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16. Januar 2024 | 10:00 Uhr

NEO – Baustein 1

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Geschenke, die der Arbeitnehmer aus persönlichen Anlass erhält und deren Wert 60€ brutto pro Anlass nicht übersteigt, bleiben als Aufmerksamkeiten lohnsteuerfrei. Die Sachzuwendung muss aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses gegeben werden.

Persönliche Anlässe können sein!

Am Besten du teilst diese Ereignisse in drei Gruppen. Arbeitsumfeld, Partnerschaft und Familie & Kinder.

Arbeitsumfeld

  • Beförderung,
  • Pensionierung,
  • Betriebsjubiläum,
  • Geburtstag usw.

Partnerschaft

  • Verlobung,
  • Hochzeit,
  • Silberhochzeit,
  • Goldhochzeit usw.

Familie & Kinder

  • Geburt des Kindes,
  • Einschulung,
  • Schulabschluss,
  • Konfirmation usw.

Sachbezug bedeutet?

In Betracht kommen nur Sachzuwendungen, die Hingabe von Geld ist steuerpflichtig. Begünstigte Gutscheine und Geldkarten dürfen ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und keinen Geldersatz darstellen.

Nur bares ist wahres, gilt in diesem Zusammenhang also nicht!

Was ist an Ostern und Weihnachten?

Ein Feiertag, ist nie ein persönliches Ereignis!

Allerdings kannst du im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, z.B. bei deiner Weihnachtsfeier einen Freibetrag von 110 Euro ausnutzen und das auch mit einem Weihnachtsgeschenk verbinden.

Freigrenze oder Freibetrag?

Beim persönlichen Anlass reden wir von einer Freigrenze. Sobald also die 60€ brutto überschritten sind, kommt es zur steuer- und sozialversicherungspflicht. Es wird also anders als beim Freibetrag alles pflichtig und nicht nur der übersteigende Teil.