Die Steuererklärung 2023
Jährlich gibt es neue steuerliche Änderungen und Neuregelungen. Wir zeigen dir, was du im Jahr 2023 beachten musst.
Abgabefrist der Steuererklärung 2023
Für Plichtveranlagte Steuerpflichtige endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 am 31. August 2024. Dadurch, dass es sich in hier um einen Samstag handelt, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 02.09.2024.
Übernimmt ein Steuerberater in diesen Fall die Erstellung der Erklärung verlängert sich die Frist auf den 02.06.2025.
Ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet hat man die Möglichkeit, die Steuererklärung 2023 bis zum 31.12.2027 abzugeben.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Der Grundfreibetrag erhöht sich bei Einzelveranlagten im Jahr 2023 auf 10.908 € und bei Zusammenveranlagten auf 21.816 €.
Kindergeld
Das Kindergeld wurde im Jahr 2023 auf jeweils 250 € erhöht. Der Betrag ist für jedes Kind gleich. Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2023 6.024 € bzw. 3.012 € pro Elternteil.
Wichtig ist, dass die Steueridentifikationsnummer des Kindes sowohl für die Beantragung von Kindergeld als auch für die Anmeldung des Kinderfreibetrags in der Steuererklärung benötigt wird, um Missbrauch zu verhindern.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag zu, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Ziel dieses Betrages ist es, die höheren Kosten für die eigene Lebens- und Haushaltsführung der „echt“ Alleinerziehenden begünstigen.
Im Jahr 2023 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260€ angehoben. Der Erhöhungsbetrag von 240 Euro für jedes weiter Kind bleibt unverändert.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum 01. Januar 2023 auf 1.230 € angehoben. Wenn keine einzelnen Werbungskosten geltend gemacht werden, kann dieser Betrag ohne Nachweis von Belegen abzogen werden.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag, der einen Teil der Kapitalerträge steuerfrei stellt, wurde ab 2023 angehoben. Für Ledige steigt er von 801 € auf 1.000 € und für Verheiratete von 1.602 € auf 2.000 €. Dieser Betrag erlaubt es, Kapitalerträge bis zur genannten Grenze ohne Abgeltungsteuer zu erhalten
Bei Fragen zu deiner Steuererklärung 2023 stehen wir dir gerne zur Verfügung!
Dein LEMMINGER + LEMMINGER Team
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