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10. April 2012 | 6:20 Uhr

Ottokar: Was vom Brutto übrigbleibt (Sachbezüge)

Mit dem Tankgutschein und der Rückenfitness hat Herr Wolter genau ins Schwarze getroffen. Und die Freude darüber kommt immer wieder, wenn der Gutschein neu eingelöst wird.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten für Zuwendungen an Mitarbeiter. Hier ein paar Beispiele:

1. Aufmerksamkeiten
Unter Aufmerksamkeit versteht der Gesetzgeber kleine Präsente vom Arbeitgeber, die einem rein betrieblichen Interesse zuzuordnen sind. Das können ein Blumenstrauß und Pralinen sein, aber auch ein Buch, eine gute Flasche Wein oder eine Musik-CD. Liegt der Wert einer Sachzuwendung unter 40 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) und erfolgt die Übergabe anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum usw.) ist das Präsent steuerfrei. Übrigens: Sie können einem Mitarbeiter anlässlich einer besonderen Situation sogar mehrmals im Jahr eine Aufmerksamkeit zukommen lassen.

2. Vorteil private PC-Nutzung
Ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ist, dem Mitarbeiter einen Computer auch für den privaten Gebrauch zu Hause zu überlassen.
Bitte beachten: Der PC muss im Besitz des Unternehmens bleiben; er wird dem Arbeitnehmer vom Betrieb nur leihweise zur Verfügung gestellt. Selbst die Kosten für die private Internetnutzung können Sie dem Mitarbeiter steuerfrei ersetzen.

3. Warengutscheine einsetzen
Interessant ist auch, Warengutscheine an verdiente Mitarbeiter auszugeben – etwa für Benzin (bei Drittunternehmen) oder für Produkte aus dem eigenen Betrieb. Für die Einlösung von Gutscheinen im eigenen Unternehmen gilt üblicherweise ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr. Warengutscheine, die Mitarbeiter bei einem Dritten einlösen können (Tankstelle), sind bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat abgabenfrei. Dieser Gutschein muss bestimmte Formvorschriften berücksichtigen. Bei uns erhalten Sie entsprechende Vorlagen.

4. Fortbildung finanzieren
Trainings- und Entwicklungsmaßnahmen (beispielsweise ein Rhetorik- oder Managementkurs) können interessierten Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei angeboten werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stehen. In einem derartigen Fall profitiert unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen von der Qualifikationsmaßnahme.

5. Übernahme von Umzugskosten
Um die Attraktivität des Unternehmens für neue, vielversprechende Mitarbeiter zu erhöhen, bietet es sich an, deren Umzugskosten zu übernehmen. Umzugskosten können in einem gewissen Umfang vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden,
sofern diese betrieblich veranlasst sind. Beim erstmaligen Antritt einer Stelle oder einem Arbeitgeberwechsel wird dies regelmäßig der Fall sein.

6. Gesundheitsförderung
Für Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es je Arbeitnehmer einen Freibetrag bis zu € 500,- pro Jahr. Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
gewährt werden. Begünstigt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen. Diese müssen den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen zur Prävention gerecht werden.
Das gilt für folgende Handlungsfelder:
• Bewegungsprogramme / Reduzierung von Bewegungsmangel
• Ernährung / Vermeidung Mangel- und Fehlernährung und Übergewicht
• Stressbewältigung und Entspannung
• Suchtmittelkonsum / Förderung des Nichtrauchens, Reduzierung Alkoholkonsum.

 

Na da gibt es ja noch reichlich Möglichkeiten, die Liste lässt sich noch um einige Punkte
erweitern. Herr Wolter wird jetzt ein Mal pro Jahr mit Artax überlegen, welche weiteren
Maßnahmen für welchen Mitarbeiter sinnvoll sind.