“Rechtsschutz” vor Finanzamtsfehlern

von geschrieben am 11. Mai 2013

Ein Steuerbescheid ist kein Heiligtum, auch wenn das Finanzamt mit entsprechend Papieraufwand und unübersichtlicher „Rechtsbehelfsbelehrung“ in Kleindruck gern diesen Eindruck erweckt.

Welches Mittel jeweils gegen einen bestimmten „Verwaltungsakt“ (nein, das hat nichts mit nackten Beamten zu tun!!) des Finanzamtes aus dem Köcher gezogen werden kann, und wie man mit entsprechender Formulierung und Verweise auf Gesetze, Richtlinien und Urteile Ihrem Recht Geltung verschaffen kann, weiß Ihr Steuerberater!

Egal ob Einkommensteuerbescheid oder Betriebsprüfungsanordnung, häufig arbeitet das Finanzamt „schlampig“ zu Ihren Ungunsten.

Tatsächlich sind etwa ein Drittel der in Deutschland erteilten Steuerbescheide falsch!

Das Schlimme: Die Fehler sind für den Laien oft auf den ersten Blick gar nicht zu sehen, denn es geht nicht nur um die richtige Berechnung der Steuern. Manche Bescheide sind „vorläufig“ oder „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“. Manche Bescheide haben für die Gegenwart keine direkte Auswirkung, werden aber im nächsten Jahr wichtig! (z. B. der „Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs“).

In der Regel hilft ein Einspruch zur rechten Zeit Wunder. Da liegt aber genau das Problem: Die Frist zur Einreichung von Einspruch bzw. Klage beträgt 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides! Danach ist Feierabend – nur noch in ganz seltenen Sonderfällen kommt man dann noch an sein Geld!

Also gaanz wichtig: Ihr Steuerberater braucht den Bescheid vom Finanzamt umgehend!

Denn auch er braucht Zeit für die eingehende Prüfung.

Eine Lösung kann sein, dass Sie Ihrem Steuerberater eine Empfangsvollmacht erteilen,

dann geht auch in Ihrem Urlaub nichts mehr „unter“.

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1865

Mandantenzeitschrift LOTSE April 2013

von geschrieben am 6. Mai 2013

Die zweite Ausgabe 2013 ist erschienen:

Stöbern Sie jetzt ein wenig in unserer beliebten Mandantenzeitschrift  “LOTSE”. Entweder direkt hier im Internet oder in unserer Druckversion. Sollten Sie kein Exemplar von uns zugeschickt bekommen, dann melden Sie sich einfach bei uns und wir lassen Ihnen gerne ein persönliches Exemplar zukommen (solange der Vorrat reicht).

Bei unserem LOTSE handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt des delfi-net Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater. Circa 60 Kanzleien haben sich bundesweit in diesem Netzwerk zusammengeschlossen, um Erfahrungen auszutauschen und Kompetenzen für die Mandanten zu bündeln.

 

Lesen Sie in dieser Ausgabe:

- Die Kleinst-Kapitalgesellschaft im Überblick
- Der Personal-Risiko-Index
- Wachstum als Chance und Risiko
- Der neue Zahlungsverkehr ab 2014 und was Sie heute schon tun können
- Sieben Geheimnisse, wie Sie große Ziele verwirklichen
- Schaffe, Schaffe, Häusle Baue – taugt die Immobilie als Geldanlage?

Jetzt wünschen wir Ihnen viel Spass beim Lesen
Ihr Lemminger &
Lemminger Team

Alle bisherigen Ausgaben von unserem LOTSE finden Sie auch hier: http://www.lemminger-steuerberater.de/de/Lemminger_Lotse.html

Tipps zum Steuern sparen!

von geschrieben am 5. Mai 2013

Änderungen über Änderungen!

Jedes Jahr das Gleiche: Die Steuergesetze werden geändert. Niemand weiß genau wie und niemand weiß genau wann.

Das macht das Steuer Sparen nicht gerade einfacher. Ihr Steuerberater betreibt deshalb laufend Fortbildung, um den Überblick zu behalten.

Aus der Vielzahl der Möglichkeiten werden dann ganz individuell die passenden aktuellen  Steuertipps ausgewählt.

Aber es gibt Themen, die immer im Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit stehen sollten, damit Sie schon im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit Ihrem Steuerberater führen können. Oft basieren mögliche Steuervorteile auf einer bestimmten Gestaltung!

1. Ausbildung und Beruf

Ihre Kinder kommen in einen neuen Ausbildungsabschnitt? Sie selbst drücken noch mal die Schul- oder Uni-Bank? Da lässt sich was absetzen.

2. Kinder, Familie, Ehe

Es gibt Änderungen in Ihrem Familienumfeld? Von der Ankunft eines neuen Erdenbürgers über die Patchworkfamilie bis zur Zahlung von Unterhalt gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten.

3. Selbständigkeit

Vieles ergibt sich ja aus der monatlichen Buchführung, aber alles kann Ihr Steuerberater daran auch nicht sehen – oder jedenfalls nicht früh genug!

Informieren Sie Ihren Steuerberater aktiv über:

  • Anschaffungen von Maschinen und anderen größeren Investitionen
  • Änderungen beim selbst genutzten PKW
  • Änderung bei Finanzierungen (Darlehen, Zinsen, etc.)
  • Änderungen der Auftragslage oder der Forderungen
  • Gerichtsverfahren, aus denen Belastungen resultieren können
  • Geplante Geschäfte/ Investitionen im Ausland

4. Vermieten, eigen genutzte Häuser/ Wohnungen

Gerade hier braucht Ihr Steuerberater „Input“!

  • Mietausfälle
  • Größere Reparaturen, Anbau, Neubau
  • Handwerkerleistungen (hier ist viel zu beachten, fragen Sie nach!)
  • Finanzierungsänderungen
  • Kauf- bzw. Verkaufsabsichten
  • Nutzungsänderungen (früher eigengenutzt, jetzt vermietet oder umgekehrt)

Soweit die wichtigsten Beispiele. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater einfach mal danach, was genau er von Ihnen wissen will. Und für Ihre eigenen Fragen schaffen Sie sich einfach ein kleines Büchlein an, dann können Sie beim nächsten Termin alles klären

 

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1862

Ottokar: Gut gebrüllt Löwe – aber nicht gut genug!

von geschrieben am 1. Mai 2013

Natürlich hat Artax diese Nummer lange studiert und geprobt. So bleibt er bei der Betriebsprüfung ganz ruhig und legt sogar seinen Kopf ins Löwenmaul!

Der Steuerberater weiß, worauf die Betriebsprüfer ihr Augenmerk legen und bespricht deshalb mit seinen Mandanten, worauf zu achten ist.

Die elektronische Betriebsprüfung ist dabei inzwischen gängige Praxis. Die steuerrelevanten Daten müssen so archiviert werden, dass sie bei einer Betriebsprüfung jederzeit elektronisch verfügbar gemacht werden können. Und das hat weitreichende Konsequenzen für das Prüfungsverfahren.

Die Prüfer-Software ermöglicht es dem Prüfer einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und mit Hilfe von statistischen Abgleichen und Wahrscheinlichkeitsrechnungen den Wahrheitsgehalt der Daten abzuschätzen.

Die digitale Recherche in den Unternehmensdaten bringt nicht nur Falschbuchungen oder fehlerhaftes Steuerverhalten an den Tag. Auch die gespeicherten Angaben zu Lieferanten und Arbeitnehmern können einfach gelistet und als Basis für Kontrollmitteilungen verwendet werden. So ist es mit einem Klick möglich, alle ausgeschiedenen Mitarbeiter oder Mehrfachangestellte zu ermitteln. Beliebt ist auch die Suche nach Anlagenverkäufen an Arbeitnehmer, etwa aus dem Fuhrpark oder dem EDV-Bereich. Diese Angaben decken oft Nebenjobs auf.

In wenigen Sekunden können auch fortlaufende Rechnungsnummern überprüft werden. Für Vorgänge, die manchmal gar nicht oder nur mit großem Zeitaufwand möglich waren, genügt jetzt ein Tastendruck.

Das gilt insbesondere bei der Kassenprüfung. Da die Kasse geldmäßig und nicht rechnerisch geführt werden muss, ist der Zählbericht der Nachweis für die tägliche fortlaufende Kassenführung. Jeder Schreib- oder Rechenfehler im Kassenbericht und jeder Minusbestand weisen darauf hin, dass die Kasse nur rechnerisch geführt wurde.

Gastronomen aufgepasst!

Auch Internet-Recherchen gehören zum Repertoire der Prüfer. Passt der Wetterbericht zum Biergarten-Umsatz? Haben Feiertage und Ferien auch zu saisonalen Schwankungen geführt? Bieten Sie im Internet auch Catering an und verzeichnen dazu keine Einnahmen? Konnte man den Prüfer Mensch noch hinters Licht führen oder hoffen, dass die Stichproben ergebnislos bleiben, wird man bei den statistischen Verfahren auf Granit beissen. Der sogenannte Chi-Quadrat-Test beispielsweise enttarnt frisierte Zahlen und Lücken in der Buchhaltung, weil er aufgrund von Häufungen erfundene Lieblingszahlen erkennt, die in der Wirklichkeit nicht auftauchen.

Im Visier der Steuerfahnder – Worauf müssen Sie achten?

  • Vermeiden Sie Auffälligkeiten, z.B. knappe Privateinnahmen, unklare Privateinlagen,schwer erklärbare Gewinnschwankungen
  • Stellen Sie eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung sicher – gern stellen wir Ihnen ein elektronisches Kassenbuch zur Verfügung
  • Überprüfen Sie, ob sich Aussagen auf der Website über das Leistungsangebot auch in der Buchführung wieder finden
  • Beobachten Sie Ihre monatlichen Rohgewinn-Aufschläge

Schaffe, Schaffe, Häusle Baue – taugt die Immobilie als Geldanlage?

von geschrieben am 16. April 2013

Nicht zuletzt durch die „Finanzkrise“ rücken die Immobilien wieder mehr in den Fokus der Geldanleger. Die negativen Erfahrungen mit Aktien stecken vielen privaten Anlegern noch in den Knochen – oder vielmehr im „schrumpfenden“ Depot.
Ist die „Flucht in die Sachwerte“ eine Möglichkeit für Sie, sich die Auswirkungen von – heute ja meist globalen – Finanzkrisen vom Leibe zu halten?
In einer mehrteiligen Serie beleuchten wir hier die verschiedenen Aspekte -  Teil 1: Die Entscheidung

Michael Kaufmann, Unternehmer, 45 Jahre, verheiratet mit 2 Kindern (18 und 16 Jahre alt), sitzt mit seiner Frau Birgit am Frühstückstisch:
„In Impulse stand neulich doch so ein Artikel, man soll jetzt in Immobilien investieren, denn da gäbe es keine Krise“ sagt Birgit, seine Frau, sonntags am Frühstückstisch. „Vielleicht wäre das was für uns?“. „Da informieren wir uns aber erst mal. Ich mache einen Termin mit unserem Steuerberater.“ antwortet Michael.

Steuerberater Florian Quick klärt die wichtigsten Fragen gern:

Sind Immobilien wirklich krisensicher?
„Wirklich 100 % ig sicher ist ja heute nichts mehr. Aber wenn man ein paar Grundregeln beachtet, sind Immobilien immer eine sinnvolle Möglichkeit, sein Geld anzulegen und etwas für die Altersvorsorge zu tun. Mieten und Preise steigen besonders in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten seit Jahren kontinuierlich. Aber Vorsicht: Für eine kurzfristige Spekulation sind Immobilien nicht geeignet!

Welche Form der Immobilie ist sinnvoll?
Das hängt natürlich von der individuellen Risikoneigung und der Bereitschaft zum eigenen Arbeitseinsatz ab – nein, ich meine nicht, Sie sollen selber auf die Baustelle Herr Kaufmann“. „Ich meine den Unterschied zwischen einem Immobilienfonds und einer in Eigenregie gekauften Immobilie. Bei einem Immobilienfonds müssen Sie sich um „nichts“ kümmern. Allerdings bezahlen Sie die Menschen, die sich für Sie um „Alles“ kümmern. Das geht von der Wahl des Objektes über die Finanzierung bis zur Vermietung und Verwaltung.
Ihre Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, an Entscheidungen werden Sie eher pro Forma beteiligt.

Kaufen Sie eine Immobilie in Eigenregie, bedeutet dies meist einen höheren Zeitaufwand für Sie. Dafür haben Sie aber auch alle Fäden in der Hand.

Die drei großen L
Egal für welche Form Sie sich entscheiden, entscheidend ist die Wahl des Objektes. Und da gilt: Lage, Lage, Lage!!!
Bei der Vermietung an private Mieter ist die Lage des Objektes von entscheidender Bedeutung für die Vermietbarkeit! Bei Gewerbeimmobilien ist die Beurteilung noch schwieriger – besonders bei ausländischen Immobilien ist Vorsicht geboten.

„Um Gottes Willen kein Fonds!“ wirft Birgit Kaufmann ein. „Wenn unsere Tochter aus dem Haus ist, habe ich eh mehr Zeit und kümmere mich gern“. Die Entscheidung für eine Immobilie „in Eigenregie“ ist damit gefallen.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1851

Tiere – Steuern – Illusionen

von geschrieben am 12. April 2013

In der Lasagne ist Pferdefleisch! In den Fischstäbchen werden Seepferdchen vermutet! Und in Hundekuchen waren noch nie Hunde?
Oder doch? Man weiß es nicht, man steckt (Gott sei Dank) nicht drin. Skandal!?

An die „Mogelpackung“ insbesondere in der Kosmetikbranche haben wir uns gewöhnt. Die „natürlichen“ Aromastoffe im Joghurt gehören zum Alltag – wussten Sie, dass das Erdbeeraroma aus Schimmelpilzen gewonnen wird? Aber das Ablaufdatum beobachten wir streng;-)) Niemand wundert sich, dass die „Aprilfrische“ das ganze Jahr anhält.

Hauptsache billig? Dass in der Lasagne für 1,89 € wahrscheinlich kein Rinderfilet ist, dürfte jedem klar sein. Im Steuerrecht kann man über solch „kleine“ Ungereimtheiten nur lachen. In den „Steuersenkungsgesetzen“ sind schon seit langem keine Steuersenkungen mehr drin.

Das Stichwort ist hier „Gegenfinanzierung“ (übersetzt „Nullrunde“). Wenn im Gesetzestext von „grundsätzlich“ die Rede ist, gibt es mehr Ausnahmen als Regelfälle. Die steuerliche Mogelpackung sieht so aus, dass auf jeden Satz Gesetzestext, gefühlt meterlange Erläuterungen kommen – in den Richtlinien, den Schreiben der Finanzverwaltung und nicht zuletzt dann noch in den Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit.

„Das Denken sollte man den Pferden überlassen, die haben die größeren Köpfe“ sagt ein altes Sprichwort. Also sollten vielleicht sie anstatt der Politiker….??? Aber geht ja nicht, die Pferde stecken ja in der Lasagne….

Ave – sei gegrüßt!

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1849