NAVIGATION
WEB
6. Oktober 2013 | 12:22 Uhr

Datensammeln ist in – was das Finanzamt von ihrem Notar erfährt

Für die Festsetzung vieler Steuern sind vertragliche Regelungen oft die Basis. Kein Wunder also, dass sich das Finanzamt per Gesetz eine Informationspflicht der Notare über steuererhebliche Tatsachen geschaffen hat.

Meldepflichten rund um die Immobilie

Innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung oder der Unterschriftsbeglaubigung muss Ihr Notar melden:

  • Kauf-, Auseinandersetzungs-, Schenkungs-, Vor- oder OptionsverträgeKauf– und Verkaufsangebote, sowie die Ausübung von Optionen und Vor– und Wiederkaufsrechten zur Übereignung eines Grundstücks.
  • Vorgänge, die es ermöglichen, ein Grundstück zu verwerten (z. B. Treuhandverhältnis, Verkaufsvollmacht).
  • Übertragung eines Anteils an einer Kapital- oder Personengesellschaft, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein Grundstück gehört.
  • Übertragungen von Anteilen an einem Nachlass, zu dem ein Grundstück gehört.
  • Die Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf die Herstellung eines Bauwerks (z.B. Bau-,  Treuhand-, Baubetreuungs- oder Generalunternehmervertrag).
  • Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, wenn der Grundstückseigentümer gewechselt hat.

Die Anzeigen müssen Vor- und ZunameAnschrift und steuerliche Identifikationsnummer des Veräußerers und des Erwerbers enthalten. Hinzu kommen die Grundstücksart und derKaufpreis.

Meldepflichten bei Erbschaft oder Schenkung

Das sind insbesondere:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen und Schenkungsversprechen
  • Vereinbarung der Gütergemeinschaft
  • vorzeitige Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses oder für denVerzicht auf einen Pflichtteilsanspruch
  • Beteiligung von Angehörigen an einem Familienunternehmen
  • Übertragung von GmbH-Anteilen insbesondere unter Angehörigen
  • die Bestellung von Hypotheken oder sonstigen Grundpfandrechten und Zuwendungen an Personen, die im Geschäft oder im Haushalt Dienst geleistet haben.

Soweit Notaren die Geschäfte des Nachlassgerichts übertragen worden sind, haben sie weiterhin eröffnete TestamenteErbscheine, Regeln zur Testamentsvollstreckung

Angaben über die Fortsetzung von Gütergemeinschaften zu übersenden.

Hinzu kommen persönliche Angaben wie Wohnsitz, Sterbeort, Geburts- und Todestag des Erblassers, sowie ähnliche Angaben zum Schenker, Erwerber und sonstigen Beteiligten, das Verwandtschaftsverhältnis und die Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=1973