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6. Juni 2023 | 16:00 Uhr

Das Haushaltscheckverfahren

Schnelle Abwicklung von Minijobs in Privathaushalten mit dem Haushaltsscheck-Verfahren

Viele ältere Menschen benötigen Unterstützung im Haushalt. Bei Familien oder Arbeitnehmern fehlt manchmal die Zeit, alle Hausarbeiten selbst zu erledigen. Mithilfe des Haushaltscheck-Verfahrens können Beschäftigungen im Haushalt schnell abgewickelt werden.

Für Minijobs in Privathaushalten gilt eine vereinfachte Verfahrensweise zur Abführung von Sozialabgaben und Steuern. Es locken neben den günstigen Abgaben auch weitere Steuervorteile für den Haushalt.

Voraussetzungen

Die Anwendung des Haushaltscheckverfahrens ist möglich, für alle haushaltsnahen Tätigkeiten, die normalerweise von Familienangehörigen erledigt werden. Dazu zählen unter anderem die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege, die Zubereitung von Mahlzeiten, die Pflege von kranken, alten oder pflegebedürftigen Menschen oder die Betreuung von Kindern. Der maximale monatliche Verdienst liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro.

Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Formular der Minijobzentrale, welches auch online ausgefüllt werden kann. Im Formular sind die eigenen Daten und die des Arbeitnehmers anzugeben. Zusätzlich muss zu Beginn der Beschäftigung das monatlich vereinbarte Entgelt eingetragen werden. Die anfallenden Abgaben werden von der Minijob-Zentrale mittels Lastschriftmandat abgebucht.

Kein Haushaltsscheck für Angehörige des Haushalts

Die Beschäftigung des im Haushalt lebenden Partners oder der Kinder ist nicht möglich, da die Anstellung für im Haushalt wohnende Personen ausgeschlossen ist. Verwandte mit einem anderen Wohnsitz können jedoch angestellt werden.

Arbeitgeberpflichten werden übernommen

Die Minijob-Zentrale übernimmt alle Aufgaben, die der Arbeitgeber normalerweise übernehmen müsste und entlastet damit den Haushalt. Zu den Pflichten gehören unter anderem die Berechnung und der Einzug der Abgaben, die Meldung beim Unfallversicherungsträger und der Rentenversicherung sowie die Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt.

Vorteile

Während der Tätigkeiten im Haus und Garten besteht für die Haushaltshilfe der volle Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, also auch schon auf dem Arbeitsweg. Den marginalen Betrag in Höhe von 1,6 Prozent des Entgeltes zieht die Minijob-Zentrale mit ein.

Für eine geringfügig entlohnten Minijob in Privathaushalten zahlen Arbeitgeber niedrigere Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung, als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich. Die Summe der pauschalen Abgaben des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale beträgt maximal 14,94 Prozent (inklusive Steuer und Unfallversicherungsbeitrag) vom Arbeitsentgelt der Haushaltshilfe. Im Vergleich dazu zahlen gewerbliche Arbeitgeber 31,4 Prozent (zuzüglich Unfallversicherungsbeitrag).

Für Minijobs in Privathaushalten ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent (max. 510 Euro im Jahr bzw. 42,50 Euro monatlich) der Aufwendungen des Arbeitgebers. Diese Kosten werden im Rahmen der haushaltsnahmen Dienstleistungen berücksichtigt. Der Steuervorteil ist damit geringer als die Summe der Abgaben des Arbeitgebers.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Lohn-Team gerne zur Verfügung!

Dein LEMMINGER + LEMMINGER Team