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FAQ

Woran erkenne ich einen guten Steuerberater?

Egal, ob Sie in den Gelben Seiten suchen oder das Internet durchforsten – Sie werden eine große Auswahl an Steuerberater finden. Doch welche Kriterien gibt es, die Ihnen die Entscheidungsfindung erleichtern?
Folgende Fragen könnten Ihnen weiterhelfen, um objektiv eine Entscheidung zu treffen:

  • Hat der Steuerberater eine Internetpräsenz und welchen Eindruck vermittelt diese? Modern oder in die Jahre gekommen? Handelt es sich um eine 08/15 Seite oder eine hochwertige aufbereitete Präsenz?
  • Wie sieht die Kanzlei aus? Ist diese vertrauenserweckend?
  • Wie tritt der Steuerberater auf? Kommt er sympathisch und vertrauensvoll bei Ihnen an?
  • Gibt es weitere Mitarbeiter? Sind diese direkt erreichbar oder gibt es nur eine zentrale Telefonnummer?
  • Gibt es Referenzen von Kunden? Und wenn ja, aus welchen Bereichen/Branchen kommen diese?
  • Welche Leistungen bietet der Steuerberater? Gibt es Spezialangebote, die Sie benötigen?
  • Gehört der Steuerberater Vereinen oder Verbänden an?

Sicherlich können Sie auch in Ihrem Bekanntenkreis nach Empfehlungen und Referenzen fragen. Somit erhalten Sie neben den objektiven Auswahlkriterien noch die subjektive Einschätzung einer Ihnen vertrauensvollen Person.
Damit Sie sich aber selbst eine Meinung bilden können, rufen Sie doch einfach an und vereinbaren einen Termin zu einem unverbindlichen „Kennenlerngespräch“.

 

Woher weiß ich, ob Lemminger & Lemminger der richtige Steuerberater für mich ist?

Die „Chemie“ muss stimmen. Daher ist uns ganz wichtig, dass Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch vor Ort uns und unsere Kanzlei kennenlernen, denn der erste Eindruck ist bekanntlich der Entscheidende.
In diesem Gespräch werden wir klären, ob ein Beratungsbedarf besteht und wenn ja, in welchem Umfang die Leistungen zu erbringen sind. Auf diesem Wege können Sie Fragen zu unserer Arbeit stellen und uns persönlich kennenlernen.
Nach dem Erstgespräch werden wir je nach Bedarf und Interesse ein individuelles Angebot für Sie erstellen, welches Sie in Ruhe durchschauen können und dann entscheiden, ob es für Sie passt.
Vereinbaren Sie ganz unverbindlich einen Termin, kommen Sie vorbei und entscheiden Sie, ob Sie sich bei uns wohlfühlen.

 

Unsere Spielregeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Ihre Erwartungen   Unsere Erwartungen
Aktiv informieren über steuerlich und betriebswirtschaftlich wichtige Änderungen   Sie informieren uns im Vorfeld über Projekte und unternehmerische Vorhaben
Kreative Steuer-Spartipps   Sie sind offen für neue Ideen
Leichte Erreichbarkeit und kurzfristige Terminvereinbarungen   Honorarzahlungen innerhalb der Frist bzw. Lastschriftverfahren
Fristgerechte Bearbeitung Ihrer Unterlagen und Anforderungen   Rechtzeitige und vollständige Einreichung von angeforderten Unterlagen
Freundlicher Umgang und angenehme Atmosphäre   Respektvoller Umgang mit allen Mitarbeitern
Berücksichtigung Ihrer individuellen Ziele und Vorstellungen   Sie planen Ihren unternehmerischen Erfolg und wollen vorwärts kommen
Rundum Zufriedenheit   Sie empfehlen uns weiter

 

Wie läuft der Steuerberaterwechsel ab?

Vielfach bestehen Bedenken seitens der Unternehmen, ob ein Beraterwechsel nicht zu Störungen im betrieblichen Ablauf führt oder gar Stillstand verursacht. Diese Bedenken sind unbegründet. Bei einem Wechsel zu uns gehen Sie kein Risiko ein.
Wir erledigen gerne alle Formalitäten für einen unkomplizierten und reibungslosen Beraterwechsel für Sie. Zuerst nehmen wir Kontakt zu Ihrem bisherigen Steuerberater auf, veranlassen die Übertragung des Datenbestandes und stimmen alle offenen Aufgaben mit ihm in kollegialer Weise ab. In der Regel läuft der Beraterwechsel völlig unkompliziert ab und wir können Ihr Mandat innerhalb weniger Tage fortführen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Beraterwechsel ist, dass Sie bei Ihrem Vorberater alle offenen Honorarrechnungen bezahlt haben. Ansonsten kann Ihr bisheriger Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht an den von ihm erbrachten Arbeitsergebnissen geltend machen und den Datenbestand zurückbehalten. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Ihrem bisherigen Berater für bereits begonnene Tätigkeiten ein Honoraranspruch zusteht. Aus diesen Gründen ist es immer empfehlenswert, dass bereits begonnene Tätigkeiten von Ihrem bisherigen Steuerberater fertiggestellt werden.
Auch nach einem Beraterwechsel ist der Vorberater weiterhin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß hiergegen hätte für den Vorberater straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Wenn Sie mit unseren Leistungen wider Erwarten nicht zufrieden sind, können Sie jederzeit ohne Kündigungsfrist den Auftrag mit uns wieder beenden.
Gerne sind wir Ihnen bei einem Beraterwechsel behilflich. Sprechen Sie uns an.

 

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Die Vergütung eines Steuerberaters erfolgt nach einer festgelegten Gebührenordnung. Ausgegangen wird bei der Gebührenordnung von einem sogenannten Gegenstandswert. Der Gegenstandswert ist die Summe aller positiven Einkünfte, mindestens beträgt er 6.000 €. Die Anteile, die den Gebührenrahmen ergeben, werden gesetzlich festgelegt.
Generell sind die Kosten für den Steuerberater immer dann abzugsfähig, wenn sie mit der Erzielung eines Einkommens in Verbindung stehen. Bei Privatpersonen können diese dann im Rahmen der Werbekosten geltend gemacht werden. Unternehmen können die Kosten für den Steuerberater voll als betriebliche Ausgabe ansetzen, wenn dieser zum Beispiel die Einnahmen-/Überschuss-Rechnung erstellt hat, eine Bilanz anfertigt oder wenn er die Buchführung übernimmt.
Bei Fragen dazu, sprechen Sie uns gerne an.

 

Welchen Verbänden und Vereinen gehört Lemminger & Lemminger an?

Wir sind Mitglied in verschiedenen Verbänden und Vereinen, welche wir Ihnen hier gerne vorstellen.

Unsere Mitgliedschaften:

 
datevDATEV eG
Paumgartnerstraße 6-14
90429 Nürnberg
stbksuedbadenSteuerberaterkammer Südbaden
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wentzingerstraße 19
79106 Freiburg
 
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