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14. Dezember 2013 | 8:24 Uhr

Günstige Strom und Gaspreise für das Jahr 2014 sichern

Seit rund 7 Jahren haben alle Verbraucher, egal ob Privat oder Gewerblich, das Recht, Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten selbst zu wählen und damit günstigere Tarife zu nutzen. Sie haben die Freiheit einen geeigneten Anbieter speziell für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Bei Strom können Sie zwischen dem herkömmlichen Strommix aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdgas, Kernenergie und erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft oder Biomasse wählen.

Bei der Auswahl eines neuen Anbieters stehen Ihnen gleich mehrere Vergleichsprotale zur Auswahl, z.B. VerivoxCheck24 oder Toptarif.

Aus einem Angebot von dutzenden Strom- und Gaslieferanten mit mehreren hunderten Tarifen können Sie über die jeweiligen Tarifrechner den für Sie passendsten Strom-/Gasversorger und Tarif wählen.

Je nachdem wie die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Anbieter ist, können Sie Ihren Vertrag kurzfristig ordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihr jetziger Versorger die Preise erhöht hat.

Im Frühjahr 2012 beschloss die Bundesregierung, dass in Zukunft der Wechsel schneller und einfacher wird. Bisher war es notwendig, auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zu achten. Die neue gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nur 2 Wochen. Zudem kann die neue Versorgung von Strom oder Gas bereits an jedem Werktag beginnen, anstatt nur jeweils zum 1. des Monats.

Die neue Regelung mit der neuen reduzierten gesetzlichen Kündigungsfrist von nur 2 Wochen gilt vor allem für die Grundversorgungsverträge. Der Großteil der privaten oder gewerblichen Strom- und Gaskunden hat noch immer ihren Vertrag in der Grundversorgung seines kommunalen Stadtwerkes und verschenkt damit bares Geld. Anders sieht die Situation bei großen Gewerbebetrieben aus, die oftmals einen Sondertarifvertrag abschließen können. Hier geltenindividuelle Kündigungsfristen.

Zahlreiche Erfahrungsberichte und Erfahrungen von bereits gewechselten Kunden zeigen, dass Sie durchaus jedes Jahr Ihren Anbieter und somit den Tarif wechseln können.

Mit dem Wechsel von Ihrem Grundversorgungstarif bei einem regionalen oder lokalen Strom-/Gaslieferanten (z.B. Stadtwerke) zu einem günstigeren Anbieter können Sie oft bis zu mehreren hundert Euros pro Jahr sparen. Die Ersparnisse im Tarifgefüge der Gaslieferanten fallen zurzeit am stärksten aus.

Auf was sollten Sie bei der Auswahl Ihres neuen Lieferanten beachten?

Vermeiden Sie allzu billige Angebote. Ein Grund können plötzliche Tariferhöhungen,kundenunfreundliche Vorgehensweise oder nicht erreichbare Hotlines sein. In der Auswahl sollte zudem auf die Gestaltung der Bonusklauseln einiger Anbieter geachtet werden. Einige Versorger zahlen einen Neukundenbonus für neue Verträge erst am Ende der Vertragslaufzeit, so dass Sie erst mal höhere monatliche Abschläge bezahlen. Ein Auswahlkriterium sollten in diesem Zusammenhang die Vertragslaufzeiten sein. Einige Anbieter kassieren im 2. Jahr kräftig ab oder zahlen den Bonus nicht, wenn am Ende der ersten Vertragszeit wieder wechselt wird.

Vermeiden Sie Vorkasse. Sie kennen sicherlich die Diskussion um die Insolvenz von TelDaFax aus der Presse. Die vorausbezahlten Beiträge für das 1. Jahr können dann weg sein und es muss bei einem anderen Anbieter ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen werden. Somit ist für 1 Jahr zweimal eine Rechnung zu bezahlen. Billig kann also sehr teuer werden.

Achten Sie zudem beim Tarifvergleich bei den Vergleichsportalen darauf, dass in der Berechnung die „EEG-Umlage für 2014“ enthalten ist.

Beim Start auf den Vergleichsportalen benötigen Sie nur 2 Daten:

  1. Ihre PLZ (Postleitzahl) und
  2. Ihr jährlicher Verbrauch an Energie (Strom/Gas)

Den Energieverbrauch für Strom und Gas finden Sie auf Ihrer letzten Jahresendabrechnung Ihres aktuellen Versorgers. Sollten Sie die Abrechnung gerade nicht parat haben, helfen Ihnen Richtwerte auf den Vergleichsportalen.

Als grobe Richtwerte für den Verbrauch von Strom, kann für ein Single Haushalt 2.000 kWh, für ein 2-Personen Haushalt 3.500 kWh, für ein 4-Personen Haushalt 5.000 KWh oder für eine Großfamilie 8.000 KWh, angenommen werden. Im Bereich Gas ist die Größe der Wohnung bzw. Immobilie ausschlaggebend. Hier kann bei einer Wohnfläche von 30m² ein Verbrauch von 3.800 kWh und bei einer Fläche von 100m² von ca. 12.000 KWh ausgegangen werden.

Nutzen Sie die Chance Ihre Ausgaben zu optimieren und wechseln Sie Ihren Tarif.

 

Quelle: http://www.steuerausblick.de/wordpress/?p=2036