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5. September 2010 | 17:56 Uhr

Kabinett beschliesst Luftverkehrsteuer

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 01.09.2010

Mit der Luftverkehrsteuer will die Bundesregierung nicht nur Geld einnehmen, sondern auch einen ökologischen Anreiz setzen. Sie ersetzt die auf europäischer und internationaler Ebene derzeit nicht durchsetzbare Besteuerung von Flugbenzin. Das geplante Entlastungsvolumen für den Bundeshaushalt beläuft sich auf eine Milliarde Euro jährlich, bis 2014 auf vier Milliarden Euro.

Die Steuer gilt ausschließlich für gewerbliche Passagierflüge. Ausnahmen sind etwa Rundflüge mit kleinen Flugzeugen und Flüge zu medizinischen Zwecken.

Die Luftverkehrsteuer ist mit einem dreistufigenTarif maßvoll ausgestaltet.

Sie wird erhoben für In- und Auslandsflüge, wenn der Flug an einem deutschen Flughafen startet. Der Steuersatz ist gestaffelt nach Entfernung (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates).

Daher erwartet die Bundesregierung allenfalls geringe Ausweichreaktionen von Fluggästen auf grenznahe Flughäfen.

Die Steuersätze

  • 8 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 1 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main bis maximal 2.500 km), also für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.
  • 25 Euro für Flüge in ein Land der Anlage 2 des Gesetzes (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 2.500 bis maximal 6.000 km), in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.
  • 45 Euro für Flüge in andere Länder (Entfernung gerechnet ab Frankfurt/Main über 6.000 km), etwa in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

Bereits mit dem Tag des Kabinettsbeschlusses, also ab dem 1. September, gilt die Regelung. Sie wird erhoben für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Unternehmen die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Ticketpreise aufschlagen und so direkt an die Passagiere weitergeben werden.

Die Bundesregierung setzt auch im Flugverkehr Anreize für umweltgerechtes Verhalten. Die Luftverkehrsteuer setzt in Ergänzung zum Einstieg in den Emissionshandel klimapolitische Akzente, indem das Gesetz höhere Steuersätze für weiter entfernte Länder vorsieht.

Der Luftfrachtverkehr bleibt allerdings steuerfrei, da er in einem sehr preis sensiblen, intensiven internationalen Wettbewerb steht.

Quelle: DATEV eG, Redaktion Nachrichten Steuern & Recht