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10. Januar 2022 | 13:13 Uhr

Erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Deutsche Bundestag die weitere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung soll es betroffenen Menschen erleichtern, durch längere Kurzarbeit eingetretene Einkommensverluste auszugleichen.

Arbeitnehmer, deren Anspruch auf das Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist, können das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 erhalten. Die Frist wurde vom Bundestag um drei Monate verlängert. Zusätzlich sollen auch Beschäftigte, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, von Januar bis März 2022 Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

Im Rahmen dieses erhöhten Kurzarbeitergeldes sollen ab den vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz bezahlt werden, wenn der Entgeltausfall in Kurzarbeit mindestens 50 Prozent beträgt. Haushalte mit einem Kind, sollen hierbei 77 Prozent erhalten. Ab dem siebten Bezugsmonat wird das Kurzarbeitergeld dann aufgestockt auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent mit Kind.

Für Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gerne an!

Ihr LEMMINGER & LEMMINGER Team