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12. März 2024 | 10:00 Uhr

Übertragung bei Grundstücken mit Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein rechtliches Konzept, das es einer Person erlaubt, das Nutzungsrecht und gegebenenfalls auch den Nutzen einer Sache zu haben, während eine andere Person das Eigentum an dieser Sache behält. Derjenige, der das Eigentum besitzt, wird als „Eigentümer/Nackteigentümer“ bezeichnet, während die Person mit dem Nutzungsrecht als „Nießbraucher“ bekannt ist.

Typischerweise umfasst der Nießbrauch das Recht, die Sache zu nutzen, Früchte oder Erträge daraus zu ziehen und gegebenenfalls auch darüber zu verfügen.

Der Nießbrauch kann zeitlich begrenzt oder auf Lebenszeit festgelegt sein. Es kann auch Bedingungen geben, die den Nießbrauch beenden, wie den Tod des Nießbrauchers oder die Veräußerung der Sache.

Hier ist zu beachten, dass es unterschiedliche Arten von Nießbrauch gibt. Daher ist es bei jedem Fall individuell zu betrachten, welche Art von Nießbrauch optimal ist.

Anbei Beispiele mit einer unentgeltlichen Übertragung eines vermieteten Gebäudes bei einem Vorbehaltsnießbrauchs und Zuwendungsnießbrauchs:

Vorbehaltsnießbrauch:

In der Regel wird das Eigentum des Grundstückes übertragen, jedoch bleibt der Übergeber Nießbraucher des Grundstückes.

Der Übergeber wird Nießbraucher erzielt somit die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Somit kann der Nießbraucher die Absetzung für Abnutzung (Abschreibung des Gebäudes) weiterführen, wie bisher als Eigentümer.

Zuwendungsnießbrauch:

In der Regel bleibt das Eigentum beim Eigentümer und bei Bestellung des Nießbrauches tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter und erzielt somit die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Der Nießbraucher hat keine Anschaffungs- und Herstellkosten für das Gebäude getragen und wird auch kein Eigentümer. Deshalb kann dieser keine Abschreibung geltend machen.

Der Eigentümer kann ebenfalls keine Abschreibung geltend machen, da er keine Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung erzielt.

Anhand der zwei Beispielen kann man sehen, dass es unterschiedliche Arten des Nießbrauches mit unterschiedlichen Konsequenzen gibt.

Das Thema Nießbrauch ist bei Erbschaft, Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge ein sehr interessantes Instrument, da man somit rechtliche und steuerliche Möglichkeiten optimal lenken kann.

Bei Fragen rund um das Thema Erbschaft, Schenkung und vorweggenommene Erbschaft stehen wir dir gerne zur Verfügung!

Dein LEMMINGER + LEMMINGER Team