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21. März 2010 | 8:42 Uhr

Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer „Mehr netto vom brutto“

Extras für Ihre Mitarbeiter
Arbeitgebern fällt es zunehmend schwerer ihre Mitarbeiter, mit der traditionellen und bekanntlich stark abgabenbelasteten Entlohnungsform ausreichend zu motivieren. Engagierte und zufriedene Mitarbeiter stellen jedoch die Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens dar. Lohn und Gehaltserhöhungen erfreuen sich allerdings einer immer geringeren Wertschätzung

Schließlich fällt ein Großteil der Lohnerhöhungen der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer. Eine höherer Anreiz geht dagegen von steuer- und sozialversicherungsfreien bzw. weniger stark belasteten Vergütungsbestandteilen (z.B. Sachbezüge, Nutzungsmöglichkeiten) aus

Mehr netto vom brutto z.B. bei:
Überlassung eines Computers, Kindergartenzuschüsse, Überlassung von Telekommunikationsgeräten, Warengutscheine (insbesondere Benzingutscheine), gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers, um nur einige zu nennen.

Die Finanzverwaltung knüpft an abgabenfreie oder begünstigt besteuerte Arbeitgeberleistungen eine Vielzahl von Voraussetzungen. Es liegt auf der Hand, dass diese Voraussetzungen bei den regelmäßig stattfindenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen von den Prüfern sehr genau unter die Lupe genommen werden. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld unbedingt mit uns, wir werden Ihnen dann alle notwendigen Detailinformationen zu den jeweiligen Gehaltsextras geben.



Kommentare

  1. …nicht zu vergessen die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Auch interessant für (hauptsächlich) Frauen, die nach der Kinderphase wieder in den Beruf einsteigen, häufig in Teilzeit und Lohnsteuerklasse 5 und geringen Rentenansprüchen. Wenig bekannt ist auch die Möglichkeit eine Betriebliche Altersvorsorge aufzubauen für 400 Euro Kräfte.

  2. Stimmt. Die Minijobrente ist eine sehr sinnvolle Sache. Der Minijobber selbst kann durch zusätzliche Arbeitszeit eine vernünftige Zusatzrente aufbauen. Der Mitarbeiter kann mehr Arbeitsstunden leisten, ohne den 400-EUR-Status zu verlieren. Die Minijobrente ist von Beginn an unverfallbar. Die vom Arbeitgeber entrichteten Beiträge hierzu sind von diesem voll als Betriebsausgabe anzusetzen. Zudem spart der AG zusätzlich die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge, für den Teil des Arbeitslohnes, der in die Minijobrente fliesst. Als zusätzliche Idee möchte ich anfügen, dass eine 400 EUR-Kraft, die vom Arbeitgeber ohnehin bezahlten Rentenversicherungsbeiträge minimal aufstockt (etwa 5% vom Lohn)Dadurch erwirbt sich dieser Mitarbeiter nicht nur einen höheren gesetzlichen Rentenanspruch aus der GRV , sondern hat dadurch auch vollen Anspruch auf Riesterzulagen. Diese staatlichen Zulagen zur privaten Altersvorsorge betrgen laut Altersvermögensbildungsgesetz für eine private Riesterrente nach § 10 a EStG bis zu 154 EUR pro Jahr für Arbeitnehmer und ggf. zusätzlich 185 EUR (300 EUR) pro kindergeldberechtigtem Kind. Mit diesen beiden Instrumenten kann die von Ralph Audörsch angesprochene Personengruppe mit minimalem eigenem Aufwand eine äußerst vernünftige und lukrative Altersvorsorge aufbauen.

  3. Aber selbstverständlich profitieren nicht nur Mitarbeiter auf 400 EUR-Basis von einer betrieblichen Altersvorsorge. Auch jeder andere Arbeitnehmer hat die Möglichkeit auf einen Teil des Bruttoeinkommens zu verzichten, um diesen Beitrag in eine Betriebsrentenversicherung einzubringen. Zusätzlich oder Alternativ können auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbietgebers mit eingebracht werden. Je nach Steuersatz und Einkommen eine äußerst rentable Form der Altersvorsorge. Denn von dieses Beiträgen sind bis zu bestehenden Höchstgrenzen keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Einkommenssteuer während der Ansparphase abzuführen. Je nach Höhe des Einkommens ist es durchaus verstellbar, dass z.B. für etwa 40 EUR netto teilweise mehr als 100 EUR Beitrag in eine solche betriebliche Altersvororge einbezahlt werden können. Die wohl bekannteste Form der Betriebsrente ist wohl die Pensionskasse. Der Gesetzgeber lässt aber noch einige weitere Durchführungswege zu. Bei dieser Art der Vorsorge profitieren sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, der Arbeitehmer Sozialabgaben und Steuern. Neben dieser Ersparnis, profitiert der Arbeitnehmer vor allem von der im Ruhestand fälligen Zusatzrente. Theoretisch könnten sogar beispielsweise BU-Renten hiermit finanziert werden, was jedoch aus verschieden Gründen meistens nicht gemacht wird. Diesen Sachverhalt halte ich für den BLOG zu umfangreich. Hierzu sollte man sich von einem professionellen Versicherungsfachmann oder Steuerberater individuell beraten lassen. Kurzum : Mehr brutto vom netto, vernünftige Altersvorsorge.

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