NAVIGATION
WEB
31. März 2013 | 18:21 Uhr

Ottokar: Oh mein Artax

Nicht nur Bon Marie und Ottokar halten den Atem an! Das gesamte Publikum ist gespannt, wie Artax dem Fiskus ein Schnippchen schlägt. Hier ein paar seiner Hochseil-Tricks.

Änderungen über Änderungen!

Jedes Jahr das Gleiche: Die Steuergesetze werden geändert. Niemand weiß genau wie und niemand weiß genau wann.

Das macht das Steuer Sparen nicht gerade einfacher. Ihr Steuerberater betreibt deshalb laufend Fortbildung, um den Überblick zu behalten.

Aus der Vielzahl der Möglichkeiten werden dann ganz individuell die passenden aktuellen Steuertipps ausgewählt.

Aber es gibt Themen, die immer im Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit stehen sollten, damit Sie schon im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit Ihrem Steuerberater führen können. Oft basieren mögliche Steuervorteile auf einer bestimmten Gestaltung!

1. Ausbildung und Beruf

Ihre Kinder kommen in einen neuen Ausbildungsabschnitt? Sie selbst drücken noch mal die Schul- oder Uni-Bank? Da lässt sich was absetzen.

2. Kinder, Familie, Ehe

Es gibt Änderungen in Ihrem Familienumfeld? Von der Ankunft eines neuen Erdenbürgers über die Patchworkfamilie bis zur Zahlung von Unterhalt gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten.

3. Selbständigkeit

Vieles ergibt sich ja aus der monatlichen Buchführung, aber alles kann Ihr Steuerberater daran auch nicht sehen – oder jedenfalls nicht früh genug! Informieren Sie uns aktiv über:

  • Anschaffungen von Maschinen und anderen größeren Investitionen
  • Änderungen beim selbst genutzten PKW
  • Änderung bei Finanzierungen (Darlehen, Zinsen, etc.)
  • Änderungen der Auftragslage oder der Forderungen
  • Gerichtsverfahren, aus denen Belastungen resultieren können
  • Geplante Geschäfte/ Investitionen im Ausland

4. Vermieten, eigen genutzte Häuser/ Wohnungen

Gerade hier braucht Ihr Steuerberater „Input“!

  • Mietausfälle
  • Größere Reparaturen, Anbau, Neubau
  • Handwerkerleistungen (hier ist viel zu beachten, fragen Sie nach!)
  • Finanzierungsänderungen
  • Kauf- bzw. Verkaufsabsichten
  • Nutzungsänderungen (früher eigengenutzt, jetzt vermietet oder umgekehrt)

5. Verschenken, Erben

Die Entscheidung über Verschenken oder Vererben von Unternehmen, Immobilien und sonstigem Vermögen ist langfristig bindend und nicht nur steuerlich relevant.

Soweit die wichtigsten Beispiele. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater einfach mal danach, was genau er von Ihnen wissen will. Und für Ihre eigenen Fragen schaffen Sie sich einfach ein kleines Büchlein an, dann können Sie beim nächsten Termin alles klären.