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25. Oktober 2021 | 12:19 Uhr

Wichtige Frist zum 31.10.2021

Corona hat auch einige Fristen in der Finanz- und Steuerwelt durcheinander gewirbelt. Daher gilt es jetzt zum 31.10.2021 eine wichtige Frist für deine Einkommensteuererklärung 2020 zu beachten!

Steuererklärung 2020

Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 wurden zwar im Frühjahr nochmals um drei weitere Monate verlängert, doch jetzt ist endgültig Schluss mit der Verlängerung. Wer selbst seine Steuererklärung erstellt und auch verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der muss diese bis zum 31. Oktober 2021 abgeben.

Da der 31.10.2021 in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, zählt der nächstfolgende Werktag als letzter Abgabetermin. Dank des Feiertages bei uns in Baden-Württemberg sogar der 02. November 2021. (Achtung: in anderen Bundesländern abweichend schon der 01. November 2021)

Verlängerung möglich?

Anders sieht es aus, wenn du deine Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt! Dann verlängert sich der Abgabetermin bis zum 31. Mai 2022.

Besonderheit: Kurzarbeit

Wichtig zu wissen: Einige von euch haben im Jahr 2020 vielleicht auch Kurzarbeitergeld (eine sogenannte Lohnersatzleistung) bezogen. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb kannst auch du von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betroffen sein, wenn Du im Kalenderjahr 2020 insgesamt mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hast. Auch hier gilt daher die Abgabefrist bis zum 31.10.2021 (in Baden-Württemberg wegen dem Feiertag der 02.11.2021).

Solltest du Fragen zum Kurzarbeitergeld, zur Abgabe deiner Steuererklärung haben oder uns zur Erstellung deiner Einkommensteuererklärung 2020 beauftragen wollen, so schreibe uns gerne eine Mail an info@lemminger-steuerberater.de.

Dein LEMMINGER + LEMMINGER Team