deine Steuererklärung 2023

Zwar ist deine Steuererklärung 2023 für dich erst irgendwann im Laufe des folgenden Jahres relevant, allerdings ist auch hier eine vorausschauende Planung für deine Steueroptimierung unbedingt erforderlich.

Für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen in deiner Steuererklärung ist der Zahlungsabfluss ausschlaggebend, das heißt im Jahr 2024 ist es für eine Optimierung schon zu spät. Also kümmere dich jetzt um deine Steuer 2023. Dafür haben wir kurz und knapp 13 Steuertipps zum Jahresende für deine Steuererklärung aufbereitet.

1. Werbungskosten

Der Werbungskostenpauschbetrag liegt im Jahr 2023 bei 1.230 €. Wird dieser Betrag durch deine Kosten überschritten, mindert das deine Steuerlast. Hier ist darauf zu achten, dass alle Kosten, die in Verbindung mit deiner Arbeit entstanden sind, in deiner Steuererklärung angesetzt werden.

Alle Arbeitsmittel wie z.B. Fachliteratur, Hardware etc. können hier angesetzt werden. Für Dienstreisen kann du ebenfalls 0,30 € pro gefahrenem Kilometer geltend machen und ggf. zusätzliche Verpflegungsmehraufwendungen. Wichtig ist dabei, dass du diese nicht von deinem Arbeitgeber erstattet bekommen hast.

2. Steuererklärung abgeben

Bis einschließlich dem 31.12.2023 kannst du deine Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben. Danach ist die Frist verstrichen und eine Abgabe nicht mehr möglich. Eventuell kann sich daraus eine Steuererstattung ergeben. Bei einer Nachzahlung ist es immer noch möglich auf die Abgabe zu verzichten, vorausgesetzt du bist nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

3. Haushaltsnahe Aufwendungen

Bei den haushaltsnahen Aufwendungen ist zu unterscheiden in Handwerkerleistungen und haushaltnahe Dienstleistungen. Von Handwerkerkosten kann der Lohnanteil der Rechnung geltend gemacht werden. Pro Jahr bis zu einem Betrag von 6.000 €. Von diesem Betrag mindern 20 % deine Steuerlast.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen z.B. Gärtner, Haushaltshilfen oder Fensterputzer. Der ansetzbare Höchstbetrag liegt bei 20.000 €. Hiervon wirken sind ebenfalls 20 % steuermindernd aus.

Es ist hilfreich vorausschauend zu planen und z.B. eine Rechnung erst im Folgejahr zu bezahlen, falls der Höchstbetrag im aktuellen Jahr schon vollkommen ausgeschöpft ist.

4. Freistellungauftrag

Wenn du Kapitalerträge erzielst, werden dir davon üblicherweise 25 % Kapitalertragsteuer direkt abgezogen. Um den unterjährigen Abzug zu vermeiden, kannst du bei deiner Bank einen Freistellungsautrag beantragen. Dieser Auftrag geht maximal bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Person und kann mittlerweile auch online gestellt werden. Dadurch hast du unter dem Jahr mehr Liquidität. Wurde dir bereits Kapitalertragsteuer abgezogen, kannst du diese erst durch die Erstellung deiner Jahressteuererklärung zurückholen.

5. Spenden

Spenden wirken sich in der Steuererklärung ebenfalls steuermindernd aus. Für Spenden unter 300 € benötigst du keine gesonderte Spendenbescheinigung. Hier reicht der entsprechende Kontoauszug als Beleg aus. Bei Spenden über 300 € wird jedoch eine Bescheinigung des Empfängers benötigt.

Willst du noch mehr Tipps zu deiner Steuererklärung? Dann empfehle ich die unserer Youtube Video unter folgendem Link:

13 Steuertipps zum Jahresende für deine Steuererklärung 2023! Jetzt tätig werden! – YouTube

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